Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung in Hamburg
Mit der deutschen Staatsangehörigkeit genießen Sie viele Vorteile: Als Staatsbürger profitieren Sie von voller Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union, Sie können mit einem der stärksten Pässe der Welt in viele Länder visumsfrei reisen, Sie erhalten unbegrenzten Zugang zum europäischen Arbeitsmarkt – inklusive der Möglichkeit zur Verbeamtung, und Sie dürfen hierzulande an Wahlen teilnehmen. Und nicht zuletzt sind Sie endlich auch offiziell Deutscher!
Es lohnt sich also, die deutsche Staatsangehörigkeit zu erlangen. Doch wie genau geht das? Es gibt verschiedene Wege, die deutsche Staatsangehörigkeit zu erwerben: durch Geburt, durch eine Erklärung, über das Vertriebenenverfahren – oder durch Einbürgerung. Diese ist für Menschen, die in Hamburg leben und deutscher Staatsbürger werden möchten, der häufigste Weg.
Seit dem 27. Juni 2024 gilt dafür ein modernisiertes Staatsangehörigkeitsrecht, das den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit erleichtert und die doppelte Staatsbürgerschaft grundsätzlich erlaubt. Wer sich einbürgern lässt, muss seine bisherige Staatsangehörigkeit folglich nicht mehr aufgeben.
Erfahren Sie hier, was Sie beim Antrag auf Einbürgerung in Hamburg beachten müssen – von den einzelnen Voraussetzungen bis hin zur Adresse der zuständigen Behörde.
Überblick
Zuständige Behörde für Einbürgerungen in Hamburg
Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung in Hamburg erwerben möchten, ist das Amt für Migration der Behörde für Inneres und Sport Ihre Anlaufstelle. Hier wird Ihr Einbürgerungsantrag geprüft, begleitet und – bei Erfüllung aller Voraussetzungen – bewilligt.
Auf der Website des Amtes für Migration in Hamburg können Sie relevante Einbürgerungsdokumente herunterladen oder die Einbürgerung bequem online beantragen.
Kontaktdaten der Abteilung für die Einbürgerung in Hamburg (Stand Okt. 25)
Adresse:
Amt für Migration
Einbürgerungsabteilung
Hammer Straße 30-34
22041 Hamburg
Telefon:
+49 40 428 392-153
Anforderungen für eine Einbürgerung in Hamburg
In Hamburg besteht ein Rechtsanspruch auf Einbürgerung, wenn Sie bestimmte gesetzlich festgelegte Voraussetzungen erfüllen. Grundlage für eine Einbürgerung ist ein ununterbrochener rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland über fünf Jahre hinweg. Ihre bisherige Staatsangehörigkeit sowie Ihre Identität müssen eindeutig nachgewiesen und dokumentiert sein. Durch eine schriftliche Erklärung müssen Sie sich zudem aktiv zu den Werten des Grundgesetzes bekennen.
Ein dauerhafter Aufenthaltstitel wie eine Niederlassungserlaubnis oder gewisse befristete Aufenthaltserlaubnisse, die für nicht nur vorübergehende Zwecke erteilt werden, ist für die Einbürgerung in Hamburg ebenfalls erforderlich. Auch müssen Sie Ihren Lebensunterhalt sowie den Ihrer unterhaltsberechtigten Angehörigen eigenständig und ohne Sozialleistungen bestreiten können. Die deutsche Sprache müssen Sie mindestens auf dem Niveau B1 beherrschen und dies durch ein anerkanntes Sprachzertifikat nachweisen. Die nötigen Kenntnisse über die Rechts- und Gesellschaftsordnung in Deutschland zeigen Sie zum Beispiel durch den Einbürgerungstest, der Fragen zu Politik, Geschichte und Alltagsleben in Deutschland umfasst. Die Einbürgerung in Hamburg ist in der Regel ausgeschlossen, wenn Sie wegen einer schweren Straftat verurteilt wurden oder Ermittlungen gegen Sie laufen.
Bitte beachten Sie: Für eine erfolgreiche Einbürgerung in Hamburg ist es wichtig, alle geforderten Unterlagen bereitzuhalten. Dazu gehören beispielsweise ein Lebenslauf, gegebenenfalls eine Heiratsurkunde, ein Arbeitsvertrag und weitere Dokumente. Mehr dazu lesen Sie in unserem Artikel zu den wichtigsten Unterlagen für eine Einbürgerung.
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Doppelte Staatsbürgerschaft in Hamburg
Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts im Juni 2024 ist die doppelte Staatsbürgerschaft auch in Hamburg möglich. Die bisherige Pflicht zur Aufgabe Ihrer bisherigen Staatsangehörigkeit entfällt, sofern auch Ihr Herkunftsland Mehrstaatigkeit erlaubt (hier finden Sie einen Überblick, welche Staaten weltweit die doppelte Staatsbürgerschaft erlauben).
