Doppelte Staatsbürgerschaft 2024 – Türkei und Deutschland

Knapp 1,5 Millionen Menschen aus der Türkei leben in Deutschland – sie bilden damit die mit Abstand größte Gruppe an Ausländern im Bundesgebiet. Aber auf diese große Zahl an Menschen kommen nur zwischen 10.000 und 20.000 Einbürgerungen pro Jahr. Zwar bietet eine Einbürgerung viele Vorteile, allerdings galt bisher, dass Einbürgerungswillige ihren türkischen Pass abgeben müssen, um den deutschen zu erhalten. In naher Zukunft wird sich das allerdings ändern.

Ihr Ansprechpartner

Der Deutsche Bundestag hat ein Gesetz beschlossen, das es allen Menschen aus der Türkei ermöglichen wird, ihren türkischen Pass bei einer Einbürgerung zu behalten. Der Weg zur doppelten Staatsbürgerschaft ist damit also frei. Wir erklären Ihnen hier, was es mit den vorgeschlagenen Änderungen auf sich hat, wann sie in Kraft treten, wie Sie davon profitieren können, und wie Ihnen unsere Anwälte dabei helfen können.

Vorteile von Einbürgerung und doppelter Staatsbürgerschaft für Türken

Dass eine Einbürgerung für Menschen, die in Deutschland leben, viele Vorteile bringt, liegt auf der Hand. Sie ermöglicht es, uneingeschränkt an allen Wahlen teilzunehmen, Freizügigkeit in ganz Europa zu genießen und mit einem der „wertvollsten“ Reisepässe der Welt auch außerhalb Europas in viele Länder ohne Visum einzureisen, und vieles mehr. Kurz: Eine Einbürgerung macht Sie offiziell zu einem Deutschen. Die doppelte Staatsbürgerschaft macht es möglich, Deutscher zu werden, ohne dass Sie Ihre türkische Identität aufgeben müssen. Dadurch, dass Sie beide Pässe haben, genießen Sie auch die Vorteile beider Staatsbürgerschaften. Sie können also ohne Probleme zwischen Deutschland und der Türkei hin und her reisen, sich frei entscheiden, in welchem Land Sie wohnen möchten, und in beiden Ländern an Wahlen teilnehmen.

Voraussetzungen der Einbürgerung für türkische Staatsbürger

Türkische Staatsangehörige, die sich in Deutschland einbürgern lassen möchten, müssen dafür einige Voraussetzungen erfüllen. Zunächst muss Ihr Lebensunterhalt gesichert sein. Das heißt, Sie müssen nachweisen können, dass Sie und Ihre Familie in Zukunft wahrscheinlich nicht auf staatliche Hilfen angewiesen sein werden. Außerdem muss Ihre Identität geklärt sein, Sie müssen also einen gültigen Pass oder ähnliches vorlegen können. Ferner müssen Sie entweder einen unbefristeten Aufenthaltstitel, wie etwa eine Niederlassungserlaubnis, oder eine befristete Aufenthaltserlaubnis, die einem nicht nur vorübergehenden Aufenthalt dient, besitzen. Mit welchen Aufenthaltstitel Sie sich einbürgern lassen können, finden Sie (wie auch weitere Details zu allen Voraussetzungen) hier.

Außerdem müssen Sie einen bestandenen Einbürgerungstest und Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 oder höher nachweisen können. Zu guter Letzt müssen Sie in der Regel seit acht Jahren ohne nennenswerte Unterbrechungen Ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland haben und Ihren türkischen Pass abgeben, um eingebürgert werden zu können. Bei diesen beiden letzten Voraussetzungen, der Aufenthaltsdauer und dem Erfordernis, die türkische Staatsbürgerschaft abzugeben, wird sich allerdings in Zukunft einiges ändern.

