Einbürgerung durch Abstammung
Legale Wege zur deutschen Staatsangehörigkeit durch Abstammung
Wer hat Anspruch auf die deutsche Staatsangehörigkeit durch Abstammung?
Ihre Vorfahren reichen bis nach Deutschland zurück und Sie fragen sich, ob Sie Ihr deutsches Erbe zurückfordern können? Auch wenn Sie nicht in Deutschland leben, könnte Ihre deutsche Staatsbürgerschaft näher sein, als Sie denken.
In Deutschland gilt der Grundsatz des jus sanguinis. Das bedeutet, dass der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit in der Regel auf der Abstammung von einem deutschen Elternteil beruht, unabhängig vom Geburtsort. Dennoch kann Ihre Abstammung auch dann von Bedeutung sein, wenn Sie nicht von einem deutschen Elternteil geboren wurden oder die deutsche Staatsangehörigkeit aus anderen Gründen nicht durch Geburt erhalten haben.
In Deutschland gibt es verschiedene Rechtsgrundlagen, die eine Einbürgerung durch Abstammung ermöglichen. Das Recht auf Einbürgerung durch Abstammung ist sogar in der deutschen Verfassung, dem so genannten Grundgesetz, verankert. Der Deutsche Bundestag hat sich zum Ziel gesetzt, das Unrecht und die politische Verfolgung während der Nazi-Zeit zu beseitigen. Im Jahr 2021 fügte die Regierung mit der Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes weitere rechtliche Wege zur deutschen Staatsbürgerschaft durch Abstammung hinzu.
Nach der derzeitigen Rechtslage haben Sie möglicherweise Anspruch auf die deutsche Staatsbürgerschaft durch Abstammung, wenn Ihre Vorfahren die deutsche Staatsbürgerschaft verloren haben oder sie ihnen während des Dritten Reichs aufgrund politischer Verfolgung verweigert wurde. Oder Ihre Mutter ihre deutsche Staatsangehörigkeit seit dem Inkrafttreten des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 1949 aufgrund von Geschlechterdiskriminierung verloren hat.
Dieser Artikel informiert Sie über den rechtlichen Rahmen, die erforderlichen Dokumente, das Antragsverfahren und die Vorteile der deutschen Staatsbürgerschaft, die Sie erwarten.
Allgemeine Vorraussetzung für eine Einbürgerung durch Abstammung
Um die deutsche Staatsbürgerschaft zu erhalten, müssen Sie zunächst einige allgemeine Voraussetzungen erfüllen. Sie können Ihre Staatsbürgerschaft durch Abstammung beantragen, ohne in Deutschland zu leben. Sie benötigen auch keine Kenntnisse der deutschen Sprache, dies erleichtert Ihnen den Weg zur deutschen Staatsbürgerschaft.
Allerdings muss Ihre Identität eindeutig festgestellt werden, zum Beispiel durch Vorlage eines gültigen Reisepasses.
Wenn Sie einen Antrag auf Einbürgerung nach Art. 116 Grundgesetz beantragen, müssen Sie Ihre Straffreiheit nicht nachweisen. Allerdings kann in einigen Fällen auch Ihr Strafregister relevant sein.
Die Einbürgerung nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz verlangt jedoch einige Voraussetzungen . Die allgemeinen Regeln sind in § 12a Staatsangehörigkeitsgesetz festgelegt. Bei der Einbürgerung durch Abstammung werden die Anforderungen an die Straffreiheit gesenkt. Personen, die wegen vorsätzlicher Straftaten rechtskräftig zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe von zwei Jahren oder mehr verurteilt worden sind oder bei denen zum Zeitpunkt der letzten rechtskräftigen Verurteilung Sicherungsverwahrung angeordnet wurde, können nach § 5 und § 15 Staatsangehörigkeitsgesetz nicht die deutsche Staatsangehörigkeit annehmen.
Verlust der Staatsangehörigkeit während der NS-Zeit
Sie haben einen Anspruch auf Einbürgerung nach Art. 116 Abs. 2 GG, wenn Sie oder einer Ihrer Vorfahren zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 8. Mai 1945 aus politischen, rassistischen oder religiösen Gründen die deutsche Staatsangehörigkeit verloren haben.
