Koalitionsvertrag 2025 – Einbürgerung
Diese Gesetzesänderungen planen Union und SPD
Am Mittwochnachmittag traten die Spitzen von CDU, CSU und SPD in Berlin vor die Presse und verkündeten, dass sich ihre Parteien auf einen Koalitionsvertrag geeinigt haben. Darin haben die künftigen Regierungspartner auf insgesamt 144 Seiten unter anderem diverse Änderungen im Migrationsrecht festgeschrieben. Sie kündigen an, Deutschland schlage künftig „einen anderen, konsequenteren Kurs in der Migrationspolitik ein.“ Doch was bedeutet das konkret? Im Folgenden erklären wir Ihnen, welche Auswirkungen die im Koalitionsvertrag vereinbarten Vorhaben auf Ausländer in Deutschland haben werden, und ob sich auch für deutsche Unternehmen etwas ändert.
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Schahroch Taleqani
Koalitionsvertrag – das müssen Sie wissen
Das wichtigste gleich vornweg: Die Vereinbarungen im Koalitionsvertrag sind zunächst einmal nur das – Vereinbarungen. Für sich genommen haben sie keine Auswirkungen auf die Rechtslage im Migrationsrecht. Alle derzeit geltenden Gesetze bleiben bestehen und werden weiter angewendet, auch die neuen Vorschriften zur erleichterten Einbürgerung, zur doppelten Staatsbürgerschaft und die Änderungen bei der Blauen Karte EU.
Allerdings bietet der Koalitionsvertrag einen ersten Eindruck, was sich unter Deutschlands zukünftiger Regierung aus Union und SPD unter Bundeskanzler Friedrich Merz im Migrationsrecht ändern soll. Es ist davon auszugehen, dass das neue Regierungsbündnis viele der im Koalitionsvertrag verankerten Vorhaben umsetzen wird. Dafür erstellen die zuständigen Ministerien (vermutlich vor allem das CSU-geführte Innenministerium) zunächst Gesetzentwürfe, über die im Anschluss der Deutsche Bundestag und möglicherweise auch der Bundesrat abstimmen muss. Erst dann, wenn der Bundestag und möglicherweise der Bundesrat einem Gesetz zugestimmt hat und dieses Gesetz in Kraft tritt, ändert sich auch tatsächlich die Rechtslage. Dieses Verfahren dauert in der Regel, insbesondere bei komplexen Gesetzesvorhaben, mehrere Monate oder länger.
Abschaffung der Einbürgerung nach drei Jahren
Eine für viele in Deutschland lebende Ausländer wichtige Änderung, auf die sich CDU, CSU und SPD im Koalitionsvertrag geeinigt haben, betrifft Einbürgerungen. Zwar soll die von der Ampel-Regierung eingeführte Verkürzung der Mindestaufenthaltsdauer von acht auf fünf Jahre bestehen bleiben. Auch in Zukunft ist daher eine Einbürgerung nach fünf Jahren Aufenthalt in Deutschland möglich. Allerdings will die künftige Regierung die darüber hinaus bestehende Möglichkeit einer Einbürgerung nach drei Jahren wieder abschaffen. Diese Regelung, die erst im Sommer 2024 in Kraft getreten ist, erlaubt es besonders gut integrierten und engagierten Ausländern mit Deutschkenntnissen auf dem Niveau C1, schon nach drei Jahren Aufenthalt die deutsche Staatsbürgerschaft zu erhalten. Union und SPD möchten diese im Koalitionsvertrag als „Turboeinbürgerung“ bezeichnete Möglichkeit nun aber wieder abschaffen.
Wenn Sie überprüfen möchten, ob für Sie eine Einbürgerung in Frage kommen könnte, empfehlen wir Ihnen unseren kostenlosen und unkomplizierten Einbürgerungs-Check. Dieser liefert Ihnen schnell und einfach eine erste Einschätzung, ob Sie die Voraussetzungen für eine Einbürgerung nach der aktuellen Rechtslage erfüllen.
Die doppelte Staatsbürgerschaft bleibt bestehen
Darüber hinaus wollen die neuen Regierungsparteien die von der Vorgängerregierung eingeführte Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts allerdings unangetastet lassen. Im Koalitionsvertrag schreiben Union und SPD, mit Ausnahme der Einbürgerung nach drei Jahren hielten sie an der Reform des Staatsbürgerschaftsrechts fest. Das bedeutet vor allem, dass die doppelte Staatsbürgerschaft bei Einbürgerungen in Deutschland auch in Zukunft der Regelfall bleibt.
