Sprachzertifikate
-Deutschkenntnisse nachweisen-

Veröffentlicht: 18. Mai 2026
Aktualisiert: 18. Mai 2026

So weisen Sie ihre Deutschkenntnisse nach

Für die meisten Aufenthaltstitel und die Einbürgerung in Deutschland muss nachgewiesen werden, dass Kenntnisse der deutschen Sprache vorliegen. Jedoch ist nicht immer übersichtlich, welches Sprachniveau für welchen Aufenthaltstitel gefordert wird und wie Sie das Niveau, das Sie erreicht haben, überhaupt nachweisen. Für einen erfolgreichen Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels oder einer Einbürgerung ist es wichtig, dass Sie die richtigen Nachweise vorlegen. Um Fehler zu vermeiden, die den Prozess unnötig verzögern, können Sie hier nachlesen, welche Nachweise es gibt und welches Niveau Sie für den gewünschten Aufenthaltstitel erreichen müssen.

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Julia Robl

Rechtsanwältin

Überblick

Inhaltsverzeichnis

Das Wesentliche

  • Wen betrifft’s?
    Alle die einen Aufenthaltstitel wie Niederlassungserlaubnis oder Einbürgerung anstreben
  • Nachweis durch:
    Zertifikat Integrationskurs, Unabhängiges Testinstitut, deutscher Schul- oder Hochschulabschluss.

Nachweis des Sprachniveaus

Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, Ihre Deutschkenntnisse nachzuweisen. Einen Weg stellt dabei der Integrationskurs dar. Um ein Zertifikat Integrationskurs zu erhalten, müssen Sie auch einen Sprachtest erfolgreich abgelegt haben. Das Zertifikat dient gleichzeitig auch als Nachweis der Sprachkenntnisse für einen Aufenthaltstitel. Als Alternative können auch standardisierte Sprachtests bei unabhängigen Testinstituten, wie dem Goethe-Institut e.V. oder der telc gGmbH, abgelegt werden. Außerdem gibt es auch Fälle, wie bei einem deutschen Schulabschluss, in denen Sie keinen Sprachnachweis benötigen.

Die Einstufung durch das Sprachzertifikat orientiert sich am Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen, der sich in 6 Kategorien unterteilt – von dem niedrigsten Niveau A1 bis zu C2, dem höchsten Niveau. Allgemein gilt, wenn Sie ein höheres Niveau erreichen auch die niedrigen Niveaus abgedeckt sind.

A1Verstehen und verwenden von sehr einfachen, alltäglichen Ausdrücken
A2Verständigung in einfachen, routinemäßigen Situationen möglich
B1Bewältigung von Alltagssituationen; Fähigkeit, zusammenhängend über Erfahrungen und Ziele zu sprechen
B2Verstehen von komplexen Texten; spontane und fließende Kommunikation
C1Flexible, präzise und strukturierte Verwendung der Sprache gesellschaftlich und beruflich
C2Nahezu müheloses Verständnis; spontan, sehr flüssige Sprache auch bei komplexen Sachverhalten

Zertifikat Integrationskurs

Eine Möglichkeit für einen gültigen Sprachnachweis besteht durch das Zertifikat Integrationskurs. Dies ist das Zertifikat, das Sie nach Abschluss eines erfolgreichen Integrationskurses erlangen. Für das Zertifikat muss innerhalb des Integrationskurses der Test „Leben in Deutschland“ und ein Deutsch-Test für Zuwanderer abgelegt werden, der das Sprachniveau B1 nachweist.  Das Sprachniveau B1 wird Ihnen bescheinigt, wenn Sie im Prüfungsteil „Sprechen“ und in einem der beiden Prüfungsteile „Hören und Lesen“ oder „Schreiben“ das Niveau B1 erreichen. Eine Bescheinigung des Sprachniveaus A2 ist ebenfalls möglich, es wird aber kein Zertifikat Integrationskurs ausgestellt. Der Deutsch-Test dauert 100 Minuten und besteht aus einem mündlichen und aus einem schriftlichen Teil. Innerhalb des Integrationskurses findet auch eine Prüfungsvorbereitung statt. Bitte beachten Sie, dass der Test lediglich einmalig kostenfrei wiederholt werden kann und eine Zulassung zur Wiederholung auch nur möglich ist, wenn ordnungsgemäß am Integrationskurs teilgenommen wurde.

Unabhängiges Testinstitut

Neben dem Erhalt des Integrationskurses gibt es noch die Möglichkeit, dass Sie ein Sprachzertifikat über ein unabhängiges Testinstitut erlangen. Der Vorteil ist, dass diese Tests, anders als beim Deutsch-Test für Zuwanderer, beliebig oft wiederholt werden können. Die Prüfungen bestehen aus einem mündlichen und einem schriftlichen Teil, wobei der schriftliche Teil in Hören, Lesen und Schreiben unterteilt ist.

