Einbürgerung in Düsseldorf

Mit RT & Partner zur deutschen Staatsbürgerschaft

Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung in Düsseldorf

Durch den Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft eröffnen sich für Sie zahlreiche Möglichkeiten. Sie erhalten nicht nur eine unbegrenzte Aufenthaltserlaubnis, sondern auch Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt und Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union. Darüber hinaus erlangen Sie mit dem deutschen Pass einen der stärksten Reisepässe weltweit, welcher Ihnen visafreies Reisen in viele Länder ermöglicht. Und: Mit der Einbürgerung werden Sie offiziell Deutscher! Seit 2024 müssen Sie dafür Ihre ursprüngliche Staatsbürgerschaft nicht mehr aufgeben, denn mit der Modernisierung des Staatsangehörigkeitsgesetzes wurde die doppelte Staatsbürgerschaft auch in Deutschland eingeführt.

Es gibt verschiedene Wege die deutsche Staatsbürgerschaft zu erlangen. Am häufigsten wird in Düsseldorf der Weg der Einbürgerung gewählt. Lesen Sie auf der nachfolgenden Seite, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen und bei welcher Behörde Sie Ihren Antrag einreichen sollten.

Überblick

Zuständige Behörde für Einbürgerungen in Düsseldorf

Die zuständige Behörde für Einbürgerungen in Düsseldorf ist die Stadtverwaltung Düsseldorf. Auf der Webseite der Stadtverwaltung finden Sie alle relevanten Formulare zum Download. Ihre Unterlagen zur Einbürgerung können Sie nur postalisch an die unten genannte Postanschrift übersenden.

Kontaktdaten der Stadtverwaltung Düsseldorf (Stand: Dez. 2025):

Postanschrift:

Stadtverwaltung Düsseldorf
54/22 Einbürgerung
40200 Düsseldorf

Büroadresse:

Stadtverwaltung Düsseldorf
Einbürgerung und Staatsangehörigkeit
Redlichstraße 2a
40239 Düsseldorf

E-Mail:

staatangehoerigkeit@duesseldorf.de

Voraussetzungen für eine Einbürgerung in Düsseldorf

Um die deutsche Staatsbürgerschaft in Düsseldorf zu erhalten, gibt es einige Voraussetzungen, die zur Einbürgerung vorliegen müssen. Grundsätzlich müssen Sie sich seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen und rechtmäßig in Deutschland aufhalten und Ihre Identität muss geklärt sein. Ein rechtmäßiger Aufenthalt ist durch ein unbefristetes Aufenthaltsrecht, wie einer Niederlassungserlaubnis oder einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU, oder unter bestimmten Umständen auch durch eine Aufenthaltserlaubnis gegeben. Außerdem sollten Sie in der Lage sein Ihren eigenen Unterhalt und der Ihrer unterhaltsberechtigten Angehörigen zu finanzieren, ohne auf staatliche Unterstützung angewiesen zu sein. Für die Einbürgerung müssen Sie auch nachweisen, dass Sie über gute Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung in Deutschland verfügen. Der Nachweis ist durch einen erfolgreichen Einbürgerungstest oder durch ein Abschlusszeugnis von einer deutschen allgemeinbildenden Schule möglich. Wo man in Düsseldorf einen Einbürgerungstest ablegen kann, finden Sie hier. Des Weiteren wird auch gefordert, dass Sie Deutsch auf dem Niveau B1 oder besser beherrschen und dies durch ein anerkanntes Sprachzertifikat nachweisen können. Wenn Sie bereits wegen einer Straftat zu einer Geldstrafe mit mehr als 90 Tagessätzen verurteilt wurden, ist eine Einbürgerung in Düsseldorf nicht möglich. Genaue Details zu den einzelnen Voraussetzungen und wann diese vorliegen, finden Sie auf unserer Hauptseite zur Einbürgerung in Deutschland. 

Es ist wichtig, dass Sie bei der Einbürgerung in Düsseldorf alle geforderten Unterlagen, wie Ihren Lebenslauf oder Ihr Sprachzertifikat, bereithalten, um ungewollte Verzögerungen zu vermeiden. Auf unserer Webseite zu den wichtigsten Dokumenten können Sie darüber einen ersten allgemeinen Überblick erhalten. Auf der Webseite der Düsseldorfer Stadtverwaltung finden Sie auch ein Dokument mit den konkret in Düsseldorf benötigten Unterlagen, welches Sie mit Ihren vorhandenen Nachweisen abgleichen sollten 

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Doppelte Staatsbürgerschaft in Düsseldorf