Einzige Voraussetzung dafür bleibt, dass auch das Herkunftsland die doppelte Staatsbürgerschaft zulässt. In den meisten Staaten weltweit ist dies der Fall. Einige Länder allerdings haben in ihrem Staatsangehörigkeitsrecht Regelungen getroffen, nach denen deren Staatsbürgerschaft bei einer Einbürgerung in einem fremden Land verloren geht. Einen Überblick dazu, in welchen Ländern welche Regeln gelten, und mit welchen Ländern eine doppelte Staatsbürgerschaft möglich ist, finden Sie hier.
Ausblick für 2025
Die meisten Änderungsvorhaben des Koalitionsvertrages, die Ausländer betreffen, planen CDU, CSU und SPD im Asylrecht. Dort soll eine „Rückführungsoffensive“ für abgelehnte Asylbewerber gestartet werden. Die Einwanderung und Integration von Fachkräften wollen die neuen Regierungspartner dagegen stärken. Dazu soll unter anderem eine Internetplattform für Fachkräfteeinwanderung, die sogenannte „Work-and-stay-Agentur“, ins Leben gerufen werden. Für Fachkräfte aus dem Ausland lohnt es sich also auch weiterhin, ihre berufliche Zukunft in Deutschland zu suchen. Zu den verschiedenen Aufenthaltstiteln und allem, was sonst noch wichtig ist, beraten Sie die erfahrenen und im Migrationsrecht spezialisierten Anwälte von RT & Partner.
Darüber hinaus bleibt es auch für deutsche Unternehmen äußerst attraktiv, Fachkräfte aus dem Ausland anzuwerben, insbesondere mit der Blauen Karte EU. Auch dazu beraten Sie die unsere Anwälte umfassend, und selbstverständlich übernehmen wir gerne auch den gesamten Antragsprozess für Sie.
FAQ zur Einbürgerung:
Wo kann ich den Einbürgerungstest ablegen?
In Deutschland können Sie sich für den Einbürgerungstest an allen teilnehmenden Einrichtungen anmelden und dort auch ablegen. Diese Einrichtungen unterscheiden sich regional innerhalb Deutschlands. Wir haben alle Einrichtungen nach Bundesländern für Sie sortiert:
Tipp:
Sie können sich Deutschlandweit für den Einbürgerungstest anmelden, beantworten allerdings die Fragen des Bundeslandes, indem Sie wohnhaft sind.
Wie lange dauert es, bis über meinen Einbürgerungsantrag entschieden wird?
Schon jetzt dauert es in der Regel bis zu 12 Monaten, bis über einen Antrag auf Einbürgerung entschieden wird. Wenn das neue Gesetz am 26. Juni 2024 in Kraft tritt, ist damit zu rechnen, dass die Zahl der Einbürgerungsanträge deutlich ansteigen wird. Damit werden wohl auch die Bearbeitungszeiten um mehrere Monate länger. Wenn die Behörde über Ihren Antrag zu lange nicht entscheidet, kann es ratsam sein, eine Untätigkeitsklage zu erheben. Gerne beraten Sie unsere Anwälte dazu.
Muss man auch nach dem neuen Staatsangehörigkeitsgesetz noch einen Einbürgerungstest machen?
Ja, an den Regeln zum Einbürgerungstest ändert sich durch das neue Gesetz nichts. Wie schon bisher muss den Test allerdings nicht ablegen, wer mindestens einen deutschen Schulabschluss (Quali, Realschule, Abitur etc.), eine abgeschlossene Berufsausbildung bei Benotung des Fachs Sozialkunde oder einen Studienabschluss in den Bereichen Rechts- und Gesellschaftswissenschaften, Sozialwissenschaften oder Politik nachweisen kann.
Kann ich eingebürgert werden, wenn ich Sozialhilfe erhalte?
Wer die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben möchte, muss nachweisen können, dass er für sich und seine Angehörigen den Lebensunterhalt selbst bestreiten kann. Es dürfen keine Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB II oder SGB XII) bezogen werden. Darunter fallen zum Beispiel Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung und auch Sozialhilfe.
Allerdings gibt es davon nach dem neuen Gesetz Ausnahmen: Wenn Sie innerhalb der letzten 24 Monate für 20 Monate in Vollzeit erwerbstätig waren, ist ein Bezug von staatlichen Hilfen unschädlich. Dasselbe gilt, wenn ihr Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner, der mit Ihnen und einem Kind zusammenlebt, innerhalb der letzten 24 Monate für 20 Monate in Vollzeit erwerbstätig war. Und auch für ehemalige Gastarbeiter und Vertragsarbeiter sowie die zu ihnen nachgezogenen Ehegatten ist ein Bezug von staatlichen Leistungen wie Sozialhilfe unschädlich, wenn sie diesen nicht zu vertreten haben.
