Online Netto Abfindungsrechner 2024

IHR ABFINDUNGSRECHNER FÜR 2024 – ABFINDUNG NETTO BERECHNEN

Wie hoch ist meine Abfindung?

Die Abfindungshöhe ist grundsätzlich nicht gesetzlich geregelt. Auch einen generellen gesetzlichen Anspruch auf Erhalt einer Abfindung gibt es nicht. Die Höhe der Abfindung hängt maßgeblich vom Verhandlungsgeschick der einzelnen Parteien ab. 

Auch spielt es eine Rolle, ob Sie vom Kündigungsschutzgesetz geschützt sind und die ausgesprochene Kündigung rechtlich angreifbar ist. Generell gilt: Jedes Arbeitsverhältnis ist einzigartig und muss daher für sich betrachtet werden.

Bedenken Sie, dass durch Fachkenntnis und Verhandlungsgeschick eines Experten im Arbeitsrecht oft eine 1,5 bis 2 -mal höhere Abfindung für Sie erzielt werden kann. Mit dem kostenlosen Abfindungsrechner erhalten Sie durch unsere Berechnung bereits einen ersten Anhaltspunkt für eine angemessene Abfindungshöhe

Abfindungsrechner

* Diese Auskunft ist eine unverbindliche Einschätzung und kann eine Beratung durch einen Rechtsanwalt nicht ersetzen. Um eine verbindliche Abschätzung zu erhalten, kontaktieren Sie einen unserer Anwälte.

Berechnungsgrundlage für den Abfindungsrechner

Als Berechnungsgrundlage für unseren Abfindungsrechner haben wir aktuelle arbeitsrechtliche Gerichtsentscheidungen und Vergleiche aus der Vergangenheit zugrunde gelegt. 

Diese gesammelten Daten bieten die Bewertungsgrundlage für unseren Abfindungsrechner, um Ihnen eine fundierte Einschätzung zur durchschnittlich möglichen Höhe Ihrer Abfindung geben zu können.

Formel für den Abfindungsrechner bei Kündigung

Die zu erwartende Abfindung nach einer Kündigung, ergibt sich üblicherweise aus der durchschnittlichen Höhe Ihres Bruttomonatsgehalts (Durchschnitt der letzten 12 Bruttomonatsgehälter) und der Beschäftigungsdauer (auch Betriebszugehörigkeit genannt) bei Ihrem Arbeitgeber.

Bei einer Betriebszugehörigkeit von mehr als 6 Monaten wird auf ein komplettes Dienstjahr aufgerundet. Hierzu zählen alle Zeiträume, in denen Sie bei Ihrem Arbeitgeber als Arbeitnehmer beschäftigt waren, auch zum Beispiel die Elternzeit.

Ihr Arbeitgeber wird bezüglich Ihres Bruttomonatsgehaltes versuchen, dieses auf das Grundgehalt zu beschränken, um Ihre Abfindung möglichst niedrig zu berechnen. Für die Berechnung der Abfindung und somit auch für die Eingabe in den Abfindungsrechner können allerdings alle Gehaltsbestandteile zum Grundgehalt hinzugerechnet werden.

Mit folgender Formel wird in der Regel die Höhe der Abfindung berechnet:

Faktor × Bruttomonatslohn × Anzahl der Beschäftigungsjahre

Normalerweise wird als Faktor 0,5 angesetzt, das bedeutet, dass die Abfindung ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr beträgt. 

Formel-Abfindungsrechner-Kanzlei-RT-Partner

Je größer die Zweifel der Wirksamkeit einer Kündigung sind, desto höher kann der Faktor werden.  Auch spielt es eine Rolle in welcher Branche Sie arbeiten und ob Sie ohne oder mit einem Anwalt gegen Ihre Kündigung vorgehen.

Wie trage ich das Bruttogehalt in den Abfindungsrechner ein?

Für die Berechnung der Höhe der Abfindung ist zunächst das durchschnittliche Bruttomonatsgehalt des letzten Jahres in den Abfindungsrechner einzutragen. Um diesen Wert zu ermitteln, kann die letzte Gehaltsabrechnung verwendet werden. Im Feld unten Links auf der Gehaltsabrechnung befindet sich der bereits gezahlte Bruttolohn des laufenden Jahres. Zu diesem Betrag müssen die noch ausstehenden Sonderzahlungen, wie Weihnachtsgeld- und oder Urlaubsgeld, Zuschläge und Boni, die im aktuellen Kalenderjahr noch anfallen würden, addiert werden. Abschließend teilt man diese Summe durch die Anzahl der bereits verstrichenen Monate des aktuellen Kalenderjahres. Dieses Ergebnis stellt den durchschnittlichen Bruttomonatslohn des letzten Jahres dar, der in den Abfindungsrechner eingetragen werden muss.

Netto-Abfindung

Muss ich meine Abfindung versteuern?

Ja, seit dem 01.01.2006 ist eine Abfindung grundsätzlich steuerpflichtig. Daher muss jede Abfindung, die ein Arbeitnehmer erhält, vollständig versteuert werden. Mit unserem Abfindungsrechner können Sie die Steuern diese Versteuerung Ihrer Abfindung errechnen lassen.