In vier Schritten können Sie herausfinden, ob Sie Anspruch auf die deutsche Staatsangehörigkeit nach Art. 116 (2) Grundgesetz haben:
- War einer Ihrer Vorfahren im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit?
Irgendwann, muss einer Ihrer Vorfahren im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit gewesen sein. Es gibt keine Begrenzung, wie viele Generationen zurück Sie die deutsche Staatsangehörigkeit beanspruchen können. Es könnte Ihr Vater, Ihre Mutter, Ihre Großeltern oder sogar Ihre Urgroßeltern sein. - Hat Ihr Vorfahre seine Staatsangehörigkeit zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 8. Mai 1945 verloren?
Ihr Vorfahre muss seine Staatsangehörigkeit zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 8. Mai 1945 verloren haben, entweder durch eine individuelle Entscheidung oder durch eine kollektive Entziehung der Staatsangehörigkeit. - Erfolgte der Entzug der deutschen Staatsangehörigkeit durch eine willkürliche Entscheidung aus politischen, rassistischen oder religiösen Gründen?
Der Entzug der Staatsbürgerschaft muss aus politischen, rassistischen oder religiösen Gründen erfolgt sein.Bei Entscheidungen nach dem Gesetz über den Widerruf von Einbürgerungen und die Aberkennung der deutschen Staatsbürgerschaft vom 14. Juli 1933 wird davon ausgegangen, dass sie stets auf politischen, rassistischen oder religiösen Gründen beruhen. Das Gleiche gilt für den Entzug der Staatsangehörigkeit nach der Elften Verordnung zum Reichsbürgergesetz vom 25. November 1941.
Andere Fälle von Ausbürgerungen können auch aus rassistischen, politischen oder religiösen Gründen erfolgt sein, doch muss dies in jedem Fall einzeln nachgewiesen werden.
- Hätten Sie die deutsche Staatsangehörigkeit erworben, wenn Ihr Vorfahre nicht ausgebürgert worden wäre?
Nachkommen ehemaliger Deutscher, denen die Staatsangehörigkeit entzogen wurde, haben nur dann einen Anspruch auf Einbürgerung, wenn sie die deutsche Staatsangehörigkeit auch ohne die Ausbürgerung ihres Vorfahren erworben hätten. Das heißt, es muss ein kausaler Zusammenhang zwischen der Ausbürgerung Ihres Vorfahren und der Tatsache bestehen, dass Sie nicht durch Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten haben. Aufgrund des Grundsatzes des jus sanguinis ist dies in der Regel der Fall, wenn Sie ein direkter Nachkomme der ausgebürgerten Person sind.
Verweigerte Staatsbürgerschaft während der NS-Zeit
Der § 15 Staatsangehörigkeitsgesetz ergänzt den Art. 116 (2) Grundgesetz und erweitert die Möglichkeiten der Einbürgerung durch Abstammung. Nach dieser Vorschrift haben Sie nicht nur dann Anspruch auf die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn Ihre Vorfahren die Staatsangehörigkeit während der Nazizeit verloren haben, sondern auch dann, wenn sie die Staatsangehörigkeit aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen nie erhalten haben. Daher können Sie in Deutschland eingebürgert werden, obwohl keiner Ihrer Vorfahren jemals die deutsche Staatsangehörigkeit besaß.
Sie können die deutsche Staatsangehörigkeit nach § 15 Staatsangehörigkeitsgesetz beantragen, wenn Ihr Vorfahre
- vor dem 26. Februar 1955 ihre Staatsangehörigkeit aufgegeben oder verloren haben oder
- vom Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Heirat, Legitimation oder Sammeleinbürgerung deutscher Staatsangehöriger ausgeschlossen waren oder
- deren Einbürgerungsantrag zu Unrecht abgelehnt wurde oder die von der Einbürgerung generell ausgeschlossen waren, oder
- ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland aufgeben mussten oder verloren haben, wenn der Aufenthalt bereits vor dem 30. Januar 1933 begründet wurde. Im Falle von Kindern kann der Wohnsitz auch nach diesem Datum begründet worden sein.
