Lebenslauf für die Einbürgerung
Alles Wichtige
Wer sich in Deutschland einbürgern lassen will, muss seinem Antrag in aller Regel auch einen Lebenslauf beilegen. Dieses Erfordernis wird oft als lästig wahrgenommen, doch bietet der Lebenslauf für die Einbürgerung Ihnen die einmalige Chance, Ihrem Antrag eine persönliche Note mitzugeben. So können Sie bei der zuständigen Behörde einen guten Eindruck hinterlassen.
Damit das gelingt, erklären wir Ihnen auf dieser Seite alles Wichtige rund um den Lebenslauf für die Einbürgerung – was Sie darin nennen sollten, was besser nicht, wie Sie Ihren Lebenslauf am besten aufbauen, und welche häufigen Fehler Sie unbedingt vermeiden sollten.
Ihr Ansprechpartner
Julia Robl
Lebenslauf für die Einbürgerung - Wozu?
Bevor wir uns dem Inhalt Ihres Lebenslaufs zuwenden: Warum braucht es für die Einbürgerung überhaupt einen Lebenslauf? Einfach ausgedrückt: Der Lebenslauf illustriert den Lauf Ihres Lebens. Das ist für die Einbürgerungsbehörden relevant, weil sie dadurch auf einen Blick erkennen können, wie es um Ihre Bildung und Ihren beruflichen Werdegang steht.
Außerdem lässt sich an einem gut aufgebauten Lebenslauf erkennen, wie gut Sie in die deutsche Gesellschaft integriert sind. Integration an sich ist zwar keine Voraussetzung für die klassische Einbürgerung nach 5 Jahren Aufenthalt, wohl aber für die beschleunigte Einbürgerung nach nur 3 Jahren Aufenthalt. Dafür verlangt § 10 Abs. 3 Nr. 1 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) den Nachweis von „besonderen Integrationsleistungen”. Solche Integrationsleistungen lassen sich hervorragend in Ihrem Lebenslauf bündeln.
Und zu guter Letzt zeigt der Lebenslauf, den Sie für eine Einbürgerung verfassen, dass Sie auch wirklich über die für die deutsche Staatsangehörigkeit nötigen Sprachkenntnisse verfügen. Wenn Sie aus einem Land kommen, in dem andere Schriftzeichen verwendet werden, können Sie mit Ihrem Lebenslauf außerdem demonstrieren, dass Sie auch die Buchstaben des lateinischen Alphabets beherrschen.
So strukturieren Sie Ihren Lebenslauf
Der Lebenslauf ist also ein wichtiger Teil Ihres Antrags auf Einbürgerung – doch wie ist ein guter Lebenslauf aufgebaut?
Zunächst ist wichtig, dass Sie Ihre persönlichen Daten wie Name, Anschrift, Geburtsdatum und Geburtsort sowie Ihre Kontaktdaten (Telefonnummer und / oder E-Mail-Adresse) vollständig und korrekt wiedergeben.
Als nächstes sollten Sie Ihren Bildungsweg darstellen. Dazu listen Sie am besten alle Schulen auf, die Sie besucht haben, ebenso sämtliche Berufsausbildungen oder Hochschulausbildungen, selbst wenn Sie sie nicht erfolgreich abgeschlossen haben. Nennen Sie hier auch berufliche Weiterbildungen und Sprachkurse oder Integrationskurse, die Sie besucht haben. Zeugnisse, Zertifikate, Zulassungen oder sonstigen Abschlüsse, die Sie erworben haben, sollten Sie direkt bei der Institution, bei der Sie sie erlangt haben, anführen.
Im Anschluss daran folgt ein Abschnitt zu Ihren Berufserfahrungen. Dort sollten Sie alle Stationen auf Ihrer beruflichen Laufbahn nennen – am besten ohne zeitliche Lücken. Geben Sie nicht nur den Namen Ihres Arbeitgebers an, sondern auch Ihre genaue Position im Unternehmen. Nebenjobs, die Sie außerhalb Ihres eigentlichen Tätigkeitsgebiets aufgenommen haben, müssen Sie nicht unbedingt nennen. Gerade wenn Sie sie nur für eine kurze Zeit ausgeübt haben, können Sie diese Jobs zur besseren Übersichtlichkeit Ihres Lebenslaufs auch weglassen.