Doppelte Staatsbürgerschaft und mehr: Der neue Gesetzentwurf

Das oben bereits erwähnte neue Gesetz zur Staatsangehörigkeit schafft die Pflicht, seine alte Staatsangehörigkeit abzulegen, um die deutsche zu erhalten, generell ab. Schon jetzt wird oft von diesem Erfordernis abgesehen, zum Beispiel wenn das Herkunftsland der Einbürgerungswilligen ein Ausscheiden aus dessen Staatsangehörigkeit nicht vorsieht. Im türkischen Staatsangehörigkeitsrecht ist so ein Ausscheiden allerdings durch Entscheidung des Ministerrates relativ einfach möglich. Bisher mussten also alle Türken, die sich in Deutschland einbürgern lassen wollten, ihre türkische Staatsbürgerschaft aufgeben.

Das neue Gesetz stellt daher besonders für türkische Einbürgerungswillige eine deutliche Erleichterung dar. In Zukunft können alle Türken bei einer Einbürgerung in Deutschland die doppelte Staatsbürgerschaft erlangen. Da das türkische Staatsangehörigkeitsrecht Mehrstaatlichkeit zulässt, können sie dann neben ihrem neuen deutschen Pass auch den türkischen Pass behalten.

Doch das neue Gesetz bringt noch eine zweite große Änderung: In Zukunft wird eine Einbürgerung statt wie bisher nach acht Jahren schon nach fünf Jahren Aufenthalt in Deutschland möglich sein. Schon jetzt gilt, dass die Aufenthaltsdauer bei Teilnahme an einem Integrationskurs und besonders guten Sprachkenntnissen (B2) oder besonderen Integrationsleistungen um bis zu zwei Jahre verkürzt werden kann. Somit wären in Zukunft Einbürgerungen bestenfalls schon nach lediglich drei Jahren Aufenthalt in Deutschland möglich.

Durch das Gesetz werden außerdem Erleichterungen für Menschen, die als Gastarbeiter nach Deutschland gekommen sind, geschaffen werden. Sie müssen künftig keinen Einbürgerungstest mehr ablegen. Außerdem soll es für sie ausreichen, wenn sie sich „ohne nennenswerte Probleme“ im Alltagsleben verständigen können, wobei mündliche Kenntnisse ausreichend sind.

Antragsstellung türkischer Staatsbürger

Wenn Sie der Meinung sind, dass Sie alle Voraussetzungen einer Einbürgerung erfüllen (wenn Sie sichergehen möchten, empfehlen wir Ihnen unseren Einbürgerungs-Check), können Sie diese bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Einbürgerungsbehörde beantragen. Sollten Sie keinen Wohnsitz in Deutschland haben, müssen Sie den Antrag bei der zuständigen deutschen Botschaft oder beim Bundesverwaltungsamt stellen.

Wenn Sie sich nach der jetzigen Rechtslage noch nicht lang genug in Deutschland aufhalten oder wenn Sie sich nur mit einer doppelten Staatsbürgerschaft einbürgern lassen möchten, dann kann es sich für Sie lohnen, noch etwas zu warten. Das oben erwähnte Gesetz tritt nämlich am 26. Juni 2024 in Kraft. Wenn Sie Ihren Antrag also nach Inkrafttreten des Gesetzes stellen, können Sie von einer doppelten Staatsbürgerschaft und der verkürzten Aufenthaltsdauer von fünf Jahren oder weniger profitieren.

Wie Ihnen Anwälte helfen können

Anträge bei Behörden zu stellen, ist selten einfach, doch gerade in Deutschland werden besonders viele Dokumente und Nachweise verlangt. Dadurch steigt die Wahrscheinlichkeit, dass sich irgendwo ein Fehler einschleicht oder dass man etwas übersieht. Außerdem sind die Bearbeitungszeiten aufgrund der großen Menge an Unterlagen oft sehr lang – und mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes werden sie noch deutlich länger. Unser Team von Anwälten prüft für Sie, ob alle Dokumente vollständig vorliegen und stellt so sicher, dass Ihr Antrag größtmögliche Chancen auf Erfolg hat. Wir übernehmen für Sie sämtlichen Behördenkontakt. Außerdem kümmern wir uns darum, dass Ihr Anliegen von den Behörden so schnell wie möglich bearbeitet wird.

