Kann ich ein Pferd via WhatsApp kaufen?

Die Nutzung von Messenger-Diensten wie „WhatsApp“ erfreut sich heutzutage großer Beliebtheit. Oftmals findet die private, wie auch die geschäftliche Kommunikation per Handy über WhatsApp statt. Der Kommunikationsweg ist praktisch, kurz und schnell, so dass man ohne großen Aufwand nebenher im Alltag, auf dem Weg zur Arbeit oder abends auf dem Sofa seine sozialen Kontakte pflegen und auch seine Geschäfte erledigen kann.

Eine für uns Pferdeleute aufkommende Frage kann nun sein:

Kann ich ein Pferd via WhatsApp kaufen?

Es kommt immer wieder vor, dass auf schnellstem Weg, per WhatsApp-Chat, eine Einigung über den Kauf eines Pferdes stattfindet. Dabei stellt sich die Frage: Ist dieser Vertrag wirksam?

Beispielsweise kann ein Kaufvertrag als Dokument per WhatsApp an die andere Partei versendet werden. Diese wiederum kann durch einfügen seiner elektronischen Unterschrift oder durch Nutzung eines Eingabestifts direkt auf dem Handy den unterschriebenen Vertrag wieder zurücksenden. All das ist möglich, sofern keine Formvorschriften im Vertrag enthalten sind. 

Grundsätzlich bedarf es eines wirksamen Kaufvertrages zweier übereinstimmender Willenserklärungen zwischen dem Käufer und dem Verkäufer. Diese sogenannte Einigung kann auch mündlich erfolgen. Folglich haben Sie auch einen Vertrag mit dem Bäcker geschlossen, wenn Sie sich morgens Ihr Frühstück holen, ohne dass dies schriftlich festgehalten werden muss.  

Somit kann die oben aufgeführte Frage mit JA beantwortet werden. 

Verträge und somit auch der Kaufvertrag über ein Pferd, das im rechtlichen Sinne wie eine Sache behandelt wird, kann ohne besondere Formvorschrift per WhatsApp geschlossen werden, solange die wesentlichen Bestandteile eines Kaufvertrages (sogenannte „essentialia negotii“) im Chatverlauf enthalten sind, wie z.B. die Vertragsparteien, das Pferd als Kaufgegenstand sowie der Kaufpreis. 

Zu beachten ist: Schließen Unternehmer und Verbraucher einen Pferdekauf allein über Fernkommunikationsmittel ab, wie zum Beispiel via WhatsApp, so sind die besonderen Regelungen für Fernabsatzverträge zu berücksichtigen. 

Für genauere Informationen und eine individuelle rechtliche Beratung kontaktieren Sie gerne unsere hierfür zuständigen Rechtsanwälte. 

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