Zum Abschluss folgt oft ein Abschnitt mit diversen Informationen, die bis dahin noch nicht genannt wurden. Hier können Sie etwa Ihre Sprachkenntnisse übersichtlich auflisten. Auch ehrenamtliches Engagement wird in der Regel an dieser Stelle genannt. Und schließlich können Sie auch kurz einige Ihrer Hobbys erwähnen, das ist allerdings Geschmackssache.
Allgemeine Tipps für Ihren Lebenslauf
Für jede Station in Ihrem Lebenslauf sollten Sie die Dauer, die Sie dort verbracht haben, nennen. Dazu nennen Sie am besten den ersten und letzten Monat Ihrer Zeit dort (Beispiel: 04/2021 – 12/2023). Es empfiehlt sich, dass Sie die verschiedenen Bildungs- und Berufserfahrungen in Ihrem Lebenslauf außerdem chronologisch sortieren. Für diese Sortierung gibt es zwei Optionen: Chronologisch aufsteigend oder chronologisch absteigend. Wenn Sie aufsteigend sortieren, fangen Sie mit den am längsten zurückliegenden Erfahrungen an; bei der absteigenden Sortierung nennen Sie die aktuellsten Stationen zuerst. Keine dieser Optionen ist falsch. Die wohl häufigere Variante in Deutschland ist allerdings die chronologisch absteigende Sortierung, bei der Sie mit den aktuellsten Erfahrungen beginnen.
Manche Einbürgerungsbehörden verlangen einen handschriftlichen Lebenslauf, um zu überprüfen, ob Sie die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen. Die meisten allerdings akzeptieren auch digital erstellte Lebensläufe. In diesen Fällen raten wir Ihnen dringend dazu, dass Sie Ihren Lebenslauf digital am PC erstellen. So können Sie von Tools wie der Rechtschreibprüfung und dem Grammatik-Check profitieren. Außerdem können Sie Ihren Lebenslauf so einheitlicher gestalten.
Besonderheiten beim Lebenslauf für die Einbürgerung
Soweit also allgemeine Tipps zum Lebenslauf – doch was gilt speziell für den Lebenslauf, den Sie für Ihre Einbürgerung abgeben müssen?
Wie oben bereits erklärt soll dieser Lebenslauf für die Einbürgerung unter anderem zeigen, dass Sie in der deutschen Gesellschaft integriert sind. Der Fokus liegt weniger auf Ihren beruflichen Erfolgen, weil Sie sich nicht für eine Stelle in einem Unternehmen bewerben. Stattdessen ist umso wichtiger, dass Ihr Lebenslauf zeigt, was Sie mit Deutschland verbindet. Nennen Sie deswegen unbedingt alle Sprachkurse oder Integrationskurse, die Sie hier besucht haben. Auch ehrenamtliche Tätigkeiten oder ein Engagement in Vereinen sollten Sie auf jeden Fall aufzählen, ebenso wie Wechsel Ihres Aufenthaltsstatus (zum Beispiel von Blauer Karte EU zur Niederlassungserlaubnis).
Selbst kleine Details können überzeugend sein. Sie haben in Ihrem Heimatland Deutschunterricht in der Schule gehabt? Nennen Sie das auch in Ihrem Lebenslauf! Dasselbe gilt für Hobbys, die Sie in Deutschland ausüben: Besonders ein Teamsport ist immer gern gesehen, genauso wie traditionsreiche Aktivitäten wie etwa eine Mitgliedschaft im örtlichen Karnevals-, Trachten- oder Schützenverein.
In Ihrem Lebenslauf für die Einbürgerung empfiehlt es sich außerdem, dass Sie für jede Station Ihres Bildungs- und Berufswegs stets den dazugehörigen Ort mitangeben. So ergibt sich für die Einbürgerungsbehörde auf einen Blick ein klares Bild Ihrer verschiedenen Aufenthaltszeiten. Wichtig hierbei ist natürlich, dass sämtliche Angaben korrekt sind. Überprüfen Sie deshalb, dass Ihr Lebenslauf mit Ihren übrigen Angaben im Antragsformular übereinstimmt.
Tabellarischer vs. Schriftlicher Lebenslauf
Deutschlandweit stellen die verschiedenen Einbürgerungsbehörden unterschiedliche Anforderungen an Lebensläufe. Oftmals genügt ein am PC geschriebener tabellarischer Lebenslauf, der die einzelnen Stationen Ihres Lebensweges in Stichpunkten auflistet.