Verweigerung der Staatsangehörigkeit aufgrund geschlechtsspezifischer Diskriminierung nach der NS-Zeit
Mit § 5 Staatsangehörigkeitsgesetz soll die geschlechtsspezifische Diskriminierung des früheren Staatsangehörigkeitsrechts beseitigt werden. Es ermöglicht Kindern eines deutschen Elternteils, die nach dem Inkrafttreten des Grundgesetzes am 23. Mai 1949 geboren wurden, die deutsche Staatsbürger zu beantragen. Wenn Sie eines dieser Kinder sind und bei Ihrer Geburt in geschlechtsdiskriminierender Weise vom Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit ausgeschlossen waren und diese seitdem nicht anderweitig erworben haben, haben Sie einen Anspruch darauf, durch eine solche Erklärung die Staatsangehörigkeit zu erhalten.
Folgende Personen haben ein Recht auf Erklärung:
- Ein Kind eines deutschen Elternteils, das die deutsche Staatsangehörigkeit nicht durch Geburt erhalten hat,
- ein Kind einer Mutter, die ihre deutsche Staatsangehörigkeit vor der Geburt des Kindes durch Heirat mit einem Ausländer verloren hat, und
- ein Kind, das durch Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten hat und diese durch eine nach deutschem Recht wirksame Legitimation eines Ausländers verloren hat
Auch die Nachkommen der oben genannten Kinder können die deutsche Staatsangehörigkeit durch Erklärung erhalten.
Die Erklärung muss bis spätestens zum 19. August 2031 abgegeben werden. Die Erklärung kann formlos abgegeben werden und wird mit Eingang bei der zuständigen Staatsangehörigkeitsbehörde wirksam.
Antragsverfahren
Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit durch Abstammung erhalten möchten, müssen Sie einen Antrag mit den folgenden Unterlagen stellen:
- Identitätsnachweis
- Nachweis der Abstammung
- Strafregisterauszug
Welche Behörde für Ihren Antrag zuständig ist, hängt davon ab, ob Sie Ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben oder nicht.
Wenn Sie in Deutschland wohnen, können Sie sich bei der Stadt- oder Kreisverwaltung Ihres Wohnorts, bei der Ausländerbehörde oder bei der Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer bzw. den Jugendmigrationsdiensten informieren, welche Behörde für Ihre Einbürgerung zuständig ist.
Wenn Sie nicht in Deutschland wohnen, sollten Sie sich zunächst an Ihre örtliche deutsche Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat) wenden. Ihre örtliche deutsche diplomatische Vertretung leitet Ihren Antrag an die zuständige Behörde in Deutschland weiter, nämlich an das Bundesverwaltungsamt in Köln (BVA).
Welche diplomatische Vertretung zuständig ist, hängt davon ab, wo Sie wohnen. Hier finden Sie eine Liste aller deutschen diplomatischen Vertretungen.
Weitere Informationen zur Einbürgerung aus dem Ausland finden Sie hier.
Staatsangehörigkeitsgesetz 2024: doppelte und mehrfache Staatsangehörigkeit
Seit der Änderung des deutschen Staatsangehörigkeitsgesetzes am 27. Juni 2024 ist die doppelte und mehrfache Staatsbürgerschaft in Deutschland erlaubt. Das bedeutet, dass Sie Ihre alte Staatsbürgerschaft nicht aufgeben müssen, wenn Sie die deutsche Staatsbürgerschaft durch Abstammung beantragen. Somit können Sie die Rechte und Vorteile einer Staatsbürgerschaft beider Staaten genießen.
Dies setzt voraus, dass Ihr Heimatstaat ebenfalls die doppelte Staatsbürgerschaft zulässt. In den USA beispielsweise ist die Mehrfachstaatsbürgerschaft erlaubt. Weitere Informationen zur doppelten Staatsbürgerschaft in Deutschland und den USA finden Sie hier.
Wenn Sie herausfinden möchten, ob Ihr Land die Mehrfachstaatsbürgerschaft erlaubt, sehen Sie sich diese interaktive Liste aller Länder weltweit an.
Die Vorteile der deutschen Staatsangehörigkeit
Der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Abstammung eröffnet Ihnen eine Vielzahl von Möglichkeiten. Zunächst einmal erhalten Sie das Recht auf einen dauerhaften Aufenthalt in Deutschland und den Schutz durch konsularische und diplomatische Behörden.
