Kündigung wegen Erkrankung?
Wenn der Arbeitgeber eine Kündigung wegen Erkrankung ausspricht, handelt es sich um eine sog. personenbedingte Kündigung. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine solche Kündigung wirksam. Zum einen muss eine negative Prognose (künftige Fehlzeiten) vorliegen, zum anderen müssen die zu erwartenden Entgeltfortzahlungen erhebliche betriebliche oder wirtschaftliche Auswirkungen haben. In der Regel ist das anzunehmen bei durchschnittlich mehr als 6 Wochen im Jahr.