Die doppelte Staatsbürgerschaft erlaubt es Ihnen, die eingangs erwähnten Vorteile eines Staatsangehörigen nicht nur in einem, sondern in zwei Ländern gleichzeitig zu genießen. Sie müssen sich nicht mehr für ein Land entscheiden, sondern können in Deutschland Ihre Heimat finden, ohne Ihre Herkunft aufgeben zu müssen.
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FAQ
Wo muss ich den Antrag auf Einbürgerung stellen?
Wo man die Einbürgerung beantragen muss, richtet sich danach, wo man seinen Aufenthalt nimmt. Wenn Sie sich in Deutschland aufhalten, müssen Sie den Antrag bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Einbürgerungsbehörde stellen. Welche das ist, können Sie bei der Ausländerbehörde Ihrer Stadt oder Gemeinde oder bei der Kreis- oder Stadtverwaltung erfragen. Einbürgerungsanträge aus dem Ausland, die vom Bundesverwaltungsamt bearbeitet werden, müssen bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung, also der deutschen Botschaft oder einem (General-)Konsulat, gestellt werden.
Muss ich für eine Einbürgerung in Deutschland meine alte Staatsangehörigkeit aufgeben?
Seit Inkraftteten des neuen Einbürgerungsgesetzes am 27. Juni 2024 müssen Einbürgerungswillige ihre alte Staatsangehörigkeit nicht mehr aufgeben. Nach der neuen Rechtslage kann jeder eine doppelte Staatsbürgerschaft erhalten – vorausgesetzt, auch das Herkunftsland erlaubt dies. Welche Länder eine doppelte Staatsbürgerschaft nicht erlauben finden Sie hier aufgelistet.
Welche Voraussetzungen muss man erfüllen, um eingebürgert werden zu können?
Das haben wir in unserem Artikel zum Thema Einbürgerung genau erklärt.
Alternativ können Sie unseren Einbürgerungs-Check durchführen.
Kann ich überprüfen, ob ich alle Voraussetzungen einer Einbürgerung erfülle?
Wenn Sie überprüfen möchten, ob Ihr Einbürgerungsantrag erfolgreich wäre, können Sie unseren Einbürgerungs-Check machen. Dieser Check gibt Ihnen allerdings nur einen ersten Überblick. Wenn Sie noch Detailfragen haben oder sich unsicher sind, dann kontaktieren Sie am besten unsere Anwälte.
Kann ich mich in Deutschland einbürgern lassen, wenn ich meine bisherige Staatsbürgerschaft behalten möchte?
Der Bundestag hat das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts beschlossen. Wenn es am 27. Juni 2024 in Kraft tritt, wird eine Einbürgerung auch dann möglich sein, wenn man seine alte Staatsbürgerschaft behalten will. Allerdings muss auch das Recht des Herkunftsstaats die doppelte Staatsbürgerschaft zulassen.
Kann ich auch jetzt schon einen Antrag auf Einbürgerung stellen, wenn ich möchte, dass die Regelungen des neuen Gesetzes (doppelte Staatsbürgerschaft, kürzere Aufenthaltsdauer etc.) für mich gelten?
Das neue Gesetz zur Staatsangehörigkeit tritt am 27. Juni 2024 in Kraft, aber die Bearbeitungsdauer eines Antrags auf Einbürgerung beträgt in der Regel um die 12 Monate. Entscheidend für Ihren Antrag ist die Rechtslage zu dem Zeitpunkt, an dem die Behörde eine Entscheidung trifft. Es ist sehr wahrscheinlich, dass dies erst nach dem 27. Juni sein wird. Das heißt, dass Sie grundsätzlich auch jetzt schon einen Einbürgerungsantrag stellen können, der dann nach der neuen Rechtslage entschieden wird. Sollte über Ihren Antrag schon vor dem 27. Juni 2024 entschieden werden, werden Sie zunächst aufgefordert, einen Nachweis über die Entlassung aus der bestehenden Staatsbürgerschaft zu erbringen. Wenn Sie das nicht bis zum 27. Juni tun, können Sie nach diesem Zeitpunkt vom neuen Gesetz profitieren und können Ihre Staatsbürgerschaft beibehalten.
Allerdings ist dies von Behörde zu Behörde unterschiedlich und kommt auch darauf an, wie lange Sie sich schon in Deutschland aufhalten. Gerne beraten unsere Anwälte Sie zu Ihrer persönlichen Situation.
Wo kann ich den Einbürgerungstest ablegen?