Darüber hinaus erhalten Sie nicht nur die Rechte und Privilegien eines deutschen Staatsbürgers, sondern auch die eines Bürgers der Europäischen Union. Mit der Staatsbürgerschaft eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen Sie automatisch die EU-Staatsbürgerschaft. Das bedeutet, dass Sie von den durch das europäische Recht gewährten Rechten profitieren. Sie können sich innerhalb des Hoheitsgebiets der Mitgliedstaaten frei bewegen und aufhalten, ohne ein Visum zu benötigen, und haben uneingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt aller EU-Länder.
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Der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Abstammung eröffnet Ihnen eine Vielzahl von Möglichkeiten. Zunächst einmal erhalten Sie das Recht auf einen dauerhaften Aufenthalt in Deutschland und den Schutz durch konsularische und diplomatische Behörden. Darüber hinaus erhalten Sie nicht nur die Rechte und Privilegien eines deutschen Staatsbürgers, sondern auch die eines Bürgers der Europäischen Union. Mit der Staatsbürgerschaft eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen Sie automatisch die EU-Staatsbürgerschaft. Das bedeutet, dass Sie von den durch das europäische Recht gewährten Rechten profitieren. Sie können sich innerhalb des Hoheitsgebiets der Mitgliedstaaten frei bewegen und aufhalten, ohne ein Visum zu benötigen, und haben uneingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt aller EU-Länder.
Frequently Asked Questions zur Einbürgerung (FAQ)
Was ist das BVA?
Die Abkürzung BVA steht für Bundesverwaltungsamt. Das Bundesverwaltungsamt kümmert sich zentral um Verwaltungsaufgaben, die in der Zuständigkeit des Bundes liegen. Da für Einbürgerungen grundsätzlich die einzelnen Bundesländer zuständig sind, bearbeitet das Bundesverwaltungsamt nur Einbürgerungsanträge, die aus dem Ausland heraus gestellt werden. Außerdem fallen Anträge auf Beibehaltung oder Entlassung aus der deutschen Staatsangehörigkeit in das Zuständigkeitsgebiet des Bundesverwaltungsamts, ebenso wie Anträge auf Feststellung des (Nicht-)Bestehens der deutschen Staatsangehörigkeit oder der Erklärungserwerb.
Muss man auch nach dem neuen Staatsangehörigkeitsgesetz noch einen Einbürgerungstest machen?
Ja, an den Regeln zum Einbürgerungstest ändert sich durch das neue Gesetz nichts. Wie schon bisher muss den Test allerdings nicht ablegen, wer mindestens einen deutschen Schulabschluss (Quali, Realschule, Abitur etc.), eine abgeschlossene Berufsausbildung bei Benotung des Fachs Sozialkunde oder einen Studienabschluss in den Bereichen Rechts- und Gesellschaftswissenschaften, Sozialwissenschaften oder Politik nachweisen kann.
Wie gut muss ich Deutsch sprechen, um eingebürgert zu werden?
Grundsätzlich werden für eine Einbürgerung Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1 oder höher vorausgesetzt. Wenn Sie ein höheres Sprachniveau nachweisen können, können Sie sich unter Umständen schon früher einbürgern lassen. Theoretisch ist eine Einbürgerung auch mit einem niedrigeren Sprachniveau als B1 möglich. Dies setzt allerdings trotzdem eine gewisse Sprachkenntnis voraus, da Ihre Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse gewährt sein muss. Außerdem muss dafür ein öffentliches Interesse daran bestehen, dass Sie die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten.
Welche Länder gehören zum Schengenraum?
Folgende Länder gehören zum Schengenraum:
- Österreich
- Belgien
- Dänemark
- Deutschland
- Estland
- Finnland
- Frankreich
- Griechenland
- Italien
- Kroatien
- Lettland
- Litauen
- Luxemburg
- Malta
- Niederlande
- Polen
- Portugal
- Schweden
- Slowakei
- Slowenien
- Spanien
- Tschechien
- Ungarn
- Island (außerhalb der EU)
- Liechtenstein (außerhalb der EU)
- Norwegen (außerhalb der EU)
- Schweiz (außerhalb der EU)
Das Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland und Irland gehören NICHT zum Schengenraum dazu!
Wie lange dauert die Bearbeitung eines Einbürgerungsantrags?