Fragen und Antworten - FAQ zur doppelten Staatsbürgerschaft:

Schon jetzt dauert es in der Regel bis zu 12 Monaten, bis über einen Antrag auf Einbürgerung entschieden wird. Wenn das neue Gesetz am 26. Juni 2024 in Kraft tritt, ist damit zu rechnen, dass die Zahl der Einbürgerungsanträge deutlich ansteigen wird. Damit werden wohl auch die Bearbeitungszeiten um mehrere Monate länger. Wenn die Behörde über Ihren Antrag zu lange nicht entscheidet, kann es ratsam sein, eine Untätigkeitsklage zu erheben. Gerne beraten Sie unsere Anwälte dazu. 

Ja, an den Regeln zum Einbürgerungstest ändert sich durch das neue Gesetz nichts. Wie schon bisher muss den Test allerdings nicht ablegen, wer mindestens einen deutschen Schulabschluss (Quali, Realschule, Abitur etc.), eine abgeschlossene Berufsausbildung bei Benotung des Fachs Sozialkunde oder einen Studienabschluss in den Bereichen Rechts- und Gesellschaftswissenschaften, Sozialwissenschaften oder Politik nachweisen kann. 

Wer die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben möchte, muss nachweisen können, dass er für sich und seine Angehörigen den Lebensunterhalt selbst bestreiten kann. Es dürfen keine Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB II oder SGB XII) bezogen werden. Darunter fallen zum Beispiel Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung und auch Sozialhilfe.  

Allerdings gibt es davon nach dem neuen Gesetz Ausnahmen: Wenn Sie innerhalb der letzten 24 Monate für 20 Monate in Vollzeit erwerbstätig waren, ist ein Bezug von staatlichen Hilfen unschädlich. Dasselbe gilt, wenn ihr Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner, der mit Ihnen und einem Kind zusammenlebt, innerhalb der letzten 24 Monate für 20 Monate in Vollzeit erwerbstätig war. Und auch für ehemalige Gastarbeiter und Vertragsarbeiter sowie die zu ihnen nachgezogenen Ehegatten ist ein Bezug von staatlichen Leistungen wie Sozialhilfe unschädlich, wenn sie diesen nicht zu vertreten haben. 

Ob Sie Ihre alte Staatsangehörigkeit, die Sie für eine Einbürgerung aufgegeben haben, zurückbekommen können, hängt vom Recht Ihres Herkunftsstaates ab. Nach deutschem Recht spricht ab dem 26. Juni 2024, wenn das neue Staatsangehörigkeitsgesetz in Kraft tritt, nichts dagegen. 

Das modernisierte StAG wird am 26.06.2024 in Kraft treten. Ab diesem Zeitpunkt gilt die neue Rechtslage und es wird der Verzicht auf die aktuelle Staatsbürgerschaft für die Einbürgerung in Deutschland nicht mehr erforderlich sein. Grundsätzlich gilt die neue Rechtslage für Sie, wenn Ihnen nach dem 26.06.2024 die Einbürgerungsurkunde ausgehändigt wird. 

Vor Aushändigung der Einbürgerungsurkunde erhält man derzeit zunächst eine Einbürgerungszusicherung, die in der Regel für 2 Jahre gültig ist. Mit Erteilung der Einbürgerungszusicherung wird man wegen des aktuell noch bis 26.06.2024 geltenden Rechts aufgefordert, einen Nachweis über die Aufgabe der aktuellen Staatsbürgerschaft einzureichen, damit dann anschließend die Einbürgerungsurkunde ausgehändigt werden kann. Dafür hat man Zeit, solange die Einbürgerungszusicherung gilt. 

Wenn ihre Einbürgerungszusicherung über den 26.06.2024 hinaus gilt, oder wenn Sie die Einbürgerungszusicherung demnächst vor dem 26.06.2024 erhalten, sollten Sie ohne Verzicht auf Ihre aktuelle Staatsbürgerschaft bis 26.06.2024 abwarten und anschließend um Bestimmung eines Termins zur Aushändigung der Einbürgerungsurkunde bitten. Gerne beraten Sie unsere Anwälte dazu. 

