Kündigung auf Grund von Rationalisierung?
Rationalisierungsmaßnahmen des Arbeitgebers können einen innerbetrieblichen Kündigungsgrund darstellen. Sie werden von Arbeitsgerichten nicht im Hinblick auf ihre Notwendigkeit oder Zweckmäßigkeit geprüft, sondern nur ob sie offenkundig unsachlich, unvernünftig oder willkürlich sind.
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