Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung in Frankfurt
Die deutsche Staatsangehörigkeit bringt zahlreiche Vorteile mit sich. So profitieren Sie beispielsweise von uneingeschränkter Mobilität innerhalb der EU, visumfreien Reisen in viele Länder und Zugang zum europäischen Arbeitsmarkt – inklusive der Möglichkeit, eine Karriere im öffentlichen Dienst zu starten. In Frankfurt ist die Einbürgerung der häufigste Weg, die deutsche Staatsbürgerschaft und die damit verbundenen Vorteile zu erlangen.
Seit dem 27. Juni 2024 gilt ein modernisiertes Staatsangehörigkeitsgesetz, das den Zugang zur deutschen Staatsangehörigkeit vereinfacht. Ein zentraler Fortschritt: Die doppelte Staatsbürgerschaft ist nun grundsätzlich erlaubt – das bedeutet, dass Sie Ihre bisherige Staatsangehörigkeit in den meisten Fällen behalten können.
In diesem Überblick erfahren Sie alles Wesentliche zur Einbürgerung in Frankfurt – von Kontaktdaten der zuständigen Behörde bis hin zu den gesetzlichen Voraussetzungen.
Überblick
Zuständige Behörde für Einbürgerungen in Frankfurt
Sie möchten Ihre Einbürgerung in Frankfurt am Main beantragen? Dann ist das Standesamt Frankfurt für Sie zuständig. Auf der Website der Stadt Frankfurt finden Sie weitere Informationen zur Einbürgerung sowie relevante Formulare, die Sie herunterladen und vorbereiten können. Die Einbürgerung in Frankfurt erfolgt nur nach persönlicher Vorsprache mit Terminvereinbarung.
Kontaktdaten der Abteilung für die Einbürgerung in Frankfurt (Stand Okt. 25)
Postadresse:
Stadt Frankfurt am Main
Standesamt
Postfach (34.6)
60275 Frankfurt am Main
Büroadresse:
Stadt Frankfurt am Main
Standesamt
Berliner Straße 33-35
60311 Frankfurt am Main
Telefon:
Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr
+49 69 212-36291
Anforderungen für eine Einbürgerung in Frankfurt
Für Ihre Einbürgerung in Frankfurt müssen Sie verschiedene Anforderungen erfüllen.
Sie müssen die Volljährigkeit erreicht oder eine gesetzliche Vertretung haben, die rechtsverbindlich für Sie handeln kann. Außerdem müssen Sie sich seit mindestens fünf Jahren rechtmäßig sowie kontinuierlich in Deutschland aufhalten. Ihre aktuelle Staatsangehörigkeit und Identität müssen Sie zweifelsfrei belegen können, in aller Regel durch Vorlage eines gültigen Nationalpasses. Zudem müssen Sie sich für eine Einbürgerung in Frankfurt zu den Grundwerten des Grundgesetzes bekennen. Dies geschieht im Normalfall durch eine schriftliche Erklärung.
Eine weitere Voraussetzung stellen ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht (zum Beispiel eine Niederlassungserlaubnis) oder eine vergleichbare Aufenthaltserlaubnis für längerfristige Zwecke dar. Ihr Lebensunterhalt sowie der Ihrer unterhaltsberechtigten Familienangehörigen muss ohne staatliche Mittel eigenständig gesichert sein. Sie müssen mindestens über Kenntnisse der deutschen Sprache auf dem Niveau B1 sowie über Kenntnisse über Gesellschaft, Rechtsordnung und Leben in Deutschland verfügen, die Sie beispielsweise mit einem anerkannten Sprachzertifikat und einem Einbürgerungstest nachweisen. Außerdem dürfen gegen Sie keine strafrechtlichen Verfahren anhängig sein und Sie dürfen nicht vorbestraft sein.
Genaueres zu den einzelnen Voraussetzungen im Detail finden Sie auf unserer Hauptseite zum Thema Einbürgerung.
Bitte beachten Sie:
Damit Ihre Einbürgerung in Frankfurt erfolgreich und reibungslos abläuft, sollten Sie alle notwendigen Nachweise und Unterlagen bereithalten – beispielsweise einen Lebenslauf, Heiratsurkunde, Arbeitsvertrag oder andere Dokumente. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Artikel Einbürgerung – die wichtigsten Unterlagen.
Erfüllen Sie alle Voraussetzungen für die Einbürgerung in Frankfurt?
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Doppelte Staatsbürgerschaft in Frankfurt
Seit der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts im Juni 2024 gelten in Deutschland vereinfachte Bedingungen für die Einbürgerung – auch in Frankfurt am Main. Einen zentralen Aspekt bildet die doppelte Staatsbürgerschaft: Wer aus einem Land stammt, das die doppelte Staatsangehörigkeit ebenfalls zulässt, muss seine bisherige Staatsangehörigkeit bei der Einbürgerung in Deutschland nicht mehr aufgeben.