In Deutschland können Sie sich für den Einbürgerungstest an allen teilnehmenden Einrichtungen anmelden und dort auch ablegen. Diese Einrichtungen unterscheiden sich regional innerhalb Deutschlands. Wir haben alle Einrichtungen nach Bundesländern für Sie sortiert:
Tipp:
Sie können sich Deutschlandweit für den Einbürgerungstest anmelden, beantworten allerdings die Fragen des Bundeslandes, indem Sie wohnhaft sind.
Wie läuft der Einbürgerungstest ab?
Der Einbürgerungstest besteht aus 33 Multiple Choice-Fragen, von denen Sie mindestens 17 richtig beantworten müssen, um zu bestehen. Die Bearbeitungsdauer beträgt eine Stunde und die Teilnahme kostet 25 Euro. Zur Vorbereitung können Sie den Test online simulieren oder sich den gesamten Katalog aller möglichen Fragen ansehen. Wo genau Sie sich für den Test anmelden können und diesen schließlich ablegen, ist regional unterschiedlich. Wir haben für jedes Bundesland eine entsprechende Übersicht erstellt:
Grundsätzlich sind Sie nicht dazu verpflichtet, den Einbürgerungstest in Ihrem Heimatbundesland abzulegen. Sie können den Test vielmehr deutschlandweit bei jeder Prüfstelle absolvieren. Ein Teil der Fragen bezieht sich allerdings immer auf Ihr Heimatbundesland, auch wenn Sie den Einbürgerungstest in einem anderen Bundesland ablegen.
Ist eine Einbürgerung nach drei Jahren möglich?
Die allgemeine Aufenthaltsdauer, die für eine Einbürgerung grundsätzlich erfüllt sein muss, liegt bei fünf Jahren. Bei besonderen Integrationsleistungen, etwa in Beruf, Schule oder Ehrenamt, konnte sie bisher um bis zu zwei weitere Jahre verkürzt werden. Damit war also eine Einbürgerung schon nach drei Jahren Aufenthalt möglich. Der Bundestag hat mit Beschluss vom 8. Oktober 2025 allerdings entschieden, die Einbürgerung nach drei Jahren wieder abzuschaffen. Eine Einbürgerung nach drei Jahren bei besonderen Integrationsleistungen ist deswegen nun nicht mehr möglich.
Wie lange dauert es, bis über meinen Einbürgerungsantrag entschieden wird?
Schon jetzt dauert es in der Regel bis zu 12 Monaten, bis über einen Antrag auf Einbürgerung entschieden wird. Wenn das neue Gesetz am 26. Juni 2024 in Kraft tritt, ist damit zu rechnen, dass die Zahl der Einbürgerungsanträge deutlich ansteigen wird. Damit werden wohl auch die Bearbeitungszeiten um mehrere Monate länger. Wenn die Behörde über Ihren Antrag zu lange nicht entscheidet, kann es ratsam sein, eine Untätigkeitsklage zu erheben. Gerne beraten Sie unsere Anwälte dazu.
Wie viel Gebühren kostet eine Einbürgerung?
Für eine Einbürgerungsurkunde für Erwachsende ist eine Gebühr von 255,00 Euro zu zahlen. Die Gebühr für einen Ablehnungsbescheid beträgt zwischen 25,00 und 255,00 Euro. Eine Einbürgerungsurkunde für ein minderjähriges Kind (also bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres), das mit jemand anderem zusammen eingebürgert wird (Miteinbürgerung), lässt lediglich Gebühren in Höhe von 51,00 Euro anfallen.
Kann ich eingebürgert werden, wenn ich Sozialhilfe erhalte?
Wer die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben möchte, muss nachweisen können, dass er für sich und seine Angehörigen den Lebensunterhalt selbst bestreiten kann. Es dürfen keine Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB II oder SGB XII) bezogen werden. Darunter fallen zum Beispiel Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung und auch Sozialhilfe.
Allerdings gibt es davon nach dem neuen Gesetz Ausnahmen: Wenn Sie innerhalb der letzten 24 Monate für 20 Monate in Vollzeit erwerbstätig waren, ist ein Bezug von staatlichen Hilfen unschädlich. Dasselbe gilt, wenn ihr Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner, der mit Ihnen und einem Kind zusammenlebt, innerhalb der letzten 24 Monate für 20 Monate in Vollzeit erwerbstätig war. Und auch für ehemalige Gastarbeiter und Vertragsarbeiter sowie die zu ihnen nachgezogenen Ehegatten ist ein Bezug von staatlichen Leistungen wie Sozialhilfe unschädlich, wenn sie diesen nicht zu vertreten haben.
Muss man auch nach dem neuen Staatsangehörigkeitsgesetz noch einen Einbürgerungstest machen?
Ja, an den Regeln zum Einbürgerungstest ändert sich durch das neue Gesetz nichts. Wie schon bisher muss den Test allerdings nicht ablegen, wer mindestens einen deutschen Schulabschluss (Quali, Realschule, Abitur etc.), eine abgeschlossene Berufsausbildung bei Benotung des Fachs Sozialkunde oder einen Studienabschluss in den Bereichen Rechts- und Gesellschaftswissenschaften, Sozialwissenschaften oder Politik nachweisen kann.
