Niederlassungserlaubnis
- Hamburg -

Niederlassungserlaubnis in Hamburg

Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel. Sie ermöglicht Ihnen, Ihren Wohnsitz in Hamburg dauerhaft zu festigen und ohne Einschränkungen zu arbeiten. Als Inhaber einer Niederlassungserlaubnis haben Sie die Möglichkeit, sowohl als Arbeitnehmer als auch als Selbstständiger tätig zu sein. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie sogar ein Daueraufenthaltsrecht erlangen, das Ihnen den Zugang zum europäischen Arbeitsmarkt erleichtert (Daueraufenthalt-EU).

Voraussetzungen für eine Niederlassungserlaubnis in München

Die Voraussetzungen für den Erhalt einer Niederlassungserlaubnis in Hamburg hängen stark von Ihrem bisherigen Aufenthaltstitel ab. Grundsätzlich müssen jedoch folgende Voraussetzungen gegeben sein, um die Erlaubnis zu erhalten:

  1. Rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland seit mindestens 5 Jahren
  2. Gesicherter Lebensunterhalt
  3. Altersvorsorge
  4. Keine entgegenstehende Gründe der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung
  5. Ausreichende Sprachkenntnisse und Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung
  6. Ausreichender Wohnraum
  7. Wohnsitz in Hamburg

Rechtmäßiger Aufenthalt seit 5 Jahren

Für den Erhalt einer Niederlassungserlaubnis in Hamburg müssen Sie für eine bestimmte Zeit in Deutschland rechtmäßig gelebt haben. Das bedeutet, dass Sie einen (befristeten) Aufenthaltstitel innehaben müssen. Grundsätzlich muss Ihr rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland mindestens 5 Jahre betragen haben, wobei gelegentliche Reisen ins Ausland während dieser Zeit unbedenklich sind.

Es ist jedoch zu beachten, dass spezielle Regelungen im Aufenthaltsgesetz für bestimmte Personengruppen existieren, die eine Niederlassungserlaubnis in Hamburg auch vor Ablauf der fünf Jahre ermöglichen können.

Besondere Vorschriften:

  • Fachkräfte (ohne Blaue Karte EU): 4 Jahre
  • Blaue Karte EU: 33 Monate sowie 21 Monate bei ausreichenden Sprachkenntnissen (Stufe B1)
  • Selbstständige: 3 Jahre
  • Asylberechtigte: Die Aufenthaltszeiten des Asylverfahrens werden angerechnet 
  • Familienangehörige Deutscher: 3 Jahre
  • Ausländischer Ehepartner:  Jahre

Sicherung des Lebensunterhalts

Um eine Niederlassungserlaubnis in Hamburg zu erhalten, müssen Sie Ihren und den Lebensunterhalt Ihrer Familienangehörigen mit eigenen Mitteln sichern können. Wichtig ist, dass zur Bestreitung des Lebensunterhalts nicht die Inanspruchnahme öffentlicher Mittel erfolgt.

Zu öffentlichen Mitteln zählen jedoch nicht: Kindergeld, Kinderzuschlag, Erziehungsgeld, Elterngeld und Arbeitslosengeld.

Auch bei der Frage des gesicherten Lebensunterhalts bestehen spezifische Vorschriften für bestimmte Personengruppen.

Spezielle Vorschriften für:

  • Studenten
  • Forscher
  • Unterhaltspflichtige
  • in § 28 Abs. 1 AufenthG aufgelistete Personen
  • Körperlich, geistig, oder seelisch erkrankte Menschen

Altersvorsorge

Sie müssen entweder sechzig Pflichtbeiträge oder sechzig freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet haben. Alternativ kann der Nachweis der Altersvorsorge erbracht werden, wenn Sie Ansprüche auf vergleichbare Leistungen einer Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung oder eines Versicherungsunternehmens haben. Berufliche Ausfallzeiten auf Grund von Kinderbetreuung oder häuslicher Pflege werden auf die sechzig Monate angerechnet. Für den Fall, dass Sie zusammen mit Ihrem Ehepartner eine Niederlassungserlaubnis beantragen möchten, genügt es, wenn einer von Ihnen diese Voraussetzung erfüllt.

Für einen entsprechenden Nachweis, oder um selbst zu überprüfen, ob Sie diese Voraussetzung erfüllen, können Sie bei der deutschen Rentenversicherung eine “Wartezeitauskunft” beantragen.

Ausreichende Sprachkenntnisse und Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung

Es werden auch Anforderungen an Ihre Integration in Deutschland gestellt.  Sie müssen über ausreichende Kenntnisse in der deutschen Sprache, Rechts- und Gesellschaftsordnung, sowie über die Lebensverhältnisse im Bundesgebiet verfügen.