Die für die Einbürgerung erforderliche Aufenthaltsdauer wurde ebenfalls angepasst. Statt wie früher acht Jahren genügt nun ein rechtmäßiger Aufenthalt von fünf Jahren.
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FAQ
Kann ich überprüfen, ob ich alle Voraussetzungen einer Einbürgerung erfülle?
Wenn Sie überprüfen möchten, ob Ihr Einbürgerungsantrag erfolgreich wäre, können Sie unseren Einbürgerungs-Check machen. Dieser Check gibt Ihnen allerdings nur einen ersten Überblick. Wenn Sie noch Detailfragen haben oder sich unsicher sind, dann kontaktieren Sie am besten unsere Anwälte.
Wo muss ich den Antrag auf Einbürgerung stellen?
Wo man die Einbürgerung beantragen muss, richtet sich danach, wo man seinen Aufenthalt nimmt. Wenn Sie sich in Deutschland aufhalten, müssen Sie den Antrag bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Einbürgerungsbehörde stellen. Welche das ist, können Sie bei der Ausländerbehörde Ihrer Stadt oder Gemeinde oder bei der Kreis- oder Stadtverwaltung erfragen. Einbürgerungsanträge aus dem Ausland, die vom Bundesverwaltungsamt bearbeitet werden, müssen bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung, also der deutschen Botschaft oder einem (General-)Konsulat, gestellt werden.
Kann ich auch jetzt schon einen Antrag auf Einbürgerung stellen, wenn ich möchte, dass die Regelungen des neuen Gesetzes (doppelte Staatsbürgerschaft, kürzere Aufenthaltsdauer etc.) für mich gelten?
Das neue Gesetz zur Staatsangehörigkeit tritt am 27. Juni 2024 in Kraft, aber die Bearbeitungsdauer eines Antrags auf Einbürgerung beträgt in der Regel um die 12 Monate. Entscheidend für Ihren Antrag ist die Rechtslage zu dem Zeitpunkt, an dem die Behörde eine Entscheidung trifft. Es ist sehr wahrscheinlich, dass dies erst nach dem 27. Juni sein wird. Das heißt, dass Sie grundsätzlich auch jetzt schon einen Einbürgerungsantrag stellen können, der dann nach der neuen Rechtslage entschieden wird. Sollte über Ihren Antrag schon vor dem 27. Juni 2024 entschieden werden, werden Sie zunächst aufgefordert, einen Nachweis über die Entlassung aus der bestehenden Staatsbürgerschaft zu erbringen. Wenn Sie das nicht bis zum 27. Juni tun, können Sie nach diesem Zeitpunkt vom neuen Gesetz profitieren und können Ihre Staatsbürgerschaft beibehalten.
Allerdings ist dies von Behörde zu Behörde unterschiedlich und kommt auch darauf an, wie lange Sie sich schon in Deutschland aufhalten. Gerne beraten unsere Anwälte Sie zu Ihrer persönlichen Situation.
Kann ich mich in Deutschland einbürgern lassen, wenn ich meine bisherige Staatsbürgerschaft behalten möchte?
Der Bundestag hat das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts beschlossen. Wenn es am 27. Juni 2024 in Kraft tritt, wird eine Einbürgerung auch dann möglich sein, wenn man seine alte Staatsbürgerschaft behalten will. Allerdings muss auch das Recht des Herkunftsstaats die doppelte Staatsbürgerschaft zulassen.
Ist eine Einbürgerung nach drei Jahren möglich?
Die allgemeine Aufenthaltsdauer, die für eine Einbürgerung grundsätzlich erfüllt sein muss, liegt bei fünf Jahren. Bei besonderen Integrationsleistungen, etwa in Beruf, Schule oder Ehrenamt, konnte sie bisher um bis zu zwei weitere Jahre verkürzt werden. Damit war also eine Einbürgerung schon nach drei Jahren Aufenthalt möglich. Der Bundestag hat mit Beschluss vom 8. Oktober 2025 allerdings entschieden, die Einbürgerung nach drei Jahren wieder abzuschaffen. Eine Einbürgerung nach drei Jahren bei besonderen Integrationsleistungen ist deswegen nun nicht mehr möglich.
Welche Voraussetzungen muss man erfüllen, um eingebürgert werden zu können?
Das haben wir in unserem Artikel zum Thema Einbürgerung genau erklärt.
Alternativ können Sie unseren Einbürgerungs-Check durchführen.
Muss ich für eine Einbürgerung in Deutschland meine alte Staatsangehörigkeit aufgeben?