Bei den Prüfungen bei den unabhängigen Testinstituten müssen Sie beachten, dass jede Prüfung, die von Ihnen abgelegt wird, selbst bezahlt werden muss und die Preise je nach Prüfungsniveau und oft auch nach Prüfungsstandort variieren. Wenn Sie vor Ihrer Prüfung einen Sprachkurs bei den Testinstituten besuchen möchten, müssen die Kosten dafür auch von Ihnen selbst getragen werden. Jedoch ist der Besuch eines solchen Kurses für die Ablegung der Prüfung keine Voraussetzung.

Anerkannte unabhängige Testinstitute:

Sprachnachweis durch Abschluss

Es muss jedoch nicht in jedem Fall ein Sprachtest abgelegt werden, um Ihre Deutschkenntnisse nachzuweisen. Wenn Sie einen deutschen Hauptschulabschluss oder einen gleichwertigen oder höherwertigen deutschen Schulabschluss erlangt haben, müssen Sie kein Sprachzertifikat vorlegen. Ihre Deutschkenntnisse gelten damit automatisch als nachgewiesen. Dies ist auch der Fall, wenn Sie für mindestens vier Jahre eine deutsche Schule besucht haben und am Ende des Schuljahres in die nächsthöhere Stufe vorgerückt sind, oder wenn Sie in die 10. Klasse einer deutschen weiterführenden Schule (Gymnasium, Realschule, Gesamtschule) vorgerückt sind.

Bei einem abgeschlossenen Hochschul- oder Fachhochschulstudium oder einer abgeschlossenen Berufsausbildung muss ebenfalls kein Sprachnachweis vorgelegt werden. Voraussetzung ist aber, dass das Studium oder die Ausbildung auf Deutsch erfolgten. Um den Abschluss oder den Besuch der Schule nachzuweisen, müssen Sie in der Regel ein Zeugnis vorlegen.

Welches Sprachniveau wird für welchen Aufenthaltstitel bzw. die Einbürgerung benötigt?

Um bestimmte Aufenthaltstitel zu erhalten oder auch für eine Einbürgerung müssen Sie einen Sprachnachweis erbringen können. Im Folgenden können Sie nachlesen, welches Sprachniveau Sie für den von Ihnen angestrebten Aufenthaltstitel brauchen.

Einbürgerung

Bei der Einbürgerung ist eine wichtige Voraussetzung, dass Sie gut in die deutsche Gesellschaft integriert sind. Dies wird unter anderem durch eine ausreichende Kenntnis der deutschen Sprache gezeigt. Deswegen müssen Sie, wenn Sie eine Einbürgerung anstreben, nachweisen, dass Sie Deutschkenntnisse auf dem Sprachniveau B1 erreicht haben. Der Sprachnachweis ist nur eine von mehreren Voraussetzungen der Einbürgerung.

Ob Sie auch die übrigen Anforderungen erfüllen und eine Einbürgerung für Sie in Frage kommt, finden Sie ganz einfach über unseren Einbürgerungs-Check heraus. Genauere Informationen über weitere Voraussetzungen der Einbürgerung finden Sie außerdem auf unserer Seite über Einbürgerung.

Niederlassungserlaubnis

Die Niederlassungserlaubnis wird in verschiedene Untergruppen unterteilt, für die unterschiedliche Anforderungen an das Sprachniveau gelten. Personen ohne Blaue Karte EU müssen nachweisen, dass sie mindestens das Niveau B1 erreicht haben. Für Inhaber einer Blauen Karte EU ist es nach § 18c Abs. 2 AufenthG möglich, eine Niederlassungserlaubnis mit Deutschkenntnissen auf dem Niveau A1 zu erhalten. Bitte beachten Sie allerdings, dass sich die nötige Aufenthaltsdauer bei einem höheren Sprachniveau (mind. B1) auf 21 Monate verkürzt.

Um herauszufinden, ob sonstige Voraussetzungen für die Niederlassungserlaubnis bei Ihnen vorliegen, machen Sie unseren Niederlassungserlaubnis-Check. Sie können weitere Informationen über einzelne Voraussetzungen auf unserer Hauptseite zur Niederlassungserlaubnis nachlesen.

Daueraufenthalt EU

Für den Aufenthaltstitel Daueraufenthalt EU werden ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache gefordert. Dies entspricht dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen. Dies soll sicherstellen, dass der Antragsteller den Alltag selbstständig bewältigen kann und am gesellschaftlichen Leben teilhaben kann. Detaillierte Informationen über die anderen Voraussetzungen des Rechts zum Daueraufenthalt EU können Sie hier nachlesen.

Familiennachzug

Für den Nachzug von Ehegatten nach Deutschland, egal ob zu einem Deutschen oder zu einem Ausländer, werden grundsätzlich einfache Deutschkenntnisse gefordert. Das entspricht dem Niveau A1 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens. Beim Nachzug eines Ehegatten gibt es einige Ausnahmen, die die Voraussetzung des Sprachnachweises entfallen lassen, wie der Nachzug zu einem Hochqualifizierten oder bei erkennbar geringem Integrationsbedarf. Die Ausnahmen können Sie in unserem Beitrag zum Familiennachzug nachlesen. Beim Kindernachzug zu Ausländern fordert § 32 Abs. 2 S. 1 AufenthG für Kinder über 16 Jahren das Sprachniveau C1.

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