Wenn Sie eine Einbürgerung in Deutschland angestrebt haben, war es bisher nicht möglich die vorherige Staatbürgerschaft zu behalten. Mit der Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes von 2024 wurde in Deutschland die doppelte Staatsbürgerschaft eingeführt. Sofern Ihr Herkunftsland Mehrstaatlichkeit zulässt, ist ein Aufgeben der vorherigen Staatsbürgerschaft nicht mehr nötig. Für Sie bedeutet dies, dass sie bei einer Einbürgerung in Düsseldorf die vollen Rechte eines Staatsbürgers aus zwei Staaten erhalten. Sie müssen die Verbindung zu Ihrem Herkunftsland nicht mehr aufgeben und können sich trotzdem mit Ihrer neuen Heimat Deutschland identifizieren. 

Ob Ihr Herkunftsland Mehrstaatigkeit zulässt und damit eine doppelte Staatsbürgerschaft für Sie in Frage kommt, können Sie hier in unserer interaktiven Liste nachlesen.

Unterstützung durch RT & Partner

Sie wollen individuelle und professionelle Unterstützung bei Ihrem Einbürgerungsantrag? Oder sie möchten gerne eine anwaltliche Beratung, um die Erfolgsaussichten Ihres Antrags einschätzen zu können?

Dann sind Sie bei RT & Partner genau richtig! Unsere Experten für Ausländerrecht und Migrationsrecht stehen Ihnen gerne zur Verfügung – wir unterstützen Sie von der Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen bis zur Einreichung des Antrags. Außerdem helfen wir Ihnen, komplexe Sachverhalte zu klären, und übernehmen die direkte Kommunikation mit den zuständigen Behörden in Düsseldorf.

Mit den Experten von RT & Partner kommen Sie zügig zu Ihrem Recht.

FAQ

Der Bundestag hat das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts beschlossen. Wenn es am 27. Juni 2024 in Kraft tritt, wird eine Einbürgerung auch dann möglich sein, wenn man seine alte Staatsbürgerschaft behalten will. Allerdings muss auch das Recht des Herkunftsstaats die doppelte Staatsbürgerschaft zulassen.

Das neue Gesetz zur Staatsangehörigkeit tritt am 27. Juni 2024 in Kraft, aber die Bearbeitungsdauer eines Antrags auf Einbürgerung beträgt in der Regel um die 12 Monate. Entscheidend für Ihren Antrag ist die Rechtslage zu dem Zeitpunkt, an dem die Behörde eine Entscheidung trifft. Es ist sehr wahrscheinlich, dass dies erst nach dem 27. Juni sein wird. Das heißt, dass Sie grundsätzlich auch jetzt schon einen Einbürgerungsantrag stellen können, der dann nach der neuen Rechtslage entschieden wird. Sollte über Ihren Antrag schon vor dem 27. Juni 2024 entschieden werden, werden Sie zunächst aufgefordert, einen Nachweis über die Entlassung aus der bestehenden Staatsbürgerschaft zu erbringen. Wenn Sie das nicht bis zum 27. Juni tun, können Sie nach diesem Zeitpunkt vom neuen Gesetz profitieren und können Ihre Staatsbürgerschaft beibehalten. 

Allerdings ist dies von Behörde zu Behörde unterschiedlich und kommt auch darauf an, wie lange Sie sich schon in Deutschland aufhalten. Gerne beraten unsere Anwälte Sie zu Ihrer persönlichen Situation. 

Durch die Einbürgerung in Deutschland erhalten Sie eine Vielzahl an Vorteilen. Durch die Einbürgerung in Deutschland erhalten Sie eine Vielzahl an Vorteilen. Freizügigkeit in Europa, die Möglichkeit der visumfreien Einreise in viele weitere Länder mit einem der “stärksten” Pässe weltweit und der Schutz durch die Institutionen des deutschen Staates auch auf Auslandsreisen sind nur einige der vielen Vorteile einer deutschen Staatsbürgerschaft. Außerdem genießen deutsche Staatsangehörige unbeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt aller EU-Staaten inklusive der Möglichkeit einer Verbeamtung sowie ein lebenslanges Aufenthaltsrecht im Bundes- und Unionsgebiet, das auch bei längeren Auslandsaufenthalten nicht verfällt.

Das neue Einbürgerungsgesetz (Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts) tritt am 27. Juni 2024 in Kraft, drei Monate nach seiner Verkündung im Bundesgesetzblatt. Ab dann ist die doppelte Staatsbürgerschaft grundsätzlich nach deutschem Recht für alle möglich, außerdem wird insbesondere die Mindestaufenthaltsdauer auf fünf Jahre abgesenkt. Mehr zu den Details des neuen Gesetzes lesen Sie hier. 

