Fiat Ducato Dieselskandal – BGH-Urteil vom 26.06.2023 erhöht Chancen auf Schadensersatz

Am 21.03.2023 erging ein Urteil des EuGH in Bezug auf den Dieselskandal. Seitdem wird das Folgeurteil des Bundesgerichtshofs von den Beteiligten beider Seiten sehnlichst erwartet. Insbesondere die betroffenen Verbraucher hofften auf eine weitere Stärkung ihrer Position.

Am Montag, den 26.06.2023, ergingen endlich die erwarteten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH) in den Verfahren VIa ZR 335/21, VIa ZR 533/21 und VIa ZR 1031/22 zum Schadensersatzanspruch von Käufern gegenüber dem Hersteller im sogenannten „Diesel- Abgasskandal“.

Welche Schlüsse man aus den Entscheidungen ziehen kann? Auch Betroffene, in deren Wohnmobil eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut wurde, haben grundsätzlich Anspruch auf Entschädigung.

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Julia Robl

Rechtsanwältin
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Dieselkäufer erhalten bis zu 15 % des Kaufpreises

In seiner Entscheidung stellt der BGH fest, dass vom Dieselskandal betroffenen Käufern ein Anspruch auf finanzielle Entschädigung in Form des sogenannten kleinen Schadensersatzes (sog. Vertrauensschaden) zusteht.

Eine allgemeine Aussage zur Höhe des Schadensersatzes hat der BGH erwartungsgemäß nicht getroffen. Dies ist nicht möglich, da sich jeder Fall in den Details unterscheidet. Die konkrete Höhe des Schadensersatzes muss immer im Einzelfall von den Gerichten festgelegt werden. Jedoch nannte der BGH einen Betrag von bis zu 15% des Kaufpreises. Gegebenenfalls muss  auch eine Vorteilsausgleichung angerechnet werden. Das bedeutet, dass die aus dem Fahrzeug gezogenen Vorteile von der Höhe des Schadensersatzanspruches abgezogen werden müssen.

Voraussetzungen für den Schadensersatz

Auch stellte der BGH die Anforderungen an die Beteiligten in den Abgasskandal Prozessen noch einmal konkret dar. Um einen Schadensersatz zu erhalten, müssen die Kläger (der Verbraucher) zunächst darlegen und nachweisen, dass in ihrem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut ist. Dagegen tragen die Beklagten (der Hersteller) die Beweislast für die ausnahmsweise Zulässigkeit der Abschalteinrichtung. Abschalteinrichtungen sind nach den einschlägigen europäischen Regelungen grundsätzlich unzulässig. Hersteller müssen also beweisen, dass in ihrem Fall die verbaute Abschalteinrichtung ausnahmsweise zulässig ist.

Kommt das Gericht zum Schluss, dass eine unzulässige Abschalteinrichtung in dem betroffenen Fahrzeug verbaut ist, muss der Fahrzeughersteller beweisen, dass ihn kein Verschulden trifft.

Die Fahrzeughersteller, die in den Dieselskandal verwickelt sind, müssen also beweisen können, dass sie hinsichtlich des Verbauens der unzulässigen Abschalteinrichtung weder vorsätzlich noch fahrlässig gehandelt haben.

Sind diese dazu nicht in der Lage, hat der Käufer einen Anspruch auf Schadensersatz nach § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 6 Abs. 1, § 27 Abs. 1 EG-FGV.

Die Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs finden Sie hier.