Einbürgerung in Hamburg

Mit RT & Partner zur deutschen Staatsbürgerschaft

Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung in Köln

Dass Ihnen die deutsche Staatsangehörigkeit diverse attraktive Vorteile bietet, liegt auf der Hand: Durch Sie erhalten Sie einen deutschen Pass, der Ihnen unter anderem uneingeschränkte Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union sowie Reisen in viele Länder der Welt ohne Visum ermöglicht. Außerdem eröffnet Ihnen die deutsche Staatsbürgerschaft unbegrenzten Zugang zum europäischen Arbeitsmarkt – einschließlich der Option, eine Beamtenlaufbahn einzuschlagen. Ferner genießen Sie diplomatischen Schutz im Ausland, und Sie können hierzulande an sämtlichen Wahlen teilnehmen.

Es gibt viele Wege, wie Sie deutscher Staatsbürger werden können. Für Personen, die in Köln leben und sich langfristig in die deutsche Gesellschaft integrieren möchten, ist die Einbürgerung in Köln die gängigste Variante.

Seit dem 27. Juni 2024 gilt noch dazu ein reformiertes Staatsangehörigkeitsrecht, das den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit vereinfacht und grundsätzlich die doppelte Staatsbürgerschaft zulässt. Lassen Sie sich einbürgern, müssen Sie also Ihre bisherige Staatsangehörigkeit in der Regel nicht mehr aufgeben.

Im Folgenden finden Sie alle wichtigen Informationen rund um die Einbürgerung in Köln von unseren Experten im Migrationsrecht aufbereitet. Aktuelle Voraussetzungen einer Einbürgerung, den typischen Ablauf des Verfahrens und die Kontaktdaten der zuständigen Behörde – unsere Anwälte verschaffen Ihnen den Durchblick.

Überblick

Zuständige Behörde für Einbürgerungen in Köln

Sie möchten Ihre Einbürgerung in Köln beantragen? Dann ist das Ausländeramt der Stadt Köln die für Sie zuständige Behörde. Dessen Einbürgerungsabteilung begleitet Sie durch das Verfahren – von der Erstberatung bis zur Ausstellung der Urkunde.

Auf der Website der Stadt Köln finden Sie regionale Informationen zur Einbürgerung sowie die benötigten Formulare zum Herunterladen.

Zuständige Adresse für die Einbürgerung in Köln (Stand Okt. 25)

Adresse:

Ausländeramt – Abteilung Einbürgerung
Bezirksrathaus Kalk
Kalker Hauptstraße 247-273
51103 Köln

Telefon:

Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr
+49 221 / 221-29835 oder +49 221 / 221-30424

Anforderungen für eine Einbürgerung in Köln

Für Ihre Einbürgerung in Köln müssen Sie verschiedene Kriterien erfüllen. So müssen Sie etwa einen kontinuierlichen Aufenthalt in Deutschland von mindestens fünf Jahren nachweisen. Ebenso müssen Sie Ihre aktuelle Staatsangehörigkeit und Identität zweifelsfrei belegen können und sich mittels schriftlicher Erklärung zu den Grundwerten des Grundgesetzes bekennen. Des Weiteren wird ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht wie etwa eine Niederlassungserlaubnis oder eine sonstige befristete Aufenthaltserlaubnis zu einem nicht nur vorübergehenden Zweck vorausgesetzt.

Für eine erfolgreiche Einbürgerung in Köln müssen Sie Ihren Lebensunterhalt sowie den Ihrer unterhaltsberechtigten Familienangehörigen eigenständig sichern – ohne auf Sozialleistungen angewiesen zu sein. Es ist erforderlich, die deutsche Sprache mindestens auf dem Niveau B1 zu beherrschen. Dies weisen Sie zum Beispiel durch ein anerkanntes Sprachzertifikat oder einen deutschen Schulabschluss nach.

Auch Kenntnisse über Gesellschaft, Rechtsordnung und Lebensverhältnisse in Deutschland werden gefordert, die Sie in der Regel mit dem Einbürgerungstest, der Fragen zu Politik, Geschichte und dem alltäglichen Leben in Deutschland umfasst, nachweisen können.
Ihre Einbürgerung in Köln wird aller Regel nach nicht gewährt, wenn Sie vorbestraft sind oder momentan ein Ermittlungsverfahren gegen Sie im Gange ist. Davon gelten jedoch gewisse Ausnahmen, die wir Ihnen hier erklären.

Weiterführende Informationen rund um die Voraussetzungen einer Einbürgerung finden Sie auf unserer Einbürgerungs-Hauptseite.

