EU befasst sich mit dem Abgasskandal

Im Rahmen des Diesel-Abgasskandals rund um FCA Italy S.p.A. (Teil von Stellantis N.V., früher Fiat Chrysler Automobiles N.V.) und insbesondere bezüglich des Fiat Ducato schaltet sich ein bereits seit längerer Zeit beteiligter Akteur ein weiteres Mal ein.

Ende Dezember 2021 äußert sich die Europäische Kommission erneut gegenüber dem Fiat Konzern und Italien. Laut der Nachrichtenredaktion Reuters forderte die Europäische Kommission Italien in Bezug auf den Fiat Dieselskandal dazu auf, die Benutzung von unzulässigen Abschalteinrichtungen zu bestrafen. Dies knüpft an die Handlungen der EU-Kommission aus dem Jahr 2017 an.

Bereits 2017 war die EU dagegen vorgegangen, dass Italien es unterließ, angemessen gegen die gegen Fiat Chrysler (jetzt Stellantis) im Abgasskandal vorgebrachten Vorwürfe, bei den Zulassungstest ihrer Fahrzeuge zu betrügen, vorzugehen.

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Vertragsverletzungsverfahren gegen Italien ​

In diesem Zusammenhang leitete die EU-Kommission, nach drängen deutscher Behörden, aufgrund eines vorgeworfenen Verstoßes gegen die EU-Typgenehmigungsvorschriften für PKW, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Italien ein. Dieses hat bisher jedoch wenig Früchte getragen.

Bis heute kam es noch zu keinen weiteren substanziellen Handlungen durch die EU-Kommission in Bezug auf dieses Verfahren. Dies erscheint auch wenig verwunderlich, denn auch wenn sich die Eröffnung eines solchen Verfahrens im ersten Moment als großer Schritt in Richtung eines „Sieges der Verbraucher“ anhört, zeigt bereits der Schlussparagraf der Ankündigung des Verfahrens durch die Kommission, dass zumindest in absehbarer Zeit keine Sanktionen oder andere handfeste Handlungen folgen werden.

So heißt es wörtlich: „Die Kommission fordert Italien nunmehr förmlich dazu auf, auf ihre Bedenken zu reagieren (…) [und das Schreiben der Kommission ist] Teil des Dialogs, den die Kommission mit Italien führt (…)“. Es handelt sich also in erster Linie um eine Aufforderung zum Dialog und nicht um ein sanktionsbewährtes Verfahren gegen Italien, welches zwingend zu einer ausschlaggebenden Richtungsvorgabe im Diesel-Abgasskandal führen wird.

Bedeutung für die Verbraucher

Inwiefern könnte das Einschreiten der Europäischen Kommission im Fiat Dieselskandal also überhaupt an Bedeutung für den Verbraucher gewinnen oder den Verlauf des Abgasskandals generell beeinflussen?

Die EU-Kommission ist ein übernationales Organ der europäischen Union. Sie ist das ausführende Organ der EU und ist dafür verantwortlich, dass die europäischen Verträge gewahrt werden. Ein, wie das bereits eingeleitete, Vertragsverletzungsverfahren kann, wenn keine Einigung erzielt wird, dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt werden. Die Einmischung durch die EU-Kommission ist demnach keineswegs schlecht für den Verbraucher und sollte das Verfahren gegen Italien tatsächlich leer laufen so könnte die EU-Kommission den Europäischen Gerichtshof (EuGH) anrufen.

Durch die erneute Aufforderung zu Handlungen und insbesondere zur Verhängung von Strafen gegen den Fiat Konzern vertieft sich das Vertragsverletzungsverfahren. Geht Italien nicht auf die Forderung der EU-Kommission ein könnte diese das Verfahren an den EuGH übergeben. Ob dies so auch geschehen wird, bleibt offen. Die zwei Monate Frist Italiens auf das Schreiben der Kommission zu reagieren oder Maßnahmen zu ergreifen sind bereits abgelaufen und noch ist das Verfahren nicht offiziell an den Europäischen Gerichtshof übergeben worden.

Auch hat sich die EU-Kommission nicht zu etwaigen internen Fortschritten im Verfahren geäußert. Es bleibt also weiterhin abzuwarten, ob die Kommission zu einem späteren Zeitpunkt noch über symbolisches Einschreiten im Fiat Dieselskandal hinausgehen wird oder nicht. Selbst wenn sie den EuGH jedoch noch einbindet, steht der genaue Inhalt der Entscheidung selbstverständlich noch offen und würde ebenfalls noch einige Zeit auf sich warten lassen.

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