Einige Einbürgerungsbehörden bestehen allerdings auf einen sogenannten schriftlichen Lebenslauf. Für einen solchen schriftlichen Lebenslauf müssen Sie einen Fließtext verfassen. Manche Behörden verlangen sogar, dass dieser Fließtext mit der Hand geschrieben wird. Die Struktur entspricht im Wesentlichen der des tabellarischen Lebenslaufs. Sie beginnen also auch hier mit Ihren persönlichen Daten, skizzieren dann Ihren Bildungsweg, Ihre Berufserfahrung und nennen schließlich weitere Informationen, die Ihre gelungene Integration belegen.
Zusätzlich wird beim schriftlichen Lebenslauf meist erwartet, dass Sie einige Sätze dazu verlieren, warum Sie die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten möchten. Dafür können Sie etwa anführen, dass Sie sich in Deutschland wohl und zuhause fühlen, weil Sie sich schon so lang hier aufhalten und viele Freunde hier haben, vielleicht sogar Familie. Abseits von diesen klassischen Floskeln ist besonders gern gesehen, wenn Sie auch tatsächlich individuelle Gründe präsentieren können, weshalb Sie eine Einbürgerung anstreben.
Anders als beim tabellarischen Lebenslauf müssen Sie den schriftlichen Lebenslauf in ganzen Sätzen schreiben. Arbeiten Sie mit Überleitungen, um inhaltliche Zusammenhänge besser darzustellen. Zur besseren Verständlichkeit finden Sie im Folgenden Formulierungsbeispiele für einen tabellarischen und einen schriftlichen Lebenslauf:
Tabellarischer Lebenslauf (Auszug)
Seit 09/2023: Chief Digital Officer (Beispiel & Co. KG)
01/2021 – 08/2023: Senior Web Developer (Muster AG)
01/2014 – 12/2020: Junior Web Developer (ABC GmbH)
Schriftlicher Lebenslauf (Auszug)
Meine Karriere in Deutschland begann ich im Januar 2014 bei der ABC GmbH, wo ich als Junior Web Developer tätig war. Um beruflich voranzukommen, wechselte ich nach sieben Jahren schließlich zur Muster AG, wo ich bis einschließlich August 2023 als Senior Web Developer arbeitete. Seit September 2023 habe ich eine Stelle als Chief Digital Officer bei der Beispiel & Co. KG.
Keine Frage – dieses schriftliche Ausformulieren Ihres Lebenslaufs für die Einbürgerung ist lästig und kostet Zeit. Versuchen Sie trotzdem, positiv zu bleiben. Der schriftlich ausformulierte Lebenslauf gibt Ihnen die Gelegenheit, sich ausführlich und in einem guten Licht zu präsentieren. Nutzen Sie diese Chance und versuchen Sie, bei der Einbürgerungsbehörde einen positiven Eindruck zu hinterlassen!
Achtung:
Häufige Fehler beim Verfassen eines Lebenslaufs für die Einbürgerung
Es kann schnell passieren, dass Sie beim Verfassen Ihres Lebenslaufs für die Einbürgerung einen Fehler machen. Wir haben für Sie eine Checkliste mit den am häufigsten vorkommenden Fehlern zusammengestellt, damit Sie diese erkennen und vermeiden können.
Aufbau:
- Lebenslauf entspricht nicht den Anforderungen der für Ihren Antrag zuständigen Einbürgerungsbehörde (tabellarisch oder schriftlich, digital oder handschriftlich)
- Keine klar erkennbare Struktur (Persönliche Daten – Bildungsweg – Berufserfahrung – Sonstiges – ggf. Gründe für Einbürgerungsantrag)
Inhalt:
- Persönliche Daten sind unvollständig
- Unprofessionelles Foto (Wenn Sie nur ein unprofessionelles Foto von sich haben, dann fügen Sie lieber gar keins bei)
- Lücken im zeitlichen Ablauf, die Sie nicht erklären
- Irrelevante oder zu ausführliche Informationen (Konzentrieren Sie sich auf das Wesentliche!)
- Keine Nennung der Aufenthaltsorte zu den jeweiligen Stationen
- Lebenslauf widerspricht den Angaben, die Sie im Antragsformular machen
- Zu wenig konkrete Informationen zu Ihren Integrationsbemühungen
- Sprachliche Ungenauigkeiten oder Fehler (lassen Sie Ihren Lebenslauf von Freunden oder Anwälten überprüfen)
- Bei schriftlichem Lebenslauf: Abschnitt zu den Gründen hinter Ihrem Einbürgerungsantrag fehlt
Formalia:
- Verschiedene Schriftarten oder Schriftgrößen im Text
- Unregelmäßiger Einzug oder Zeilenabstand
- Unprofessionelles Erscheinungsbild (zu viele Farben, zu extravagantes Design)
- Bei handschriftlichem Lebenslauf: Schwer lesbare Handschrift
- Bei schriftlichem Lebenslauf: Unterschrift vergessen
FAQ zur Einbürgerung:
Wo kann ich den Einbürgerungstest ablegen?
