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Gesetzesänderung: jahrelang zu hohe Bankgebühren bezahlt!

Millionen Kundinnen und Kunden mussten bislang ohne ausdrücklich getätigte Zustimmung häufig die geänderten AGBs ihrer Banken annehmen und höhere Gebühren zahlen.

Nach dem aktuellen Urteil des BGHs ist dies allerdings nicht mehr zulässig. Nicht nur ab sofort, sondern auch rückwirkend!

Bankgebuehren Kanzlei RTPartner | Kanzlei RT & Partner

Der BGH hat mit einem Urteil vom 27. April 2021 beschlossen, dass ohne eine klare Zustimmung des Verbrauchers Banken keine Gebühren einführen oder erhöhen dürfen. Ein Schweigen bzw. eine fiktive Zustimmung zählt nicht. „Die Klausel läuft (…) auf eine einseitige, inhalt­lich nicht einge­grenzte Änderungs­befugnis (…) hinaus“, heißt es in der Urteils­begründung wörtlich.

Das heißt, Bankkunden haben die Möglichkeit, die unzulässig berechneten Gebühren von Ihrer Bank zurückzufordern. Denn das Urteil des BGHs besagt, dass nahezu alle Gebührenerhöhungen, zumindest nach dem 1. Januar 2018, unwirksam sind. Viele Gebühren, z. B. Gebühren für ursprünglich kostenfreie Girokonten, sind damit geltend zu machen.

Es sind fast alle Banken und Sparkassen betroffen. Kunden müssen Ihr Recht auf Erstattung der Gebühren jedoch explizit einfordern. Von Seiten der Banken kann hier kein Entgegenkommen erwartet werden. Vielmehr muss man selbst die Initiative ergreifen und die zu hoch entrichteten Gebühren wieder einfordern.

Erstattung professionell durchsetzen!

Viele Standardschreiben sind im Netz verfügbar, um selbst mit den Banken in Kontakt zu treten. Die Erfahrungen aus den ersten Wochen seit dem BGH-Urteil haben jedoch gezeigt, dass sich die Banken wenig beeindruckt geben. Es macht deutlich Sinn, dies anwaltlich unterstützt anzugehen, um bereits in den ersten Schritten einen Erfolg zu erzielen.

Wir setzen uns für Sie bei der Rückforderung Ihrer Gebühren ein!

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