Bitte beachten Sie: Für eine erfolgreiche Einbürgerung in Köln sollten Sie alle notwendigen Nachweise und Unterlagen bereithalten – darunter unter anderem Ihr aktueller Pass und Aufenthaltstitel, ein Lebenslauf sowie gegebenenfalls Ihren Miet- und Arbeitsvertrag oder Ihre Heiratsurkunde. In unserem Artikel „Einbürgerung – die wichtigsten Unterlagen“ haben wir eine allgemeine Checkliste für Sie zusammengestellt. Über die spezifisch in Köln vorgegebenen Unterlagen können Sie sich darüber hinaus auf der städtischen Website informieren.

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Doppelte Staatsbürgerschaft in Köln

Mit der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts, die im Juni 2024 in Kraft getreten ist, haben sich die Bedingungen für eine Einbürgerung in Köln verändert. Die bisherige Verpflichtung, die alte Staatsangehörigkeit abzugeben, entfällt grundsätzlich. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass auch Ihr Herkunftsland die doppelte Staatsbürgerschaft zulässt. Hier finden Sie eine weltweite Übersicht, in welchen Ländern dies der Fall ist. Wenn Ihr Land darunter ist, so können Sie nach der neuen Rechtslage in Köln nun die doppelte Staatsbürgerschaft erhalten.

Zudem wurde die erforderliche Aufenthaltsdauer gesenkt. Statt bisher acht Jahren genügt nun in der Regel ein rechtmäßiger Aufenthalt von fünf Jahren. Aufgrund dieser Änderung kommt es nun jedoch bei einer Einbürgerung in Köln zu längeren Bearbeitungszeiten von bis zu 12 Monaten.

Unterstützung durch RT & Partner

Sie wünschen sich individuelle Unterstützung bei Ihrem Einbürgerungsantrag? Egal ob bei der Zusammenstellung und Prüfung der erforderlichen Unterlagen, bei der Klärung von Rechtsfragen oder bei der Kommunikation mit den Behörden – unsere im Migrationsrecht spezialisierten Anwälte sind für Sie da.

FAQ

Grundsätzlich darf man nicht vorbestraft sein, wenn man sich einbürgern lassen möchte. Allerdings sind nicht alle Vorstrafen auch wirklich relevant. Außer Betracht bleiben etwa Verurteilungen oder Strafbefehle zu nicht mehr als 90 Tagessätzen sowie Verurteilungen zu Freiheitsstrafen von bis zu drei Monaten, die auf Bewährung ausgesetzt und nicht vollstreckt wurden. Dasselbe gilt für Vorstrafen, die nicht mehr im Bundeszentralregister aufgeführt sind. Genaueres zur Straffreiheit bei der Einbürgerung finden Sie hier.

Ja, zumindest was das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht angeht. Grundsätzlich steht seit dem 27. Juni 2024 allen Ausländern, egal aus welchem Land, die doppelte Staatsbürgerschaft offen. Allerdings können im Herkunftsland unter Umständen Gesetze existieren, die den Verlust der Staatsangehörigkeit anordnen für den Fall, dass einem Bürger die Staatsbürgerschaft eines anderen Landes erteilt wird. Solche Gesetze existieren etwa in China, Österreich, Litauen, Estland und den Niederlanden. In jedem Fall raten wir sich in dem jeweiligen Land Ihrer bisherigen Staatsangehörigkeit zu informieren.

Schon jetzt dauert es in der Regel bis zu 12 Monaten, bis über einen Antrag auf Einbürgerung entschieden wird. Wenn das neue Gesetz am 26. Juni 2024 in Kraft tritt, ist damit zu rechnen, dass die Zahl der Einbürgerungsanträge deutlich ansteigen wird. Damit werden wohl auch die Bearbeitungszeiten um mehrere Monate länger. Wenn die Behörde über Ihren Antrag zu lange nicht entscheidet, kann es ratsam sein, eine Untätigkeitsklage zu erheben. Gerne beraten Sie unsere Anwälte dazu. 

In Deutschland können Sie sich für den Einbürgerungstest an allen teilnehmenden Einrichtungen anmelden und dort auch ablegen. Diese Einrichtungen unterscheiden sich regional innerhalb Deutschlands. Wir haben alle Einrichtungen nach Bundesländern für Sie sortiert:


Tipp
:
Sie können sich Deutschlandweit für den Einbürgerungstest anmelden, beantworten allerdings die Fragen des Bundeslandes, indem Sie wohnhaft sind.

Der Bundestag hat das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts beschlossen. Wenn es am 27. Juni 2024 in Kraft tritt, wird eine Einbürgerung auch dann möglich sein, wenn man seine alte Staatsbürgerschaft behalten will. Allerdings muss auch das Recht des Herkunftsstaats die doppelte Staatsbürgerschaft zulassen.