In Deutschland können Sie sich für den Einbürgerungstest an allen teilnehmenden Einrichtungen anmelden und dort auch ablegen. Diese Einrichtungen unterscheiden sich regional innerhalb Deutschlands. Wir haben alle Einrichtungen nach Bundesländern für Sie sortiert:
Tipp:
Sie können sich Deutschlandweit für den Einbürgerungstest anmelden, beantworten allerdings die Fragen des Bundeslandes, indem Sie wohnhaft sind.
Wie lange dauert es, bis über meinen Einbürgerungsantrag entschieden wird?
In der Regel dauert es bis zu 12 Monate, bis über einen Antrag auf Einbürgerung entschieden wird. Seit dem 27. Juni 2024 ist außerdem das neue Einbürgerungsgesetz in Kraft. Deshalb ist damit zu rechnen, dass die Zahl der Einbürgerungsanträge deutlich ansteigen wird. Damit werden wohl auch die Bearbeitungszeiten um mehrere Monate länger. Wenn die Behörde über Ihren Antrag zu lange nicht entscheidet, kann es ratsam sein, eine Untätigkeitsklage zu erheben. Gerne beraten Sie unsere Anwälte dazu.
Muss man auch nach dem neuen Staatsangehörigkeitsgesetz noch einen Einbürgerungstest machen?
Ja, an den Regeln zum Einbürgerungstest ändert sich durch das neue Gesetz nichts. Wie schon bisher muss den Test allerdings nicht ablegen, wer mindestens einen deutschen Schulabschluss (Quali, Realschule, Abitur etc.), eine abgeschlossene Berufsausbildung bei Benotung des Fachs Sozialkunde oder einen Studienabschluss in den Bereichen Rechts- und Gesellschaftswissenschaften, Sozialwissenschaften oder Politik nachweisen kann.
Kann ich eingebürgert werden, wenn ich Sozialhilfe erhalte?
Wer die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben möchte, muss nachweisen können, dass er für sich und seine Angehörigen den Lebensunterhalt selbst bestreiten kann. Es dürfen keine Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB II oder SGB XII) bezogen werden. Darunter fallen zum Beispiel Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung und auch Sozialhilfe.
Allerdings gibt es davon nach dem neuen Gesetz Ausnahmen: Wenn Sie innerhalb der letzten 24 Monate für 20 Monate in Vollzeit erwerbstätig waren, ist ein Bezug von staatlichen Hilfen unschädlich. Dasselbe gilt, wenn ihr Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner, der mit Ihnen und einem Kind zusammenlebt, innerhalb der letzten 24 Monate für 20 Monate in Vollzeit erwerbstätig war. Und auch für ehemalige Gastarbeiter und Vertragsarbeiter sowie die zu ihnen nachgezogenen Ehegatten ist ein Bezug von staatlichen Leistungen wie Sozialhilfe unschädlich, wenn sie diesen nicht zu vertreten haben.
Kann ich auch jetzt schon einen Antrag auf Einbürgerung stellen, wenn ich möchte, dass die Regelungen des neuen Gesetzes (doppelte Staatsbürgerschaft, kürzere Aufenthaltsdauer etc.) für mich gelten?
Das neue Gesetz zur Staatsangehörigkeit tritt am 27. Juni 2024 in Kraft, aber die Bearbeitungsdauer eines Antrags auf Einbürgerung beträgt in der Regel um die 12 Monate. Entscheidend für Ihren Antrag ist die Rechtslage zu dem Zeitpunkt, an dem die Behörde eine Entscheidung trifft. Es ist sehr wahrscheinlich, dass dies erst nach dem 27. Juni sein wird. Das heißt, dass Sie grundsätzlich auch jetzt schon einen Einbürgerungsantrag stellen können, der dann nach der neuen Rechtslage entschieden wird. Sollte über Ihren Antrag schon vor dem 27. Juni 2024 entschieden werden, werden Sie zunächst aufgefordert, einen Nachweis über die Entlassung aus der bestehenden Staatsbürgerschaft zu erbringen. Wenn Sie das nicht bis zum 27. Juni tun, können Sie nach diesem Zeitpunkt vom neuen Gesetz profitieren und können Ihre Staatsbürgerschaft beibehalten.
