Was wird Fiat im Fiat Ducato Abgasskandal zum Vorwurf gemacht?

Letzte Aktualisierung: April 2024

Seit einiger Zeit stehen nun schon gegen Fiat (FCA Italy S.p.A., einer italienischen Tochterfirma von Stellantis, nachfolgend nur Fiat) die Vorwürfe im Raum, bei einigen ihrer Motoren in Bezug auf die Einhaltung der Abgaswerte geschummelt zu haben. Damit reiht sich nun auch Fiat in die Riege großer Automobilkonzerne ein, die im Rahmen des Diesel-Abgasskandals für Aufruhr und negative Schlagzeilen sorgen.

Es stellt sich daher die Frage, was Fiat konkret zum Vorwurf gemacht wird. Was steckt hinter dem Vorwurf, dass Motoren in den Umlauf gebracht wurden, die die erlaubten Grenzwerte um ein Vielfaches überschreiten? Wie konnten insbesondere erforderliche Typgenehmigungen trotz so schlechter Abgaswerte erteilt werden?

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Julia Robl

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Hintergrund

Die Antwort lautet ähnlich wie in den Fällen der anderen mit dem Abgasskandal in Verbindung gebrachten Konzerne; man geht davon aus, dass einige Motoren, die in Fiat Fahrzeugen verbaut sind, eine von Fiat entwickelte Software mit unzulässigen Abschalteinrichtungen enthalten.

Abschalteinrichtungen sind Vorrichtungen, welche die Abgasreinigung beeinflussen. Der Einbau solcher Abschalteinrichtungen ist in der europäischen Union gem. der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 grundsätzlich unzulässig und nur in einigen in der Verordnung normierten Ausnahmefällen erlaubt. Es wird angenommen, dass in den Basisfahrzeugen auf Fiat Ducato Basis (mehr zu betroffenen Motoren hier) eine sogenannte Zeitschaltuhr enthalten ist (vgl. Brenner Gutachten, Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main vom 22.07.2020).

Diese soll nach ca. 22 Minuten beziehungsweise nach einer definierten Anzahl von Zyklen, die Abgasrückführungsrate auf beinahe Null reduzieren und zum Teil die Regeneration des NOx-Speicherkats deaktivieren (vgl. LG Dessau Urt. v. 14.04.2022, noch nicht rechtskräftig).

Im Endeffekt wird also die Abgasreinigung nach ca. 22 Minuten Fahrtzeit erheblich reduziert. Die zeitliche Anknüpfung mag im ersten Moment etwas seltsam erscheinen, ergibt bei genauerer Betrachtung jedoch Sinn. Denn der NEFZ Prüfungszyklus, den Fahrzeuge bis ca. 2018 zur Erlangung der Typgenehmigung durchlaufen mussten, läuft 1180 Sekunden, also ca. 20 Minuten.

Dies führt dazu, dass betroffene Motoren zumindest genau für die Dauer des Prüfzyklus sauber sind. Somit erfüllten die betroffenen Motoren auf dem Prüfstand die vorgegebenen Voraussetzungen und haben von der zuständigen EG-Typgenehmigungsbehörde die Typgenehmigung erhalten, die Voraussetzung für eine Zulassung in Deutschland ist. Das deutsche Kraftfahrtbundesamt nimmt an, dass es sich bei einer solchen Zeitschaltuhr um eine unzulässige Abschalteinrichtung handelt.

Einschätzung

Wie die geschilderten Vorwürfe bezüglich der Fahrzeuge auf Fiat Ducato Basis rechtlich zu beurteilen sind, wird von den Gerichten noch abschließend zu klären sein, da es noch keine höchstrichterliche Rechtsprechung gibt.

Unserer Einschätzung nach handelt es sich bei einer Zeitschaltuhr, die das Emissionskontrollsystem in Abhängigkeit zur Dauer des NEFZ Prüfzyklus beeinflusst, um eine unzulässige Abschalteinrichtung im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 715/2007.

Hierfür spricht sowohl der Wortlaut der Verordnung, die gesetzgeberischen Ziele als auch die höchstrichterliche Rechtsprechung in vergleichbaren Fällen. Fiat ist der Ansicht, dass die Emissionsgrenzwerte generell lediglich auf dem Prüfstand eingehalten werden müssen und die Emissionswerte außerhalb des Prüfverfahrens keine Rolle spielen.

Gegen eine solche Auffassung spricht jedoch bereits der Wortlaut der Verordnung selbst. Nach dieser müssen „die Auspuff- und Verdunstungsemissionen (…) bei normalen Nutzungsbedingungen begrenzt werden. (Art. 4 Abs. 2 Unterabsatz 2) und „das Fahrzeug [muss] unter normalen Betriebsbedingungen dieser Verordnung und ihren Durchführungsmaßnahmen entspr[echen]“ (Art. 5 Abs. 1).

Unter normalen Betriebsbedingungen sind unserer Auffassung nach solche des realen Straßenverkehrs zu verstehen und eben nicht solche die auf Grundlage des NEFZ ermittelt werden.

Das Landgericht Dortmund sieht in seinem noch nicht rechtskräftigen Urteil durch die Abschaltung der Abgasreinigung nach 22 Minuten sogar eine arglistige Täuschung der Typgenehmigungsbehörde.

Auch aus den Zielen des Gesetzgebers ergibt sich klar, dass die Verordnung nicht in dem Sinne zu verstehen ist, dass die Emissionsgrenzwerte nur auf dem Prüfstand einzuhalten sind. Ziel der Verordnung war die Verbesserung der Luftqualität in Europa. Zu einer solchen kann es jedoch nur kommen, wenn die Kraftfahrzeuge generell geringe Emissionen aufweisen und nicht nur in der Lage sind, diese Emissionswerte während eines Prüfzyklus einzuhalten.

Die Gerichte (mehr Informationen) in Deutschland schließen sich zunehmend der Einschätzung an, dass es sich bei der Reduzierung der Abgasreinigung nach ca. 22 Minuten um eine unzulässige Abschalteinrichtung handelt.

Wie geht es weiter?

In diesem Zusammenhang wird zeitnah eine richtungsweisende Entscheidung des EUGH erwartet. Der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH), Herr Atahnasios Rantos, macht in seinen verbraucherfreundlichen Schlussanträgen deutlich, dass er in den europäischen Normen zu den Abgasgrenzwerten einen individuellen Schutz der Verbraucher sieht. Sollte sich der EuGH dieser Auffassung anschließen, wären die Hürden für eine Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen im Abgasskandal vor deutschen Gerichten geringer.

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