Niederlassungserlaubnis
- München -

Niederlassungserlaubnis in München

Der Erhalt einer Niederlassungserlaubnis ermöglicht Ihnen einen unbefristeten Aufenthalt in Deutschland. Mit ihr können Sie Ihren Wohnsitz dauerhaft festigen, arbeiten und ohne Nebenbestimmungen in Deutschland leben. Mit einer Niederlassungserlaubnis können Sie beispielsweise in München sowohl als Arbeitnehmer einer Beschäftigung nachgehen als auch selbstständig tätig sein. Unter bestimmten Bedingungen ist es sogar möglich, ein Daueraufenthaltsrecht-EU zu erlangen, welches Ihnen den Zugang zum gesamten europäischen Arbeitsmarkt erleichtert.

Voraussetzungen für eine Niederlassungserlaubnis in München

Die Voraussetzungen, die Sie erfüllen müssen, um eine Niederlassungserlaubnis in München zu bekommen, sind stark von Ihrem bisherigen Aufenthaltstitel abhängig. Generell müssen jedoch nach § 9 AufenthG folgende Kriterien erfüllt sein:

  1. Sie müssen sich grundsätzlich seit 5 Jahren rechtmäßig in Deutschland aufhalten
  2. Ihr Lebensunterhalt muss gesichert sein
  3. Sie müssen Rentenbeiträge geleistet haben
  4. Es dürfen keine entgegenstehenden Gründe der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung bestehen
  5. Sie müssen ausreichende Sprachkenntnisse und Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung vorweisen
  6. Sie müssen ausreichend Wohnraum zur Verfügung haben
  7. Sie müssen Ihren Wohnsitz in München haben

Rechtmäßiger Aufenthalt seit 5 Jahren

Um eine Niederlassungserlaubnis in München zu erhalten, müssen Sie seit fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland gelebt haben. Sie müssen also einen (befristeten) Aufenthaltstitel besitzen. Sollten Sie in dieser Zeit kurzzeitige Reisen ins Ausland vorgenommen haben, ist dies unschädlich.

Zu beachten ist diesbezüglich, dass im Aufenthaltsgesetz spezielle Regelungen für bestimmte Personengruppen bestehen, welche es ermöglichen, dass Sie auch dann eine Niederlassungserlaubnis in München erhalten, wenn Sie noch nicht seit 5 Jahren ununterbrochen in Deutschland leben.

Spezielle Vorschriften

  • Fachkräfte (ohne Blaue Karte EU): 4 Jahre
  • Blaue Karte EU: 33 Monate sowie 21 Monate bei genügenden Sprachkenntnissen (Stufe B1)
  • Selbstständige: 3 Jahre
  • Asylberechtigte: Die Aufenthaltszeiten des Asylverfahrens werden angerechnet
  • Familienangehörige Deutscher: 3 Jahre
  • Ausländischer Ehepartner: 3 Jahre

Sicherung des Lebensunterhalts

Damit Ihnen eine Niederlassungserlaubnis in München erteilt wird, muss der Lebensunterhalt für Sie und Ihre Familienangehörigen gesichert sein. Das ist gem. § 2 Abs. 3 AufenthG dann der Fall, wenn Sie den Lebensunterhalt einschließlich ausreichenden Krankenversicherungsschutzes ohne staatliche Hilfe bzw. ohne Beanspruchung öffentliche Mittel bestreiten können.

Für die Frage nach dem gesicherten Lebensunterhalt bestehen ebenfalls spezielle Vorschriften, welche im Einzelfall eventuell Anwendung finden. Diesbezüglich beantworten wir gerne Ihre individuellen Fragen im Zusammenhang mit dem Erhalt einer Niederlassungserlaubnis in München.

Zu öffentlichen Mitteln zählen nicht:

  • Kindergeld
  • Kinderzuschlag
  • Erziehungsgeld
  • Elterngeld
  • Arbeitslosengeld I
  • BAföG
  • Kindergeld
  • Kinderzuschlag
  • Erziehungsgeld
  • Elterngeld
  • Arbeitslosengeld I
  • BAföG

Spezielle Vorschriften gelten für:

  • Studenten
  • Forscher
  • Unterhaltspflichtige
  • Personen, welche in § 28 Abs. 1 AufenthG aufgelistet werden
  • Körperlich, geistig, oder seelisch erkrankte Menschen

Rentenbeiträge

Um eine Niederlassungserlaubnis in München zu erhalten, muss auch Ihre Altersvorsorge gesichert sein. Insofern ist es notwendig, dass Sie entweder bereits sechzig Pflichtbeiträge oder sechzig freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet haben.

Für den Fall, dass Sie beabsichtigen für sich und Ihren Ehegatten eine Niederlassungserlaubnis zu beantragen reicht es aus, wenn diese Voraussetzung von einem von Ihnen erfüllt ist.

Ob Sie bereits sechzig Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet haben, lässt sich in Erfahrung bringen, indem bei der deutschen Rentenversicherung eine sog. „Wartezeitauskunft“ beantragt wird. Dieses Schreiben ermöglicht auch der zuständigen Ausländerbehörde zu sehen, ob Sie diese Voraussetzung erfüllen.