Wegen der vielen Unterlagen brauchen die Behörden oft sehr lange zur Bearbeitung eines Einbürgerungsantrags. Bearbeitungszeiten von mehreren Monaten bis zu weit über einem Jahr sind die Regel. Da am 27. Juni 2024 das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts in Kraft getreten ist, ist davon auszugehen, dass sich die Wartezeiten nochmal erheblich verlängern, weil viele neue Anträge gestellt werden. Um Ihnen schneller zu Ihrem Recht zu verhelfen, kann eine Untätigkeitsklage empfehlenswert sein. Gerne beraten Sie unsere erfahrenen Anwälte dazu. Fragen Sie uns einfach.

Für eine Einbürgerungsurkunde für Erwachsende ist eine Gebühr von 255,00 Euro zu zahlen. Die Gebühr für einen Ablehnungsbescheid beträgt zwischen 25,00 und 255,00 Euro. Eine Einbürgerungsurkunde für ein minderjähriges Kind (also bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres), das mit jemand anderem zusammen eingebürgert wird (Miteinbürgerung), lässt lediglich Gebühren in Höhe von 51,00 Euro anfallen.

Das neue Einbürgerungsgesetz (Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts) tritt am 27. Juni 2024 in Kraft, drei Monate nach seiner Verkündung im Bundesgesetzblatt. Ab dann ist die doppelte Staatsbürgerschaft grundsätzlich nach deutschem Recht für alle möglich, außerdem wird insbesondere die Mindestaufenthaltsdauer auf fünf Jahre abgesenkt. Mehr zu den Details des neuen Gesetzes lesen Sie hier. 

Grundsätzlich werden für eine Einbürgerung Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1 oder höher vorausgesetzt. Wenn Sie ein höheres Sprachniveau nachweisen können, können Sie sich unter Umständen schon früher einbürgern lassen. Theoretisch ist eine Einbürgerung auch mit einem niedrigeren Sprachniveau als B1 möglich. Dies setzt allerdings trotzdem eine gewisse Sprachkenntnis voraus, da Ihre Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse gewährt sein muss. Außerdem muss dafür ein öffentliches Interesse daran bestehen, dass Sie die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten.

Seit Inkraftteten des neuen Einbürgerungsgesetzes am 27. Juni 2024 müssen Einbürgerungswillige ihre alte Staatsangehörigkeit nicht mehr aufgeben. Nach der neuen Rechtslage kann jeder eine doppelte Staatsbürgerschaft erhalten – vorausgesetzt, auch das Herkunftsland erlaubt dies. Welche Länder eine doppelte Staatsbürgerschaft nicht erlauben finden Sie hier aufgelistet.

Durch die Einbürgerung in Deutschland erhalten Sie eine Vielzahl an Vorteilen. Durch die Einbürgerung in Deutschland erhalten Sie eine Vielzahl an Vorteilen. Freizügigkeit in Europa, die Möglichkeit der visumfreien Einreise in viele weitere Länder mit einem der “stärksten” Pässe weltweit und der Schutz durch die Institutionen des deutschen Staates auch auf Auslandsreisen sind nur einige der vielen Vorteile einer deutschen Staatsbürgerschaft. Außerdem genießen deutsche Staatsangehörige unbeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt aller EU-Staaten inklusive der Möglichkeit einer Verbeamtung sowie ein lebenslanges Aufenthaltsrecht im Bundes- und Unionsgebiet, das auch bei längeren Auslandsaufenthalten nicht verfällt.

Das haben wir in unserem Artikel zum Thema Einbürgerung genau erklärt.

Alternativ können Sie unseren Einbürgerungs-Check durchführen.

Das neue Gesetz zur Staatsangehörigkeit tritt am 27. Juni 2024 in Kraft, aber die Bearbeitungsdauer eines Antrags auf Einbürgerung beträgt in der Regel um die 12 Monate. Entscheidend für Ihren Antrag ist die Rechtslage zu dem Zeitpunkt, an dem die Behörde eine Entscheidung trifft. Es ist sehr wahrscheinlich, dass dies erst nach dem 27. Juni sein wird. Das heißt, dass Sie grundsätzlich auch jetzt schon einen Einbürgerungsantrag stellen können, der dann nach der neuen Rechtslage entschieden wird. Sollte über Ihren Antrag schon vor dem 27. Juni 2024 entschieden werden, werden Sie zunächst aufgefordert, einen Nachweis über die Entlassung aus der bestehenden Staatsbürgerschaft zu erbringen. Wenn Sie das nicht bis zum 27. Juni tun, können Sie nach diesem Zeitpunkt vom neuen Gesetz profitieren und können Ihre Staatsbürgerschaft beibehalten. 