Allerdings ist dies von Behörde zu Behörde unterschiedlich und kommt auch darauf an, wie lange Sie sich schon in Deutschland aufhalten. Gerne beraten unsere Anwälte Sie zu Ihrer persönlichen Situation.
Welche Mindestaufenthaltsdauer gilt in Zukunft für eine Einbürgerung?
Seit Inkrafttreten des neuen Gesetzes zur Staatsangehörigkeit am 27. Juni 2024 beträgt die Mindestaufenthaltszeit in Deutschland nur noch fünf Jahre. Bei besonders guter Integration kann sie auf bis zu drei Jahre verkürzt werden.
Wann tritt das neue Einbürgerungsgesetz in Kraft?
Das neue Einbürgerungsgesetz (Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts) tritt am 27. Juni 2024 in Kraft, drei Monate nach seiner Verkündung im Bundesgesetzblatt. Ab dann ist die doppelte Staatsbürgerschaft grundsätzlich nach deutschem Recht für alle möglich, außerdem wird insbesondere die Mindestaufenthaltsdauer auf fünf Jahre abgesenkt. Mehr zu den Details des neuen Gesetzes lesen Sie hier.
Wo muss ich den Antrag auf Einbürgerung stellen?
Wo man die Einbürgerung beantragen muss, richtet sich danach, wo man seinen Aufenthalt nimmt. Wenn Sie sich in Deutschland aufhalten, müssen Sie den Antrag bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Einbürgerungsbehörde stellen. Welche das ist, können Sie bei der Ausländerbehörde Ihrer Stadt oder Gemeinde oder bei der Kreis- oder Stadtverwaltung erfragen. Einbürgerungsanträge aus dem Ausland, die vom Bundesverwaltungsamt bearbeitet werden, müssen bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung, also der deutschen Botschaft oder einem (General-)Konsulat, gestellt werden.
Wie gut muss ich Deutsch sprechen, um eingebürgert zu werden?
Grundsätzlich werden für eine Einbürgerung Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1 oder höher vorausgesetzt. Wenn Sie ein höheres Sprachniveau nachweisen können, können Sie sich unter Umständen schon früher einbürgern lassen. Theoretisch ist eine Einbürgerung auch mit einem niedrigeren Sprachniveau als B1 möglich. Dies setzt allerdings trotzdem eine gewisse Sprachkenntnis voraus, da Ihre Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse gewährt sein muss. Außerdem muss dafür ein öffentliches Interesse daran bestehen, dass Sie die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten.
Muss ich für eine Einbürgerung in Deutschland meine alte Staatsangehörigkeit aufgeben?
Seit Inkraftteten des neuen Einbürgerungsgesetzes am 27. Juni 2024 müssen Einbürgerungswillige ihre alte Staatsangehörigkeit nicht mehr aufgeben. Nach der neuen Rechtslage kann jeder eine doppelte Staatsbürgerschaft erhalten – vorausgesetzt, auch das Herkunftsland erlaubt dies. Welche Länder eine doppelte Staatsbürgerschaft nicht erlauben finden Sie hier aufgelistet.
Ist eine Einbürgerung nach drei Jahren möglich?
Die allgemeine Aufenthaltsdauer, die für eine Einbürgerung grundsätzlich erfüllt sein muss, liegt bei fünf Jahren. Bei besonderen Integrationsleistungen, etwa in Beruf, Schule oder Ehrenamt, kann sie um bis zu zwei weitere Jahre verkürzt werden. Bestenfalls ist also eine Einbürgerung schon nach drei Jahren Aufenthalt möglich.
Ist eine Einbürgerung trotz Vorstrafen möglich?
Grundsätzlich darf man nicht vorbestraft sein, wenn man sich einbürgern lassen möchte. Allerdings sind nicht alle Vorstrafen auch wirklich relevant. Außer Betracht bleiben etwa Verurteilungen oder Strafbefehle zu nicht mehr als 90 Tagessätzen sowie Verurteilungen zu Freiheitsstrafen von bis zu drei Monaten, die auf Bewährung ausgesetzt und nicht vollstreckt wurden. Dasselbe gilt für Vorstrafen, die nicht mehr im Bundeszentralregister aufgeführt sind. Genaueres zur Straffreiheit bei der Einbürgerung finden Sie hier.
Wie läuft der Einbürgerungstest ab?
