Daueraufenthalt EU

Daueraufenthalt EU

Vergleichbar mit der Niederlassungserlaubnis ist die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU ein unbefristeter Aufenthaltstitel, welcher zur Niederlassung in Deutschland berechtigt und, unter Berücksichtigung der dort geltenden Vorschriften, auch zur Niederlassung in einem anderen Staat der EU.

Voraussetzungen Daueraufenthalt EU

Der Erhalt der Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU (§ 9a AufenthG) ist an verschiedene Voraussetzungen geknüpft. Folgendes muss grundsätzlich erfüllt sein:

  • Aufenthaltsdauer: Sie halten sich seit mindestens 5 Jahren rechtmäßig in Deutschland auf
  • Lebensunterhalt: Ihr Lebensunterhalt und der Ihrer Familie ist durch regelmäßige Einkünfte gesichert
  • Sprachkenntnisse: Sie verfügen über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache (Niveau B1)
  • Ausreichender Wohnraum: Ihnen und Ihrer Familie steht ausreichend Wohnraum zur Verfügung
  • Rechts- und Gesellschaftsordnung: Sie verfügen über Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland
  • Öffentliche Sicherheit und Ordnung: Es stehen keine Gründe der Rechts- und Gesellschaftsordnung entgegen

Rechtmäßiger Aufenthalt seit 5 Jahren

Sie müssen sich seit mindestens 5 Jahren rechtmäßig in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten. Für diese Zeit müssen Sie somit einen Aufenthaltstitel besitzen beziehungsweise besessen haben. In bestimmten Fällen besteht die Möglichkeit, Zeiträume, in welchen Sie sich außerhalb des Gebietes der Bundesrepublik aufgehalten haben, anrechnen zu lassen. Dies erfordert jedoch eine Prüfung im Einzelfall.

Gesicherter Lebensunterhalt

Für den Erhalt der Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU muss sowohl Ihr als auch der Lebensunterhalt Ihrer Familie gesichert sein. Sie müssen also in der Lage sein Ihren Lebensunterhalt ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel zu bestreiten.

Ob Ihr Lebensunterhalt gesichert ist, hängt von zahlreichen Umständen ab, etwa von der Höhe Ihrer Miete und der Anzahl Ihrer Familienmitglieder.

Sprachkenntnisse

Sie müssen ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache besitzen. Ausreichend ist hierbei das Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen.

Der Nachweis kann etwa durch ein Sprachzertifikat erbracht werden. Ein solches können Sie beispielsweise durch die Absolvierung des „Deutsch-Test für Zuwanderer“ (DTZ) erwerben.

Der Nachweis durch ein Sprachzertifikat ist in etwa dann nicht notwendig, wenn Sie einen deutschen (Hoch-)Schulabschluss haben oder zumindest vier Klassenstufen in einer deutschen Schule erfolgreich vollendet haben.

Ausreichender Wohnraum

Ihnen und Ihrer Familie muss ausreichend Wohnraum zur Verfügung stehen. Ob der Wohnraum ausreichend ist, bestimmt sich nach seiner Beschaffenheit und der Belegung.

Grundsätzlich ist der Wohnraum ausreichend, wenn jedes Familienmitglied unter sechs Jahren zehn Quadratmeter und jedes über sechs Jahren 12 Quadratmeter Wohnfläche zur Verfügung hat. Darüber hinaus müssen die Nebenräume wie Küche, Bad und WC angemessen nutzbar sein. Bei dieser Berechnung werden Kleinkinder unter zwei Jahren nicht berücksichtigt.

Kenntnisse über die Rechts- und Gesellschaftsordnung

Sie müssen hinreichende Kenntnisse über die Rechts- und Gesellschaftsordnung und die Lebensverhältnisse in Deutschland haben.

Dies können Sie durch den erfolgreichen Abschluss des Tests „Leben in Deutschland“ nachweisen.

Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Um eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU zu erhalten, dürfen keine Gründe der Gründe der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dem entgegenstehen.

Dies ist etwa der Fall, wenn Sie zu einer Geldstrafe von über 90 Tagessätzen oder zu einer Freiheitsstrafe von über drei Monaten verurteilt wurden. Außerdem stehen der Erteilung Gründe der öffentlichen Sicherheit und Ordnung entgegen, wenn Sie Mitglied einer terroristischen oder verfassungsfeindlichen Organisation sind oder eine solche unterstützen.

Ausschluss der Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU

Die Erteilung einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU kann unter Umständen aufgrund Ihres momentanen Aufenthaltstitels ausgeschlossen sein. Dies ist etwa der Fall, wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen besitzen oder eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung.

Vorteile einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU – insb. Vergleich mit Niederlassungserlaubnis

Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU bringt alle Vorteile mit sich, die auch eine Niederlassungserlaubnis hat. Es handelt sich um einen unbefristeten Aufenthaltstitel. Zukünftige Behördengänge zur Erneuerung des Aufenthaltstitel sind somit nicht mehr notwendig. Auch birgt ein unbefristeter Aufenthaltstitel eine deutlich bessere Planungssicherheit und eröffnet somit ganz neue Möglichkeiten hinsichtlich persönlicher und beruflicher Weiterentwicklung. Doch was differenziert die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU von der „gewöhnlichen“ Niederlassungserlaubnis?

Der Unterschied ergibt sich bereits aus dem Namen. Während die Niederlassungserlaubnis lediglich die Niederlassung in Deutschland ermöglicht (das Reisen in andere EU-Staaten ist zwar möglich, aber nicht das Niederlassen), berechtigt die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU zum Weiterziehen in einen anderen EU-Staat. Sie können somit unter Erfüllung der Voraussetzungen des anderen Staates auch in einen anderen EU-Staat als Deutschland ziehen und sich dort niederlassen.

Fazit

Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU ist somit ein lohnender Schritt in die Richtung einer langfristigen Zukunft in Deutschland und in einem anderen EU-Staat. Wenn Sie beabsichtigen, langfristig in der EU zu bleiben, jedoch nicht lediglich in Deutschland, dann ist die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU der richtige Aufenthaltstitel.

Gerne unterstützt Sie unsere Private Immigration Abteilung während des gesamten Beantragungsprozesses einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU. Wir übernehmen die Beantragung des Aufenthaltstitels, prüfen alle Unterlagen und übernehmen die gesamte Behördenkommunikation.