Bei Ablauf der Einbürgerungszusicherung vor dem 26.06.2024 raten wir zur Kontaktaufnahme mit der zuständigen Behörde. Gerne beraten Sie unsere Anwälte dazu. 

Das neue Gesetz zur Staatsangehörigkeit tritt am 26. Juni 2024 in Kraft, aber die Bearbeitungsdauer eines Antrags auf Einbürgerung beträgt in der Regel um die 12 Monate. Entscheidend für Ihren Antrag ist die Rechtslage zu dem Zeitpunkt, an dem die Behörde eine Entscheidung trifft. Es ist sehr wahrscheinlich, dass dies erst nach dem 26. Juni sein wird. Das heißt, dass Sie grundsätzlich auch jetzt schon einen Einbürgerungsantrag stellen können, der dann nach der neuen Rechtslage entschieden wird. Sollte über Ihren Antrag schon vor dem 26.06.2024 entschieden werden, werden Sie zunächst aufgefordert, einen Nachweis über die Entlassung aus der bestehenden Staatsbürgerschaft zu erbringen. Wenn Sie das nicht bis 26.06.2024 tun, können Sie nach diesem Zeitpunkt vom neuen Gesetz profitieren und können Ihre Staatsbürgerschaft beibehalten. 

Allerdings ist dies von Behörde zu Behörde unterschiedlich und kommt auch darauf an, wie lange Sie sich schon in Deutschland aufhalten. Gerne beraten unsere Anwälte Sie zu Ihrer persönlichen Situation. 

Für die Frage nach der doppelten Staatsbürgerschaft kommt es auf die Rechtslage in dem Zeitpunkt an, in dem Sie Ihre Einbürgerungsurkunde erhalten. Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, bekommen Sie von der Behörde zunächst nur eine Einbürgerungszusicherung, in der sie aufgefordert werden, Ihre bisherige Staatsangehörigkeit abzulegen.

Diese Einbürgerungszusicherung ist in der Regel für zwei Jahre gültig. Sie können also abwarten, bis das neue Gesetz am 26. Juni 2024 in Kraft tritt, und sich danach einbürgern lassen, ohne ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben zu müssen. Außerdem besteht die Möglichkeit, bei der zuständigen Einbürgerungsbehörde das Ruhen des Verfahrens anzuregen. 

Nach dem neuen Gesetz zur Staatsangehörigkeit kann künftig jeder, der sich in Deutschland einbürgern lassen will, nach deutschem Recht seine bisherige Staatsangehörigkeit behalten. Es tritt am 26. Juni 2024 in Kraft.

Allerdings muss auch das Herkunftsland die doppelte Staatsbürgerschaft zulassen. In einigen Ländern wie zum Beispiel Österreich, China, Indien, Uganda und Südkorea geht die Staatsbürgerschaft nämlich automatisch verloren, wenn man sich in einem anderen Land einbürgern lässt.

Eine ausführliche Liste aller Länder, mit denen keine doppelte Staatsbürgerschaft möglich ist, finden Sie hier.

Tipp: Prüfen Sie immer vor dem Beginn des Einbürgerungsprozesses, ob die bisherige Staatsbürgerschaft nach ausländischem Recht beibehalten werden darf. Hierzu können Sie sich beispielsweise bei Auslandsvertretungen erkundigen. Deutsche Rechtsanwälte können zu ausländischen Rechtsfragen in der Regel keine Auskunft erteilen. 

Ab Inkrafttreten des neuen Gesetzes zur Staatsangehörigkeit am 26. Juni 2024 beträgt die Mindestaufenthaltszeit in Deutschland nur noch fünf Jahre. Bei besonders guter Integration kann sie auf bis zu drei Jahre verkürzt werden. 