Wegen der vielen Unterlagen brauchen die Behörden oft sehr lange zur Bearbeitung eines Einbürgerungsantrags. Bearbeitungszeiten von mehreren Monaten bis zu weit über einem Jahr sind die Regel. Da am 27. Juni 2024 das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts in Kraft getreten ist, ist davon auszugehen, dass sich die Wartezeiten nochmal erheblich verlängern, weil viele neue Anträge gestellt werden. Um Ihnen schneller zu Ihrem Recht zu verhelfen, kann eine Untätigkeitsklage empfehlenswert sein. Gerne beraten Sie unsere erfahrenen Anwälte dazu. Fragen Sie uns einfach.
Muss ich für eine Einbürgerung in Deutschland meine alte Staatsangehörigkeit aufgeben?
Seit Inkraftteten des neuen Einbürgerungsgesetzes am 27. Juni 2024 müssen Einbürgerungswillige ihre alte Staatsangehörigkeit nicht mehr aufgeben. Nach der neuen Rechtslage kann jeder eine doppelte Staatsbürgerschaft erhalten – vorausgesetzt, auch das Herkunftsland erlaubt dies. Welche Länder eine doppelte Staatsbürgerschaft nicht erlauben finden Sie hier aufgelistet.
Wo muss ich den Antrag auf Einbürgerung stellen?
Wo man die Einbürgerung beantragen muss, richtet sich danach, wo man seinen Aufenthalt nimmt. Wenn Sie sich in Deutschland aufhalten, müssen Sie den Antrag bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Einbürgerungsbehörde stellen. Welche das ist, können Sie bei der Ausländerbehörde Ihrer Stadt oder Gemeinde oder bei der Kreis- oder Stadtverwaltung erfragen. Einbürgerungsanträge aus dem Ausland, die vom Bundesverwaltungsamt bearbeitet werden, müssen bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung, also der deutschen Botschaft oder einem (General-)Konsulat, gestellt werden.
Wo kann ich den Einbürgerungstest ablegen?
In Deutschland können Sie sich für den Einbürgerungstest an allen teilnehmenden Einrichtungen anmelden und dort auch ablegen. Diese Einrichtungen unterscheiden sich regional innerhalb Deutschlands. Wir haben alle Einrichtungen nach Bundesländern für Sie sortiert:
Tipp:
Sie können sich Deutschlandweit für den Einbürgerungstest anmelden, beantworten allerdings die Fragen des Bundeslandes, indem Sie wohnhaft sind.
Ist eine Einbürgerung trotz Vorstrafen möglich?
Grundsätzlich darf man nicht vorbestraft sein, wenn man sich einbürgern lassen möchte. Allerdings sind nicht alle Vorstrafen auch wirklich relevant. Außer Betracht bleiben etwa Verurteilungen oder Strafbefehle zu nicht mehr als 90 Tagessätzen sowie Verurteilungen zu Freiheitsstrafen von bis zu drei Monaten, die auf Bewährung ausgesetzt und nicht vollstreckt wurden. Dasselbe gilt für Vorstrafen, die nicht mehr im Bundeszentralregister aufgeführt sind. Genaueres zur Straffreiheit bei der Einbürgerung finden Sie hier.
Welche Vorteile bietet die deutsche Staatsbürgerschaft?
Durch die Einbürgerung in Deutschland erhalten Sie eine Vielzahl an Vorteilen. Durch die Einbürgerung in Deutschland erhalten Sie eine Vielzahl an Vorteilen. Freizügigkeit in Europa, die Möglichkeit der visumfreien Einreise in viele weitere Länder mit einem der “stärksten” Pässe weltweit und der Schutz durch die Institutionen des deutschen Staates auch auf Auslandsreisen sind nur einige der vielen Vorteile einer deutschen Staatsbürgerschaft. Außerdem genießen deutsche Staatsangehörige unbeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt aller EU-Staaten inklusive der Möglichkeit einer Verbeamtung sowie ein lebenslanges Aufenthaltsrecht im Bundes- und Unionsgebiet, das auch bei längeren Auslandsaufenthalten nicht verfällt.
Welche Auslandsvertretung ist für mich zuständig?
Deutschland unterhält in so gut wie jedem Staat der Welt Botschaften oder Konsulate. Oft gibt es nur eine Botschaft pro Staat – diese ist dann für alle Menschen aus diesem Staat zuständig. Gerade in großen Ländern gibt es allerdings oft mehrere Konsulate, die jeweils für eine Region zuständig sind. Die genaue Zuständigkeitsverteilung wird dann auf der Website der Botschaft erklärt. Eine Karte aller deutschen Auslandsvertretungen finden Sie hier.