Kann ich bei Erhalt einer Abfindung Steuern sparen?

Falls eine betriebsbedingte Kündigung im November oder Dezember eines Jahres wirksam wird und eine Abfindung ausgezahlt wird, besteht die Option, die Abfindung auf zwei Jahre aufzuteilen. Für den steuerpflichtigen Arbeitnehmer ergibt sich dadurch die Möglichkeit, die anfallenden Steuerbeiträge so gering wie möglich zu halten. 

Was ist die Fünftelregelung?

Um den Arbeitnehmer ein wenig zu entlasten, gibt es die Fünftelregelung, die es erlaubt die Abfindung steuerlich auf fünf Jahre auf zuteilen.

Mit der Fünftelregelung wird der Steuerbetrag wie folgt berechnet: 

  1. Die Abfindung wird durch 5 geteilt und zum versteuernden Jahreseinkommen addiert. 
  2. Der Steuersatz für das Einkommen mit Abfindung wird berechnet. 
  3. Die Lohnsteuer für das Jahreseinkommen ohne Abfindung wird berechnet. 
  4. Die Differenz der beiden Beträge wird mit 5 multipliziert. 
  5. Das Ergebnis ist die gemilderte Einkommensteuer, die von der Abfindung abzuführen ist 

Bedingungen für die Fünftelregelung sind:  

  1. Dass die Abfindung innerhalb eines Kalenderjahres ausgezahlt wird.
  2. Dass die Abfindung und alle weiteren Einnahmen bis Jahresende höher sein müssen als der bis zum Jahresende wegfallende Lohn. 

In unserem Abfindungsrechner wird die Fünftelregelung zur Versteuerung angewendet.

Welche Abgaben/Beiträge müssen bei einer Abfindung neben Einkommensteuer abgegeben werden?

Von der Abfindung müssen Arbeitnehmer keine Beiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung zahlen. Nur bei freiwillig gesetzlich Versicherten zählt die Abfindung als versicherungspflichtiges Einkommen, sodass Beitragszahlungen notwendig sind. 

Bei allen Arbeitnehmern wird bei der Abfindung der jeweils geltende Satz für die Kirchensteuer abgezogen (8% oder 9%). Hinzu kommt der Soli, der bei einer Steuerlast von 16.956 € aufwärts berechnet wird (Ehegatten im Splittingtarif: 33.912 €).  

Unser Abfindungsrechner beachtet alle genannten steuerlichen Abzüge.

Wann sollte auf eine Kündigung reagiert werden?

Generell sollten Sie so schnell wie möglich mit dem Abfindungsrechner die mögliche Höhe Ihrer Abfindung berechnen, da Sie nur 21 Tage Zeit haben eine Kündigungsschutzklage nach dem Erhalt Ihrer Kündigung von Ihrem Arbeitgeber einzureichen. Nur ein fristgerechtes und richtiges Handeln kann Ihren möglichen Anspruch sichern.

Warum ist bei Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen Vorsicht geboten?

Solche Angebote können zunächst attraktiv wirken, sind jedoch meist nicht so einträglich wie zunächst vermutet. 

Hier sollte unbedingt ein Anwalt für Arbeitsrecht konsultiert werden, um zum einen eine angemessene Abfindungssumme zu verhandeln und zum anderen eine Benachteiligung im Zusammenhang mit dem Arbeitslosengeld zu vermeiden. 

Mit dem Abfindungsrechner können Sie eine mögliche Abfindungshöhe berechnen lassen.

Warum sollten sie Ihre Abfindung von Experten durchsetzen lassen?

Grundsätzlich ist es möglich sich selbst vor dem Arbeitsgericht zu vertreten und die Verhandlungen ohne externe Hilfe zu führen. Daten aus der Vergangenheit haben jedoch eindeutig gezeigt, dass in so einem Fall meist nicht die höchstmögliche Abfindung erzielt wird. In der Regel fallen Abfindungen höher aus, wenn Sie sich von einem Anwalt unterstützen und vor Gericht vertreten lassen.

  1. Arbeitgeber werden von Spezialisten für Arbeitsrecht vor Gericht unterstützt. Deren Ziel ist es, so wenig Abfindung wie möglich zu zahlen. Gegen einen derartigen Experten wird eine Verhandlung für einen Laien sehr schwierig. Daher kann meist nicht die gewünschte Abfindung erzielt werden.
  2. Ein Experte für Arbeitsrecht, der Ihnen bei Ihrer Kündigungsschutzklage beratend zur Seite steht, weiß genau auf welche Details es in einer solchen Verhandlung ankommt. Oftmals ist eine Kündigungsschutzklage auf Abfindung aufgrund gewisser Umstände noch möglich, obwohl eigentlich davon auszugehen ist, dass man keine Chance auf eine Abfindung hat. Diese besonderen Gegebenheiten zu erkennen ist einem spezialisierten Anwalt im Bereich des Arbeitsrechts aufgrund jahrelanger Erfahrung auf genau diesem Gebiet möglich.
  3. Ein häufiges Problem bei der Durchsetzung einer Abfindung nach einer Kündigung ist die Einhaltung von Form und Fristen. Dementsprechend muss eine Kündigungsschutzklage korrekt und vor allem innerhalb eines engen Zeitfensters eingereicht werden. Um hier keine unnötigen Fehler zu begehen und den Anspruch auf eine Abfindung zu verlieren, ist die Beratung durch einen Anwalt stets zu empfehlen.

