Schadenersatz im Diesel-Skandal:
Versäumnisurteil gegen Fiat-Chrysler

Gegen den inzwischen auch vom Diesel-Skandal betroffenen Autohersteller Fiat-Chrysler (jetzt Stellantis) ist am 09.07.2021 ein Versäumnisurteil (Az. 19 O 737/21) vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth ergangen.

Der Kläger hatte ein Wohnmobil mit dem Basisfahrzeug Fiat Ducato erworben, welches mit einem von illegalen Abschalteinrichtungen betroffenem 2,3-Liter Multijet-Dieselmotor der Euronorm 6b ausgestattet war. Das Landgericht sah die Voraussetzungen für den geforderten Schadenersatzanspruch nach Vortrag des Klägers als gegeben an und verurteilte Fiat-Chrysler bzw. Stellantis wegen vorsätzlicher und sittenwidriger Schädigung. Da sich das Unternehmen nicht vor Gericht äußerte, erging nach § 331 Zivilprozessordnung (ZPO) ein Versäumnisurteil.

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Achtung vor Verjährung von Schadenersatzansprüchen

Auch das Thema der Verjährung von Schadenersatzansprüchen beschäftigt im Diesel-Skandal immer wieder die Gerichte. Grundsätzlich beginnt nach § 199 BGB die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren mit Schluss des Jahres, in dem der Kläger von den den Anspruch begründenden Umständen Kenntnis erlangt (oder hätte erlangen müssen). Im Rahmen von Ansprüchen gegen Fiat ist zu bedenken, dass bereits 2018 erstmals über Manipulationen bei Fiat berichtet wurde. Unter Umständen könnten Schadenersatzansprüche demnach schon Ende 2021 verjähren.

Daher raten wir Betroffenen möglichst bald ihr Recht einzufordern und unsere Experten zu kontaktieren.

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Julia Robl

Rechtsanwältin

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