Wie lange dauert es, bis über meinen Einbürgerungsantrag entschieden wird?
Schon jetzt dauert es in der Regel bis zu 12 Monaten, bis über einen Antrag auf Einbürgerung entschieden wird. Wenn das neue Gesetz am 26. Juni 2024 in Kraft tritt, ist damit zu rechnen, dass die Zahl der Einbürgerungsanträge deutlich ansteigen wird. Damit werden wohl auch die Bearbeitungszeiten um mehrere Monate länger. Wenn die Behörde über Ihren Antrag zu lange nicht entscheidet, kann es ratsam sein, eine Untätigkeitsklage zu erheben. Gerne beraten Sie unsere Anwälte dazu.
Wie viel Gebühren kostet eine Einbürgerung?
Für eine Einbürgerungsurkunde für Erwachsende ist eine Gebühr von 255,00 Euro zu zahlen. Die Gebühr für einen Ablehnungsbescheid beträgt zwischen 25,00 und 255,00 Euro. Eine Einbürgerungsurkunde für ein minderjähriges Kind (also bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres), das mit jemand anderem zusammen eingebürgert wird (Miteinbürgerung), lässt lediglich Gebühren in Höhe von 51,00 Euro anfallen.
Wie läuft der Einbürgerungstest ab?
Der Einbürgerungstest besteht aus 33 Multiple Choice-Fragen, von denen Sie mindestens 17 richtig beantworten müssen, um zu bestehen. Die Bearbeitungsdauer beträgt eine Stunde und die Teilnahme kostet 25 Euro. Zur Vorbereitung können Sie den Test online simulieren oder sich den gesamten Katalog aller möglichen Fragen ansehen. Wo genau Sie sich für den Test anmelden können und diesen schließlich ablegen, ist regional unterschiedlich. Wir haben für jedes Bundesland eine entsprechende Übersicht erstellt:
Grundsätzlich sind Sie nicht dazu verpflichtet, den Einbürgerungstest in Ihrem Heimatbundesland abzulegen. Sie können den Test vielmehr deutschlandweit bei jeder Prüfstelle absolvieren. Ein Teil der Fragen bezieht sich allerdings immer auf Ihr Heimatbundesland, auch wenn Sie den Einbürgerungstest in einem anderen Bundesland ablegen.
Kann ich eingebürgert werden, wenn ich Sozialhilfe erhalte?
Wer die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben möchte, muss nachweisen können, dass er für sich und seine Angehörigen den Lebensunterhalt selbst bestreiten kann. Es dürfen keine Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB II oder SGB XII) bezogen werden. Darunter fallen zum Beispiel Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung und auch Sozialhilfe.
Allerdings gibt es davon nach dem neuen Gesetz Ausnahmen: Wenn Sie innerhalb der letzten 24 Monate für 20 Monate in Vollzeit erwerbstätig waren, ist ein Bezug von staatlichen Hilfen unschädlich. Dasselbe gilt, wenn ihr Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner, der mit Ihnen und einem Kind zusammenlebt, innerhalb der letzten 24 Monate für 20 Monate in Vollzeit erwerbstätig war. Und auch für ehemalige Gastarbeiter und Vertragsarbeiter sowie die zu ihnen nachgezogenen Ehegatten ist ein Bezug von staatlichen Leistungen wie Sozialhilfe unschädlich, wenn sie diesen nicht zu vertreten haben.
Ist eine Einbürgerung nach drei Jahren möglich?
Die allgemeine Aufenthaltsdauer, die für eine Einbürgerung grundsätzlich erfüllt sein muss, liegt bei fünf Jahren. Bei besonderen Integrationsleistungen, etwa in Beruf, Schule oder Ehrenamt, konnte sie bisher um bis zu zwei weitere Jahre verkürzt werden. Damit war also eine Einbürgerung schon nach drei Jahren Aufenthalt möglich. Der Bundestag hat mit Beschluss vom 8. Oktober 2025 allerdings entschieden, die Einbürgerung nach drei Jahren wieder abzuschaffen. Eine Einbürgerung nach drei Jahren bei besonderen Integrationsleistungen ist deswegen nun nicht mehr möglich.