Das Kündigungsschutzgesetz schreibt vor, dass der Arbeitgeber im Fall von Massenentlassungen nicht nur den Betriebsrat rechtzeitig informieren muss, sondern auch die Arbeitsagentur (sog. Massenentlassungsanzeige). Unterlässt der Arbeitgeber die erforderlichen Anzeigen, so sind die Kündigungen unwirksam. Was unter den Begriff der Massenentlassung fällt, ist in § 17 Abs. 1 KSchG geregelt.
Wir benötigen Ihre Zustimmung, bevor Sie unsere Website weiter besuchen können.Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten.Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind unerlässlich, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern.Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), z. B. für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder die Messung von Anzeigen und Inhalten.Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.Sie können Ihre Auswahl jederzeit widerrufen oder ändern unter Einstellungen.
Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten.Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind unerlässlich, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern.Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), z. B. für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder die Messung von Anzeigen und Inhalten.Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies. Sie können Ihre Zustimmung für ganze Kategorien geben oder sich weitere Informationen anzeigen lassen und bestimmte Cookies auswählen.