Grundsätzlich darf man nicht vorbestraft sein, wenn man sich einbürgern lassen möchte. Allerdings sind nicht alle Vorstrafen auch wirklich relevant. Außer Betracht bleiben etwa Verurteilungen oder Strafbefehle zu nicht mehr als 90 Tagessätzen sowie Verurteilungen zu Freiheitsstrafen von bis zu drei Monaten, die auf Bewährung ausgesetzt und nicht vollstreckt wurden. Dasselbe gilt für Vorstrafen, die nicht mehr im Bundeszentralregister aufgeführt sind. Genaueres zur Straffreiheit bei der Einbürgerung finden Sie hier.

Grundsätzlich werden für eine Einbürgerung Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1 oder höher vorausgesetzt. Wenn Sie ein höheres Sprachniveau nachweisen können, können Sie sich unter Umständen schon früher einbürgern lassen. Theoretisch ist eine Einbürgerung auch mit einem niedrigeren Sprachniveau als B1 möglich. Dies setzt allerdings trotzdem eine gewisse Sprachkenntnis voraus, da Ihre Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse gewährt sein muss. Außerdem muss dafür ein öffentliches Interesse daran bestehen, dass Sie die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten.

Schon jetzt dauert es in der Regel bis zu 12 Monaten, bis über einen Antrag auf Einbürgerung entschieden wird. Wenn das neue Gesetz am 26. Juni 2024 in Kraft tritt, ist damit zu rechnen, dass die Zahl der Einbürgerungsanträge deutlich ansteigen wird. Damit werden wohl auch die Bearbeitungszeiten um mehrere Monate länger. Wenn die Behörde über Ihren Antrag zu lange nicht entscheidet, kann es ratsam sein, eine Untätigkeitsklage zu erheben. Gerne beraten Sie unsere Anwälte dazu. 

Wegen der vielen Unterlagen brauchen die Behörden oft sehr lange zur Bearbeitung eines Einbürgerungsantrags. Bearbeitungszeiten von mehreren Monaten bis zu weit über einem Jahr sind die Regel. Da am 27. Juni 2024 das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts in Kraft getreten ist, ist davon auszugehen, dass sich die Wartezeiten nochmal erheblich verlängern, weil viele neue Anträge gestellt werden. Um Ihnen schneller zu Ihrem Recht zu verhelfen, kann eine Untätigkeitsklage empfehlenswert sein. Gerne beraten Sie unsere erfahrenen Anwälte dazu. Fragen Sie uns einfach.

Wer die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben möchte, muss nachweisen können, dass er für sich und seine Angehörigen den Lebensunterhalt selbst bestreiten kann. Es dürfen keine Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB II oder SGB XII) bezogen werden. Darunter fallen zum Beispiel Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung und auch Sozialhilfe.  

Allerdings gibt es davon nach dem neuen Gesetz Ausnahmen: Wenn Sie innerhalb der letzten 24 Monate für 20 Monate in Vollzeit erwerbstätig waren, ist ein Bezug von staatlichen Hilfen unschädlich. Dasselbe gilt, wenn ihr Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner, der mit Ihnen und einem Kind zusammenlebt, innerhalb der letzten 24 Monate für 20 Monate in Vollzeit erwerbstätig war. Und auch für ehemalige Gastarbeiter und Vertragsarbeiter sowie die zu ihnen nachgezogenen Ehegatten ist ein Bezug von staatlichen Leistungen wie Sozialhilfe unschädlich, wenn sie diesen nicht zu vertreten haben. 

Wo man die Einbürgerung beantragen muss, richtet sich danach, wo man seinen Aufenthalt nimmt. Wenn Sie sich in Deutschland aufhalten, müssen Sie den Antrag bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Einbürgerungsbehörde stellen. Welche das ist, können Sie bei der Ausländerbehörde Ihrer Stadt oder Gemeinde oder bei der Kreis- oder Stadtverwaltung erfragen. Einbürgerungsanträge aus dem Ausland, die vom Bundesverwaltungsamt bearbeitet werden, müssen bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung, also der deutschen Botschaft oder einem (General-)Konsulat, gestellt werden.

In Deutschland können Sie sich für den Einbürgerungstest an allen teilnehmenden Einrichtungen anmelden und dort auch ablegen. Diese Einrichtungen unterscheiden sich regional innerhalb Deutschlands. Wir haben alle Einrichtungen nach Bundesländern für Sie sortiert:


Tipp
:
Sie können sich Deutschlandweit für den Einbürgerungstest anmelden, beantworten allerdings die Fragen des Bundeslandes, indem Sie wohnhaft sind.