Diese Voraussetzungen sind erfüllt, wenn Sie eine Sprachprüfung auf mindestens Niveau B1 erfolgreich abgelegt und einen Integrationskurs erfolgreich absolviert haben. Es bestehen jedoch auch andere Wege, diese Anforderungen nachzuweisen: Etwa, wenn Sie die Schule in Deutschland erfolgreich abgeschlossen haben und ein Schulabschluss vorweisen können. Ferner kann sich die Ausländerbehörde auch mittels eines persönlichen Gesprächs über die Kenntnisse des Ausländers einen Überblick verschaffen.

Keine entgegenstehenden Gründe der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung

Die zuständige Ausländerbehörde kann die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis in Hamburg ablehnen, wenn Gründe der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung dagegensprechen.

In diesem Fall werden die Interessen des Ausländers gegen die öffentlichen Interessen abgewogen. Insbesondere Verstöße gegen Strafgesetze sind hierbei besonders relevante Gründe, die gegen eine Erteilung sprechen können.

Ausreichender Wohnraum

Bei der Prüfung, ob Ihr Wohnraum ausreichend ist, spielen zwei Faktoren eine Rolle: Die Beschaffenheit und die Belegung, d.h. die Größe der Wohnung im Hinblick auf die Zahl der Bewohner. Ausreichender Wohnraum ist stets vorhanden, wenn für jedes Familienmitglied im Alter von über sechs Jahren 12 Quadratmeter und für jedes Familienmitglied unter sechs Jahren 10 Quadratmeter Wohnfläche zur Verfügung stehen und wenn Nebenräume (Küche, Bad, WC) in angemessenem Umfang mitbenutzt werden können. Eine Unterschreitung dieser Wohnungsgröße um etwa 10 % ist unschädlich.

Vorteile einer Niederlassungserlaubnis

Auch hinsichtlich der Wohnsituation bestehen bestimmte Voraussetzungen. So müssen Sie, damit eine Niederlassungserlaubnis erteilt wird, über ausreichend Wohnraum für Sie selbst und Ihre Angehörigen verfügen.

Ob dies der Fall ist, hängt hauptsächlich von zwei Faktoren ab. Zum einen von der Größe der Wohnung und zum anderen von der Belegung derselbigen. Grundsätzlich muss jedem Familienmitglied über sechs Jahren 12 Quadratmeter und jedem unter sechs Jahren 10 Quadratmeter Wohnfläche zur Verfügung stehen. Außerdem werden die Nebenräume wie Küche, Bad und WC ebenfalls berücksichtigt. Bei der Berechnung des Wohnraums für den Erhalt einer Niederlassungserlaubnis in Hamburg werden Kleinkinder unter 2 Jahren nicht berücksichtigt. Eine Unterschreitung des berechneten Wohnraums um ca. 10% ist unproblematisch.  

Verfahren in Hamburg

Die Niederlassungserlaubnis wird gem. § 81 Abs. 1 AufenthG nur auf Antrag erteilt. In Hamburg ist der Fachbereich für Ausländerangelegenheiten zuständig. Dabei ist zu beachten, dass insgesamt acht verschiede Fachbereiche vorhanden sind, die für verschiedene Bezirke zuständig sind. Die einzelnen Fachbereiche sind: Hamburg-Mitte, Billstedt, Altona, Hamburg-Nord, Eimsbüttel, Wandsbek, Bergedorf und Harburg.

Die Bearbeitungszeit für die Erteilung der Niederlassungserlaubnis sollte in der Regel drei Monate nicht überschreiten. Sämtliche Fachbereiche für Ausländerangelegenheiten in Hamburg sind jedoch oftmals überlastet, so dass in der Praxis die Bearbeitung weitaus mehr Zeit in Anspruch nehmen kann. In solchen Fällen sollte die Möglichkeit in Betracht gezogen werden, eine Untätigkeitsklage nach § 75 VwGO zu erheben.

Welche konkreten spezifischen Voraussetzungen Sie in Ihrem Fall erfüllen müssen, ist von den Umständen Ihres Einzelfalls abhängig und kann somit nicht in letzter Konsequenz generell beantwortet werden. Wenn Sie anstreben, in Hamburg eine Niederlassungserlaubnis zu beantragen, ist es ratsam, sich rechtlich beraten zu lassen, um Fehler und Verzögerungen zu vermeiden.

Bei Fragen und Unsicherheiten stehen wir Ihnen gerne beratend und unterstützend während des gesamten Beantragungsprozesses zur Seite.

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