Wie lange dauert die Bearbeitung eines Einbürgerungsantrags?
Wegen der vielen Unterlagen brauchen die Behörden oft sehr lange zur Bearbeitung eines Einbürgerungsantrags. Bearbeitungszeiten von mehreren Monaten bis zu weit über einem Jahr sind die Regel. Da am 27. Juni 2024 das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts in Kraft getreten ist, ist davon auszugehen, dass sich die Wartezeiten nochmal erheblich verlängern, weil viele neue Anträge gestellt werden. Um Ihnen schneller zu Ihrem Recht zu verhelfen, kann eine Untätigkeitsklage empfehlenswert sein. Gerne beraten Sie unsere erfahrenen Anwälte dazu. Fragen Sie uns einfach.
Ist eine Einbürgerung ohne die Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit in jedem Fall möglich?
Ja, zumindest was das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht angeht. Grundsätzlich steht seit dem 27. Juni 2024 allen Ausländern, egal aus welchem Land, die doppelte Staatsbürgerschaft offen. Allerdings können im Herkunftsland unter Umständen Gesetze existieren, die den Verlust der Staatsangehörigkeit anordnen für den Fall, dass einem Bürger die Staatsbürgerschaft eines anderen Landes erteilt wird. Solche Gesetze existieren etwa in China, Österreich, Litauen, Estland und den Niederlanden. In jedem Fall raten wir sich in dem jeweiligen Land Ihrer bisherigen Staatsangehörigkeit zu informieren.
Wann tritt das neue Einbürgerungsgesetz in Kraft?
Das neue Einbürgerungsgesetz (Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts) tritt am 27. Juni 2024 in Kraft, drei Monate nach seiner Verkündung im Bundesgesetzblatt. Ab dann ist die doppelte Staatsbürgerschaft grundsätzlich nach deutschem Recht für alle möglich, außerdem wird insbesondere die Mindestaufenthaltsdauer auf fünf Jahre abgesenkt. Mehr zu den Details des neuen Gesetzes lesen Sie hier.
Welche Vorteile bietet die deutsche Staatsbürgerschaft?
Durch die Einbürgerung in Deutschland erhalten Sie eine Vielzahl an Vorteilen. Durch die Einbürgerung in Deutschland erhalten Sie eine Vielzahl an Vorteilen. Freizügigkeit in Europa, die Möglichkeit der visumfreien Einreise in viele weitere Länder mit einem der “stärksten” Pässe weltweit und der Schutz durch die Institutionen des deutschen Staates auch auf Auslandsreisen sind nur einige der vielen Vorteile einer deutschen Staatsbürgerschaft. Außerdem genießen deutsche Staatsangehörige unbeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt aller EU-Staaten inklusive der Möglichkeit einer Verbeamtung sowie ein lebenslanges Aufenthaltsrecht im Bundes- und Unionsgebiet, das auch bei längeren Auslandsaufenthalten nicht verfällt.
Welche Mindestaufenthaltsdauer gilt in Zukunft für eine Einbürgerung?
Seit Inkrafttreten des neuen Gesetzes zur Staatsangehörigkeit am 27. Juni 2024 beträgt die Mindestaufenthaltsdauer in Deutschland nur noch fünf Jahre.
Wie gut muss ich Deutsch sprechen, um eingebürgert zu werden?
Grundsätzlich werden für eine Einbürgerung Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1 oder höher vorausgesetzt. Wenn Sie ein höheres Sprachniveau nachweisen können, können Sie sich unter Umständen schon früher einbürgern lassen. Theoretisch ist eine Einbürgerung auch mit einem niedrigeren Sprachniveau als B1 möglich. Dies setzt allerdings trotzdem eine gewisse Sprachkenntnis voraus, da Ihre Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse gewährt sein muss. Außerdem muss dafür ein öffentliches Interesse daran bestehen, dass Sie die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten.
Ist eine Einbürgerung trotz Vorstrafen möglich?
Grundsätzlich darf man nicht vorbestraft sein, wenn man sich einbürgern lassen möchte. Allerdings sind nicht alle Vorstrafen auch wirklich relevant. Außer Betracht bleiben etwa Verurteilungen oder Strafbefehle zu nicht mehr als 90 Tagessätzen sowie Verurteilungen zu Freiheitsstrafen von bis zu drei Monaten, die auf Bewährung ausgesetzt und nicht vollstreckt wurden. Dasselbe gilt für Vorstrafen, die nicht mehr im Bundeszentralregister aufgeführt sind. Genaueres zur Straffreiheit bei der Einbürgerung finden Sie hier.