Kann ich auch jetzt schon einen Antrag auf Einbürgerung stellen, wenn ich möchte, dass die Regelungen des neuen Gesetzes (doppelte Staatsbürgerschaft, kürzere Aufenthaltsdauer etc.) für mich gelten?
Das neue Gesetz zur Staatsangehörigkeit tritt am 27. Juni 2024 in Kraft, aber die Bearbeitungsdauer eines Antrags auf Einbürgerung beträgt in der Regel um die 12 Monate. Entscheidend für Ihren Antrag ist die Rechtslage zu dem Zeitpunkt, an dem die Behörde eine Entscheidung trifft. Es ist sehr wahrscheinlich, dass dies erst nach dem 27. Juni sein wird. Das heißt, dass Sie grundsätzlich auch jetzt schon einen Einbürgerungsantrag stellen können, der dann nach der neuen Rechtslage entschieden wird. Sollte über Ihren Antrag schon vor dem 27. Juni 2024 entschieden werden, werden Sie zunächst aufgefordert, einen Nachweis über die Entlassung aus der bestehenden Staatsbürgerschaft zu erbringen. Wenn Sie das nicht bis zum 27. Juni tun, können Sie nach diesem Zeitpunkt vom neuen Gesetz profitieren und können Ihre Staatsbürgerschaft beibehalten.
Allerdings ist dies von Behörde zu Behörde unterschiedlich und kommt auch darauf an, wie lange Sie sich schon in Deutschland aufhalten. Gerne beraten unsere Anwälte Sie zu Ihrer persönlichen Situation.
Welche Mindestaufenthaltsdauer gilt in Zukunft für eine Einbürgerung?
Seit Inkrafttreten des neuen Gesetzes zur Staatsangehörigkeit am 27. Juni 2024 beträgt die Mindestaufenthaltsdauer in Deutschland nur noch fünf Jahre. Bei besonders guter Integration kann sie auf bis zu drei Jahre verkürzt werden.
Wann tritt das neue Einbürgerungsgesetz in Kraft?
Das neue Einbürgerungsgesetz (Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts) tritt am 27. Juni 2024 in Kraft, drei Monate nach seiner Verkündung im Bundesgesetzblatt. Ab dann ist die doppelte Staatsbürgerschaft grundsätzlich nach deutschem Recht für alle möglich, außerdem wird insbesondere die Mindestaufenthaltsdauer auf fünf Jahre abgesenkt. Mehr zu den Details des neuen Gesetzes lesen Sie hier.
Wo muss ich den Antrag auf Einbürgerung stellen?
Wo man die Einbürgerung beantragen muss, richtet sich danach, wo man seinen Aufenthalt nimmt. Wenn Sie sich in Deutschland aufhalten, müssen Sie den Antrag bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Einbürgerungsbehörde stellen. Welche das ist, können Sie bei der Ausländerbehörde Ihrer Stadt oder Gemeinde oder bei der Kreis- oder Stadtverwaltung erfragen. Einbürgerungsanträge aus dem Ausland, die vom Bundesverwaltungsamt bearbeitet werden, müssen bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung, also der deutschen Botschaft oder einem (General-)Konsulat, gestellt werden.
Wie gut muss ich Deutsch sprechen, um eingebürgert zu werden?
Grundsätzlich werden für eine Einbürgerung Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1 oder höher vorausgesetzt. Wenn Sie ein höheres Sprachniveau nachweisen können, können Sie sich unter Umständen schon früher einbürgern lassen. Theoretisch ist eine Einbürgerung auch mit einem niedrigeren Sprachniveau als B1 möglich. Dies setzt allerdings trotzdem eine gewisse Sprachkenntnis voraus, da Ihre Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse gewährt sein muss. Außerdem muss dafür ein öffentliches Interesse daran bestehen, dass Sie die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten.
Muss ich für eine Einbürgerung in Deutschland meine alte Staatsangehörigkeit aufgeben?
Seit Inkraftteten des neuen Einbürgerungsgesetzes am 27. Juni 2024 müssen Einbürgerungswillige ihre alte Staatsangehörigkeit nicht mehr aufgeben. Nach der neuen Rechtslage kann jeder eine doppelte Staatsbürgerschaft erhalten – vorausgesetzt, auch das Herkunftsland erlaubt dies. Welche Länder eine doppelte Staatsbürgerschaft nicht erlauben finden Sie hier aufgelistet.