Beispielrechnungen:

Diese Berechnungen gehen von einem Abfindungsfaktor von 0,5 aus. Der Abfindungsrechner berechnet die Abfindungshöhe Ihrer Abfindung mit einem zu Ihrer Branche passenden Faktor.

Abfindung

Betriebszugehörigkeit in Jahren

Bruttogehalt pro Monat

7.500 €

5

3.000 €

15.000 €

10

3.000 €

22.500 €

15

3.000 €

30.000 €

20

3.000 €

Abfindung

Betriebszugehörigkeit in Jahren

Bruttogehalt pro Monat

10.000 €

5

4.000 €

20.000 €

10

4.000 €

30.000 €

15

4.000 €

40.000 €

20

4.000 €

Abfindung

Betriebszugehörigkeit in Jahren

Bruttogehalt pro Monat

12.500 €

5

5.000 €

25.000 €

10

5.000 €

37.500 €

15

5.000 €

50.000 €

20

5.000 €

Fragen und Antworten - FAQ Abfindungsrechner 2024:

Wir beantworten Ihnen an dieser Stelle die am häufigsten gestellten Fragen (FAQ) zum Abfindungsrechner und wie sich die Abfindung genau zusammensetzt.

Das Alter kann bei der Abfindung in Kombination mit der Betriebszugehörigkeit eine Rolle spielen. Je älter der oder die Gekündigte ist, desto höher kann die Abfindung ausfallen. Es kommt beim Alter auch auf weitere Aspekte an, wie der der Branche und weiteren sozialen Faktoren.

Zur Betriebszugehörigkeit zählt der Zeitraum, in dem Sie ab Beginn des Arbeitsverhältnisses ununterbrochen bei Ihrem Arbeitgeber bis zu Beendigung des Arbeitsverhältnisses gearbeitet haben. Unterbrechungen wie Elternzeit oder Krankheit zählen ebenfalls zur Betriebszugehörigkeit, sofern das Arbeitsverhältnis während diesen Zeiten nicht beendet wurde.

Nicht zur Betriebszugehörigkeit zählen: Unbezahlte Praktika, die Beschäftigung in Zeitarbeit und die Beschäftigung als freier Mitarbeiter.

Der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer können die Höhe der Abfindung frei verhandeln. Die sogenannte „Regelabfindung“ beträgt 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Jahr der Betriebszugehörigkeit. Die genaue Höhe hängt von vielen Faktoren ab, die zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer verhandelt werden müssen. Zu diesen zählen neben der Betriebszugehörigkeit auch Faktoren wie das Alter, die Branche und insbesondere die voraussichtliche Wirksamkeit der ausgesprochenen Kündigung.

Nein, ein genereller gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung existiert nicht. Eine Abfindung ist nur in einem Sozialplan oder gegebenenfalls bei einer betriebsbedingten Kündigung im Sinne von § 1 a KSchG vorgesehen. Die Abfindung ist in den meisten Fällen das Ergebnis einer Verhandlung zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer. In einem Prozess wird in der Regel um das Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses gestritten und der Arbeitgeber muss die Kündigungsgründe nachweisen. Um den Prozess für den Arbeitnehmer und den Arbeitgeber zu beenden, wird meist ein Vergleich mit einer Abfindung geschlossen. Die Höhe der Abfindung hängt hierbei von vielen Faktoren ab, wie beispielsweise der Branche, der Betriebszugehörigkeit, des Alters und ob der Mitarbeiter Unterhaltsverpflichtungen hat.

Das Bruttomonatsgehalt, das in den Abfindungsrechner eingetragen werden muss, umfasst nicht nur den monatlichen Bruttolohn, sondern auch alle Gehaltskomponenten wie Bonuszahlungen und Sonderzahlungen. Zu diesen Zahlungen zählen insbesondere Bonuszahlungen, Prämien, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, geldwerte Vorteile, die betriebliche Altersvorsorge und Sachbezüge wie beispielsweise ein Dienstwagen.

Für den Abfindungsrechner müssen all diese Gehaltsbestandteile, die im Kalenderjahr ausgezahlt wurden oder noch ausgezahlt werden, addiert und im Anschluss durch die Anzahl der bis zum Ende der Beschäftigung in diesem Kalenderjahr bereits gearbeiteten Monate geteilt werden. Das resultierende Bruttomonatsgehalt wird dann in den Abfindungsrechner eingegeben. Dabei ist zu beachten, dass das Bruttogehalt der Betrag vor Abzug von Steuern, Soli und Sozialversicherungen für die Abfindungsberechnung ist. Es handelt sich nicht um den Auszahlungsbetrag auf der Gehaltsabrechnung.

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