Gegen den inzwischen auch vom Diesel-Skandal betroffenen Autohersteller Fiat-Chrysler (jetzt Stellantis) ist am 09.07.2021 ein Versäumnisurteil (Az. 19 O 737/21) vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth ergangen.
Der Kläger hatte ein Wohnmobil mit dem Basisfahrzeug Fiat Ducato erworben, welches mit einem von illegalen Abschalteinrichtungen betroffenem 2,3-Liter Multijet-Dieselmotor der Euronorm 6b ausgestattet war. Das Landgericht sah die Voraussetzungen für den geforderten Schadenersatzanspruch nach Vortrag des Klägers als gegeben an und verurteilte Fiat-Chrysler bzw. Stellantis wegen vorsätzlicher und sittenwidriger Schädigung. Da sich das Unternehmen nicht vor Gericht äußerte, erging nach § 331 Zivilprozessordnung (ZPO) ein Versäumnisurteil.