Seit Inkraftteten des neuen Einbürgerungsgesetzes am 27. Juni 2024 müssen Einbürgerungswillige ihre alte Staatsangehörigkeit nicht mehr aufgeben. Nach der neuen Rechtslage kann jeder eine doppelte Staatsbürgerschaft erhalten – vorausgesetzt, auch das Herkunftsland erlaubt dies. Welche Länder eine doppelte Staatsbürgerschaft nicht erlauben finden Sie hier aufgelistet.
Kann ich eingebürgert werden, wenn ich Sozialhilfe erhalte?
Wer die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben möchte, muss nachweisen können, dass er für sich und seine Angehörigen den Lebensunterhalt selbst bestreiten kann. Es dürfen keine Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB II oder SGB XII) bezogen werden. Darunter fallen zum Beispiel Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung und auch Sozialhilfe.
Allerdings gibt es davon nach dem neuen Gesetz Ausnahmen: Wenn Sie innerhalb der letzten 24 Monate für 20 Monate in Vollzeit erwerbstätig waren, ist ein Bezug von staatlichen Hilfen unschädlich. Dasselbe gilt, wenn ihr Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner, der mit Ihnen und einem Kind zusammenlebt, innerhalb der letzten 24 Monate für 20 Monate in Vollzeit erwerbstätig war. Und auch für ehemalige Gastarbeiter und Vertragsarbeiter sowie die zu ihnen nachgezogenen Ehegatten ist ein Bezug von staatlichen Leistungen wie Sozialhilfe unschädlich, wenn sie diesen nicht zu vertreten haben.
Wie lange dauert es, bis über meinen Einbürgerungsantrag entschieden wird?
Schon jetzt dauert es in der Regel bis zu 12 Monaten, bis über einen Antrag auf Einbürgerung entschieden wird. Wenn das neue Gesetz am 26. Juni 2024 in Kraft tritt, ist damit zu rechnen, dass die Zahl der Einbürgerungsanträge deutlich ansteigen wird. Damit werden wohl auch die Bearbeitungszeiten um mehrere Monate länger. Wenn die Behörde über Ihren Antrag zu lange nicht entscheidet, kann es ratsam sein, eine Untätigkeitsklage zu erheben. Gerne beraten Sie unsere Anwälte dazu.
Ist eine Einbürgerung ohne die Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit in jedem Fall möglich?
Ja, zumindest was das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht angeht. Grundsätzlich steht seit dem 27. Juni 2024 allen Ausländern, egal aus welchem Land, die doppelte Staatsbürgerschaft offen. Allerdings können im Herkunftsland unter Umständen Gesetze existieren, die den Verlust der Staatsangehörigkeit anordnen für den Fall, dass einem Bürger die Staatsbürgerschaft eines anderen Landes erteilt wird. Solche Gesetze existieren etwa in China, Österreich, Litauen, Estland und den Niederlanden. In jedem Fall raten wir sich in dem jeweiligen Land Ihrer bisherigen Staatsangehörigkeit zu informieren.
Wie lange dauert die Bearbeitung eines Einbürgerungsantrags?
Wegen der vielen Unterlagen brauchen die Behörden oft sehr lange zur Bearbeitung eines Einbürgerungsantrags. Bearbeitungszeiten von mehreren Monaten bis zu weit über einem Jahr sind die Regel. Da am 27. Juni 2024 das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts in Kraft getreten ist, ist davon auszugehen, dass sich die Wartezeiten nochmal erheblich verlängern, weil viele neue Anträge gestellt werden. Um Ihnen schneller zu Ihrem Recht zu verhelfen, kann eine Untätigkeitsklage empfehlenswert sein. Gerne beraten Sie unsere erfahrenen Anwälte dazu. Fragen Sie uns einfach.
Welche Mindestaufenthaltsdauer gilt in Zukunft für eine Einbürgerung?
Seit Inkrafttreten des neuen Gesetzes zur Staatsangehörigkeit am 27. Juni 2024 beträgt die Mindestaufenthaltsdauer in Deutschland nur noch fünf Jahre.
Wie gut muss ich Deutsch sprechen, um eingebürgert zu werden?
Grundsätzlich werden für eine Einbürgerung Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1 oder höher vorausgesetzt. Wenn Sie ein höheres Sprachniveau nachweisen können, können Sie sich unter Umständen schon früher einbürgern lassen. Theoretisch ist eine Einbürgerung auch mit einem niedrigeren Sprachniveau als B1 möglich. Dies setzt allerdings trotzdem eine gewisse Sprachkenntnis voraus, da Ihre Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse gewährt sein muss. Außerdem muss dafür ein öffentliches Interesse daran bestehen, dass Sie die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten.
Ist eine Einbürgerung trotz Vorstrafen möglich?