Die allgemeine Aufenthaltsdauer, die für eine Einbürgerung grundsätzlich erfüllt sein muss, liegt bei fünf Jahren. Bei besonderen Integrationsleistungen, etwa in Beruf, Schule oder Ehrenamt, konnte sie bisher um bis zu zwei weitere Jahre verkürzt werden. Damit war also eine Einbürgerung schon nach drei Jahren Aufenthalt möglich. Der Bundestag hat mit Beschluss vom 8. Oktober 2025 allerdings entschieden, die Einbürgerung nach drei Jahren wieder abzuschaffen. Eine Einbürgerung nach drei Jahren bei besonderen Integrationsleistungen ist deswegen nun nicht mehr möglich.

Ja, an den Regeln zum Einbürgerungstest ändert sich durch das neue Gesetz nichts. Wie schon bisher muss den Test allerdings nicht ablegen, wer mindestens einen deutschen Schulabschluss (Quali, Realschule, Abitur etc.), eine abgeschlossene Berufsausbildung bei Benotung des Fachs Sozialkunde oder einen Studienabschluss in den Bereichen Rechts- und Gesellschaftswissenschaften, Sozialwissenschaften oder Politik nachweisen kann. 

Wenn Sie überprüfen möchten, ob Ihr Einbürgerungsantrag erfolgreich wäre, können Sie unseren Einbürgerungs-Check machen. Dieser Check gibt Ihnen allerdings nur einen ersten Überblick. Wenn Sie noch Detailfragen haben oder sich unsicher sind, dann kontaktieren Sie am besten unsere Anwälte.

Das haben wir in unserem Artikel zum Thema Einbürgerung genau erklärt.

Alternativ können Sie unseren Einbürgerungs-Check durchführen.

Seit Inkraftteten des neuen Einbürgerungsgesetzes am 27. Juni 2024 müssen Einbürgerungswillige ihre alte Staatsangehörigkeit nicht mehr aufgeben. Nach der neuen Rechtslage kann jeder eine doppelte Staatsbürgerschaft erhalten – vorausgesetzt, auch das Herkunftsland erlaubt dies. Welche Länder eine doppelte Staatsbürgerschaft nicht erlauben finden Sie hier aufgelistet.

Seit Inkrafttreten des neuen Gesetzes zur Staatsangehörigkeit am 27. Juni 2024 beträgt die Mindestaufenthaltsdauer in Deutschland nur noch fünf Jahre.

Ja, zumindest was das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht angeht. Grundsätzlich steht seit dem 27. Juni 2024 allen Ausländern, egal aus welchem Land, die doppelte Staatsbürgerschaft offen. Allerdings können im Herkunftsland unter Umständen Gesetze existieren, die den Verlust der Staatsangehörigkeit anordnen für den Fall, dass einem Bürger die Staatsbürgerschaft eines anderen Landes erteilt wird. Solche Gesetze existieren etwa in China, Österreich, Litauen, Estland und den Niederlanden. In jedem Fall raten wir sich in dem jeweiligen Land Ihrer bisherigen Staatsangehörigkeit zu informieren.

Für eine Einbürgerungsurkunde für Erwachsende ist eine Gebühr von 255,00 Euro zu zahlen. Die Gebühr für einen Ablehnungsbescheid beträgt zwischen 25,00 und 255,00 Euro. Eine Einbürgerungsurkunde für ein minderjähriges Kind (also bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres), das mit jemand anderem zusammen eingebürgert wird (Miteinbürgerung), lässt lediglich Gebühren in Höhe von 51,00 Euro anfallen.

Der Einbürgerungstest besteht aus 33 Multiple Choice-Fragen, von denen Sie mindestens 17 richtig beantworten müssen, um zu bestehen. Die Bearbeitungsdauer beträgt eine Stunde und die Teilnahme kostet 25 Euro. Zur Vorbereitung können Sie den Test online simulieren oder sich den gesamten Katalog aller möglichen Fragen ansehen. Wo genau Sie sich für den Test anmelden können und diesen schließlich ablegen, ist regional unterschiedlich. Wir haben für jedes Bundesland eine entsprechende Übersicht erstellt:

Grundsätzlich sind Sie nicht dazu verpflichtet, den Einbürgerungstest in Ihrem Heimatbundesland abzulegen. Sie können den Test vielmehr deutschlandweit bei jeder Prüfstelle absolvieren. Ein Teil der Fragen bezieht sich allerdings immer auf Ihr Heimatbundesland, auch wenn Sie den Einbürgerungstest in einem anderen Bundesland ablegen.

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