Der Einbürgerungstest besteht aus 33 Multiple Choice-Fragen, von denen Sie mindestens 17 richtig beantworten müssen, um zu bestehen. Die Bearbeitungsdauer beträgt eine Stunde und die Teilnahme kostet 25 Euro. Zur Vorbereitung können Sie den Test online simulieren oder sich den gesamten Katalog aller möglichen Fragen ansehen. Wo genau Sie sich für den Test anmelden können und diesen schließlich ablegen, ist regional unterschiedlich. Nähere Informationen dazu finden sie bei Ihrer zuständigen Ausländerbehörde.
Welche Vorteile bietet die deutsche Staatsbürgerschaft?
Freizügigkeit in Europa, die Möglichkeit der visumfreien Einreise in viele weitere Länder mit einem der “stärksten” Pässe weltweit und der Schutz durch die Institutionen des deutschen Staates auch auf Auslandsreisen sind nur einige der vielen Vorteile einer deutschen Staatsbürgerschaft. Außerdem genießen deutsche Staatsangehörige unbeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt aller EU-Staaten inklusive der Möglichkeit einer Verbeamtung sowie ein lebenslanges Aufenthaltsrecht im Bundes- und Unionsgebiet, das auch bei längeren Auslandsaufenthalten nicht verfällt.
Wie lange dauert die Bearbeitung eines Einbürgerungsantrags?
Wegen der vielen Unterlagen brauchen die Behörden oft sehr lange zur Bearbeitung eines Einbürgerungsantrags. Bearbeitungszeiten von mehreren Monaten bis zu weit über einem Jahr sind die Regel. Da am 27. Juni 2024 das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts in Kraft getreten ist, ist davon auszugehen, dass sich die Wartezeiten nochmal erheblich verlängern, weil viele neue Anträge gestellt werden. Um Ihnen schneller zu Ihrem Recht zu verhelfen, kann eine Untätigkeitsklage empfehlenswert sein. Gerne beraten Sie unsere erfahrenen Anwälte dazu. Fragen Sie uns einfach.
Wie viel Gebühren kostet eine Einbürgerung?
Für eine Einbürgerungsurkunde für Erwachsende ist eine Gebühr von 255,00 Euro zu zahlen. Die Gebühr für einen Ablehnungsbescheid beträgt zwischen 25,00 und 255,00 Euro. Eine Einbürgerungsurkunde für ein minderjähriges Kind (also bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres), das mit jemand anderem zusammen eingebürgert wird (Miteinbürgerung), lässt lediglich Gebühren in Höhe von 51,00 Euro anfallen.
Kann ich überprüfen, ob ich alle Voraussetzungen einer Einbürgerung erfülle?
Wenn Sie überprüfen möchten, ob Ihr Einbürgerungsantrag erfolgreich wäre, können Sie unseren Einbürgerungs-Check machen. Dieser Check gibt Ihnen allerdings nur einen ersten Überblick. Wenn Sie noch Detailfragen haben oder sich unsicher sind, dann kontaktieren Sie am besten unsere Anwälte.
Welche Voraussetzungen muss man erfüllen, um eingebürgert werden zu können?
Das haben wir in unserem Artikel zum Thema Einbürgerung genau erklärt.
Alternativ können Sie unseren Einbürgerungs-Check durchführen.
Ist eine Einbürgerung ohne die Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit in jedem Fall möglich?
Ja, zumindest was das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht angeht. Grundsätzlich steht seit dem 27. Juni 2024 allen Ausländern, egal aus welchem Land, die doppelte Staatsbürgerschaft offen. Allerdings können im Herkunftsland unter Umständen Gesetze existieren, die den Verlust der Staatsangehörigkeit anordnen für den Fall, dass einem Bürger die Staatsbürgerschaft eines anderen Landes erteilt wird. Solche Gesetze existieren etwa in China, Österreich, Litauen, Estland und den Niederlanden. In jedem Fall raten wir sich in dem jeweiligen Land Ihrer bisherigen Staatsangehörigkeit zu informieren.
Kann ich mich in Deutschland einbürgern lassen, wenn ich meine bisherige Staatsbürgerschaft behalten möchte?
Der Bundestag hat das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts beschlossen. Wenn es am 27. Juni 2024 in Kraft tritt, wird eine Einbürgerung auch dann möglich sein, wenn man seine alte Staatsbürgerschaft behalten will. Allerdings muss auch das Recht des Herkunftsstaats die doppelte Staatsbürgerschaft zulassen.