Allerdings ist dies von Behörde zu Behörde unterschiedlich und kommt auch darauf an, wie lange Sie sich schon in Deutschland aufhalten. Gerne beraten unsere Anwälte Sie zu Ihrer persönlichen Situation. 

Wo man die Einbürgerung beantragen muss, richtet sich danach, wo man seinen Aufenthalt nimmt. Wenn Sie sich in Deutschland aufhalten, müssen Sie den Antrag bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Einbürgerungsbehörde stellen. Welche das ist, können Sie bei der Ausländerbehörde Ihrer Stadt oder Gemeinde oder bei der Kreis- oder Stadtverwaltung erfragen. Einbürgerungsanträge aus dem Ausland, die vom Bundesverwaltungsamt bearbeitet werden, müssen bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung, also der deutschen Botschaft oder einem (General-)Konsulat, gestellt werden.

Der Einbürgerungstest besteht aus 33 Multiple Choice-Fragen, von denen Sie mindestens 17 richtig beantworten müssen, um zu bestehen. Die Bearbeitungsdauer beträgt eine Stunde und die Teilnahme kostet 25 Euro. Zur Vorbereitung können Sie den Test online simulieren oder sich den gesamten Katalog aller möglichen Fragen ansehen. Wo genau Sie sich für den Test anmelden können und diesen schließlich ablegen, ist regional unterschiedlich. Wir haben für jedes Bundesland eine entsprechende Übersicht erstellt:

Grundsätzlich sind Sie nicht dazu verpflichtet, den Einbürgerungstest in Ihrem Heimatbundesland abzulegen. Sie können den Test vielmehr deutschlandweit bei jeder Prüfstelle absolvieren. Ein Teil der Fragen bezieht sich allerdings immer auf Ihr Heimatbundesland, auch wenn Sie den Einbürgerungstest in einem anderen Bundesland ablegen.

Seit Inkrafttreten des neuen Gesetzes zur Staatsangehörigkeit am 27. Juni 2024 beträgt die Mindestaufenthaltsdauer in Deutschland nur noch fünf Jahre.

Ja, an den Regeln zum Einbürgerungstest ändert sich durch das neue Gesetz nichts. Wie schon bisher muss den Test allerdings nicht ablegen, wer mindestens einen deutschen Schulabschluss (Quali, Realschule, Abitur etc.), eine abgeschlossene Berufsausbildung bei Benotung des Fachs Sozialkunde oder einen Studienabschluss in den Bereichen Rechts- und Gesellschaftswissenschaften, Sozialwissenschaften oder Politik nachweisen kann. 

Wenn Sie überprüfen möchten, ob Ihr Einbürgerungsantrag erfolgreich wäre, können Sie unseren Einbürgerungs-Check machen. Dieser Check gibt Ihnen allerdings nur einen ersten Überblick. Wenn Sie noch Detailfragen haben oder sich unsicher sind, dann kontaktieren Sie am besten unsere Anwälte.

Die allgemeine Aufenthaltsdauer, die für eine Einbürgerung grundsätzlich erfüllt sein muss, liegt bei fünf Jahren. Bei besonderen Integrationsleistungen, etwa in Beruf, Schule oder Ehrenamt, konnte sie bisher um bis zu zwei weitere Jahre verkürzt werden. Damit war also eine Einbürgerung schon nach drei Jahren Aufenthalt möglich. Der Bundestag hat mit Beschluss vom 8. Oktober 2025 allerdings entschieden, die Einbürgerung nach drei Jahren wieder abzuschaffen. Eine Einbürgerung nach drei Jahren bei besonderen Integrationsleistungen ist deswegen nun nicht mehr möglich.

Wer die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben möchte, muss nachweisen können, dass er für sich und seine Angehörigen den Lebensunterhalt selbst bestreiten kann. Es dürfen keine Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB II oder SGB XII) bezogen werden. Darunter fallen zum Beispiel Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung und auch Sozialhilfe.  

Allerdings gibt es davon nach dem neuen Gesetz Ausnahmen: Wenn Sie innerhalb der letzten 24 Monate für 20 Monate in Vollzeit erwerbstätig waren, ist ein Bezug von staatlichen Hilfen unschädlich. Dasselbe gilt, wenn ihr Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner, der mit Ihnen und einem Kind zusammenlebt, innerhalb der letzten 24 Monate für 20 Monate in Vollzeit erwerbstätig war. Und auch für ehemalige Gastarbeiter und Vertragsarbeiter sowie die zu ihnen nachgezogenen Ehegatten ist ein Bezug von staatlichen Leistungen wie Sozialhilfe unschädlich, wenn sie diesen nicht zu vertreten haben. 

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