Ausreichende Sprachkenntnisse und Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung

Sie müssen über ausreichende Sprachkenntnisse und Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und über die Lebensverhältnisse im Bundesgebiet verfügen. Sie erfüllen diese Voraussetzung, wenn Sie zumindest die Sprachprüfung der Stufe B1 erfolgreich absolviert und einen Integrationskurs mit Erfolg abgeschlossen haben. Hier einen Nachweis zu erbringen ist auf verschiedene Arten möglich, etwa auch durch einen Schulabschluss.

Keine entgegenstehenden Gründe der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung

Wenn Gründe der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung gegen den Erhalt einer Niederlassungserlaubnis in München sprechen, kann die zuständige Behörde die Erteilung ablehnen. Hierbei wiegt die Behörde die Interessen des Antragstellers gegen die öffentlichen Interessen ab. Hierzu wird durch die Ausländerbehörde München eine einzelfallbezogene Abwägung des öffentlichen Interesses der Gefahrenabwehr mit Ihrem individuellen Interesse an einem unbefristeten Aufenthalt im Bundesgebiet vorgenommen. Ein solches öffentliches Interesse besteht etwa bei Verstößen gegen die Rechtsordnung und insbesondere bei strafrechtlich relevantem Verhalten.

Ausreichender Wohnraum

Sie müssen für sich und Ihre Angehörigen ausreichend Wohnraum zur Verfügung haben, um eine Niederlassungserlaubnis in München zu erhalten. Ob Ihr Wohnraum ausreichend ist, ist von zwei Faktoren abhängig:  Beschaffenheit (Größe) und der Belegung (Personenzahl) Ihres Wohnraums. Grundsätzlich ist der Wohnraum ausreichend, wenn jedes Familienmitglied, welches über sechs Jahre alt ist 12 Quadratmeter und jedes unter sechs Jahren 10 Quadratmeter Wohnfläche zur Verfügung hat. Außerdem müssen die Nebenräume, wie Küche, Bad und WC, in ausreichendem Umfang mitgenutzt werden können. Bei der Berechnung des ausreichenden Wohnraums für den Erhalt einer Niederlassungserlaubnis in München, bleiben lediglich Kleinkinder im Alter von unter 2 Jahren außer Betracht. Eine Unterschreitung des so errechneten ausreichenden Wohnraums von ca. 10 % ist unschädlich.

Vorteile einer Niederlassungserlaubnis

Wenn Sie als Ausländer bereits für die Ihrerseits erforderliche Dauer in München gelebt haben, stellt die Beantragung einer Niederlassungserlaubnis in München den logischen nächsten Schritt dar. Im Gegensatz zu befristeten Aufenthaltstiteln, ist die Niederlassungserlaubnis grundsätzlich unbefristet und bietet somit eine langfristige Perspektive für den Aufenthalt in Deutschland und in München.

Die Niederlassungserlaubnis verschafft Ihnen die Möglichkeit, in Deutschland von Nebenbestimmungen unbeschränkt zu leben und zu arbeiten. Sie können sowohl einer unselbstständigen als auch einer selbstständigen Erwerbstätigkeit nachgehen. Dies kann ein großer Vorteil sein, wenn Sie Ihre Karriere in München oder in einem anderen Teil Deutschlands aufbauen möchten.

Darüber hinaus bietet eine Niederlassungserlaubnis eine gewisse Stabilität, da sie in der Regel nicht an bestimmte Bedingungen gebunden sind. Wenn Sie also planen, in München oder anderswo in Deutschland zu leben und zu arbeiten, empfiehlt es sich eine Niederlassungserlaubnis zu beantragen.

Verfahren in München

Die Niederlassungserlaubnis wird gem. § 81 Abs. 1 AufenthG nur auf Antrag erteilt. Der Antrag ist beim Kreisverwaltungsreferat München zu stellen.

Die Bearbeitungszeit für die Erteilung der Niederlassungserlaubnis darf grundsätzlich drei Monate nicht überschreiten. Die Ausländerbehörde München ist jedoch überlastet, so dass in der Praxis die Bearbeitung weitaus mehr Zeit in Anspruch nimmt. In solchen Fällen besteht die Möglichkeit, als Antragsteller eine Untätigkeitsklage nach § 75 VwGO zu erheben.

Welche spezifischen Voraussetzungen Sie in Ihrem Fall erfüllen müssen, ist von den Umständen Ihres Einzelfalls abhängig und kann somit nicht in letzter Konsequenz generell beantwortet werden. Wenn Sie anstreben, in München eine Niederlassungserlaubnis zu beantragen, ist es ratsam, um Fehler und Verzögerungen zu vermeiden, sich rechtlich beraten zu lassen.

Bei Fragen und Unsicherheiten stehen wir Ihnen gerne beratend und unterstützend, während des ganzen Beantragungsprozesses zur Seite.

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