Grundsätzlich darf man nicht vorbestraft sein, wenn man sich einbürgern lassen möchte. Allerdings sind nicht alle Vorstrafen auch wirklich relevant. Außer Betracht bleiben etwa Verurteilungen oder Strafbefehle zu nicht mehr als 90 Tagessätzen sowie Verurteilungen zu Freiheitsstrafen von bis zu drei Monaten, die auf Bewährung ausgesetzt und nicht vollstreckt wurden. Dasselbe gilt für Vorstrafen, die nicht mehr im Bundeszentralregister aufgeführt sind. Genaueres zur Straffreiheit bei der Einbürgerung finden Sie hier.
Welche Vorteile bietet die deutsche Staatsbürgerschaft?
Durch die Einbürgerung in Deutschland erhalten Sie eine Vielzahl an Vorteilen. Durch die Einbürgerung in Deutschland erhalten Sie eine Vielzahl an Vorteilen. Freizügigkeit in Europa, die Möglichkeit der visumfreien Einreise in viele weitere Länder mit einem der “stärksten” Pässe weltweit und der Schutz durch die Institutionen des deutschen Staates auch auf Auslandsreisen sind nur einige der vielen Vorteile einer deutschen Staatsbürgerschaft. Außerdem genießen deutsche Staatsangehörige unbeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt aller EU-Staaten inklusive der Möglichkeit einer Verbeamtung sowie ein lebenslanges Aufenthaltsrecht im Bundes- und Unionsgebiet, das auch bei längeren Auslandsaufenthalten nicht verfällt.
Wie viel Gebühren kostet eine Einbürgerung?
Für eine Einbürgerungsurkunde für Erwachsende ist eine Gebühr von 255,00 Euro zu zahlen. Die Gebühr für einen Ablehnungsbescheid beträgt zwischen 25,00 und 255,00 Euro. Eine Einbürgerungsurkunde für ein minderjähriges Kind (also bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres), das mit jemand anderem zusammen eingebürgert wird (Miteinbürgerung), lässt lediglich Gebühren in Höhe von 51,00 Euro anfallen.
Wann tritt das neue Einbürgerungsgesetz in Kraft?
Das neue Einbürgerungsgesetz (Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts) tritt am 27. Juni 2024 in Kraft, drei Monate nach seiner Verkündung im Bundesgesetzblatt. Ab dann ist die doppelte Staatsbürgerschaft grundsätzlich nach deutschem Recht für alle möglich, außerdem wird insbesondere die Mindestaufenthaltsdauer auf fünf Jahre abgesenkt. Mehr zu den Details des neuen Gesetzes lesen Sie hier.
Muss man auch nach dem neuen Staatsangehörigkeitsgesetz noch einen Einbürgerungstest machen?
Ja, an den Regeln zum Einbürgerungstest ändert sich durch das neue Gesetz nichts. Wie schon bisher muss den Test allerdings nicht ablegen, wer mindestens einen deutschen Schulabschluss (Quali, Realschule, Abitur etc.), eine abgeschlossene Berufsausbildung bei Benotung des Fachs Sozialkunde oder einen Studienabschluss in den Bereichen Rechts- und Gesellschaftswissenschaften, Sozialwissenschaften oder Politik nachweisen kann.
Wie läuft der Einbürgerungstest ab?
Der Einbürgerungstest besteht aus 33 Multiple Choice-Fragen, von denen Sie mindestens 17 richtig beantworten müssen, um zu bestehen. Die Bearbeitungsdauer beträgt eine Stunde und die Teilnahme kostet 25 Euro. Zur Vorbereitung können Sie den Test online simulieren oder sich den gesamten Katalog aller möglichen Fragen ansehen. Wo genau Sie sich für den Test anmelden können und diesen schließlich ablegen, ist regional unterschiedlich. Wir haben für jedes Bundesland eine entsprechende Übersicht erstellt:
Grundsätzlich sind Sie nicht dazu verpflichtet, den Einbürgerungstest in Ihrem Heimatbundesland abzulegen. Sie können den Test vielmehr deutschlandweit bei jeder Prüfstelle absolvieren. Ein Teil der Fragen bezieht sich allerdings immer auf Ihr Heimatbundesland, auch wenn Sie den Einbürgerungstest in einem anderen Bundesland ablegen.
Wo kann ich den Einbürgerungstest ablegen?
In Deutschland können Sie sich für den Einbürgerungstest an allen teilnehmenden Einrichtungen anmelden und dort auch ablegen. Diese Einrichtungen unterscheiden sich regional innerhalb Deutschlands. Wir haben alle Einrichtungen nach Bundesländern für Sie sortiert:
Tipp:
Sie können sich Deutschlandweit für den Einbürgerungstest anmelden, beantworten allerdings die Fragen des Bundeslandes, indem Sie wohnhaft sind.