Ab dem 26. Juni 2024, wenn das neue Staatsangehörigkeitsgesetz in Kraft tritt, erhalten in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil seit mehr als fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland lebt und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt. Bis dahin liegt diese Dauer entsprechend der alten Rechtslage noch bei acht Jahren. 

Nach Rechtslage bis einschließlich 26.06.2024 verliert man grundsätzlich seine deutsche Staatsangehörigkeit, wenn man sich in einem anderen Land einbürgern lässt. Ab Inkrafttreten des neuen Gesetzes zur Staatsangehörigkeit am 26. Juni 2024 ist das nicht mehr so. Dann lässt Deutschland Mehrstaatigkeit allgemein zu. Bis dahin bleibt es allerdings bei der bisherigen Rechtslage, nach der Sie grundsätzlich eine Beibehaltungsgenehmigung brauchen. Mehr Infos dazu finden Sie auf der Website des Bundesverwaltungsamts. 

Das neue Gesetz zur Staatsangehörigkeit tritt am 26. Juni 2024 in Kraft, drei Monate nach seiner Verkündung im Bundesgesetzblatt. Ab dann ist die doppelte Staatsbürgerschaft grundsätzlich nach deutschem Recht für alle möglich, außerdem wird insbesondere die Mindestaufenthaltsdauer auf fünf Jahre abgesenkt. Mehr zu den Details des neuen Gesetzes lesen Sie hier. 

Wenn Sie überprüfen möchten, ob Ihr Einbürgerungsantrag erfolgreich wäre, können Sie unseren Einbürgerungs-Check machen. Dieser Check gibt Ihnen allerdings nur einen ersten Überblick. Wenn Sie noch Detailfragen haben oder sich unsicher sind, dann kontaktieren Sie am besten unsere Anwälte.

Das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts wurde Ende Januar 2024 vom Bundestag beschlossen und hat auch den Bundesrat passiert. Es tritt am 26. Juni 2024 in Kraft, drei Monate nachdem es im Bundesgesetzblatt verkündet wurde.

Grundsätzlich ja. Da das deutsche Recht künftig Mehrstaatlichkeit erlauben soll, steht dem von deutscher Seite aus nichts entgegen. Entscheidend ist jedoch das Recht des Staates, dessen Staatsbürgerschaft man sich zurückholen möchten.

Streng genommen wird durch das kommende Gesetz zur Staatsangehörigkeit nicht die doppelte Staatsbürgerschaft erlaubt, sondern das allgemein geltende Verbot von Mehrstaatlichkeit aufgehoben. Wenn dieses Verbot aufgehoben ist, besteht im deutschen Recht auch die Möglichkeit, mehr als zwei Staatsangehörigkeiten zu besitzen.

Das haben wir in unserem Artikel zum Thema Einbürgerung genau erklärt.

Alternativ können Sie unseren Einbürgerungs-Check durchführen.

Ja, zumindest was das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht angeht. Grundsätzlich steht ab Inkrafttreten des neuen Gesetzes zur Staatsangehörigkeit am 26. Juni 2024 allen Ausländern, egal aus welchem Land, die doppelte Staatsbürgerschaft offen. Allerdings können im Herkunftsland unter Umständen Gesetze existieren, die den Verlust der Staatsangehörigkeit anordnen für den Fall, dass einem Bürger die Staatsbürgerschaft eines anderen Landes erteilt wird. Solche Gesetze existieren etwa in China, Österreich, Litauen, Estland und den Niederlanden. In jedem Fall raten wir sich in dem jeweiligen Land Ihrer bisherigen Staatsangehörigkeit zu informieren.

Der Bundestag hat das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts beschlossen. Wenn es am 26. Juni 2024 in Kraft tritt, wird eine Einbürgerung auch dann möglich sein, wenn man seine alte Staatsbürgerschaft behalten will. Allerdings muss auch das Recht des Herkunftsstaats die doppelte Staatsbürgerschaft zulassen.

Weitere Fragen?

Wir beraten Sie gerne

Ihre Ansprechpartner

Picture of Julia Robl

Julia Robl

Rechtsanwältin

Hier erreichen Sie uns