Der BGH hat mit einem Urteil vom 27. April 2021 beschlossen, dass ohne eine klare Zustimmung des Verbrauchers Banken keine Gebühren einführen oder erhöhen dürfen. Ein Schweigen bzw. eine fiktive Zustimmung zählt nicht. „Die Klausel läuft (…) auf eine einseitige, inhaltlich nicht eingegrenzte Änderungsbefugnis (…) hinaus“, heißt es in der Urteilsbegründung wörtlich.
Das heißt, Bankkunden haben die Möglichkeit, die unzulässig berechneten Gebühren von Ihrer Bank zurückzufordern. Denn das Urteil des BGHs besagt, dass nahezu alle Gebührenerhöhungen, zumindest nach dem 1. Januar 2018, unwirksam sind. Viele Gebühren, z. B. Gebühren für ursprünglich kostenfreie Girokonten, sind damit geltend zu machen.
Es sind fast alle Banken und Sparkassen betroffen. Kunden müssen Ihr Recht auf Erstattung der Gebühren jedoch explizit einfordern. Von Seiten der Banken kann hier kein Entgegenkommen erwartet werden. Vielmehr muss man selbst die Initiative ergreifen und die zu hoch entrichteten Gebühren wieder einfordern.