Einbürgerung nach 5 Jahren
Neues Gesetz macht’s möglich
Sich schon nach 5 Jahren Aufenthalt in Deutschland einbürgern lassen – geht das? Die Antwort lautet ja! Ein neues Gesetz hat die Einbürgerung nach 5 Jahren in Deutschland eingeführt. In besonderen Fällen ist sogar eine Einbürgerung nach 3 Jahren möglich. Doch nicht nur das – das neue Einbürgerungsgesetz hat noch weitere Neuerungen mit sich gebracht, die Einbürgerungswilligen zugutekommen. So ist beispielsweise die doppelte Staatsbürgerschaft in Deutschland nun Standard.
Im Folgenden erklären wir Ihnen alles, was Sie zur Einbürgerung nach 5 Jahren unter dem neuen Gesetz wissen müssen. Außerdem erläutern wir, was die allgemeinen Voraussetzungen einer Einbürgerung in Deutschland sind und welche Dokumente und Unterlagen Sie dafür benötigen. Und zum Abschluss erklären wir, unter welchen Bedingungen eine beschleunigte Einbürgerung nach 3 Jahren möglich ist.
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Einbürgerung nach 5 Jahren – Allgemeine Informationen
Wer die deutsche Staatsangehörigkeit im Wege einer Einbürgerung erlangen will, muss immer nachweisen, dass er oder sie sich schon seit geraumer Zeit legal in Deutschland aufhält. Diese Zeit ist die sogenannte Mindestaufenthaltsdauer. Lange Zeit lag diese Mindestaufenthaltsdauer bei 8 Jahren. Doch am 27. Juni 2024 ist in Deutschland das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts (StARModG) in Kraft getreten.
Dieses neue Gesetz hat die Dauer, die man bereits in Deutschland leben muss, um sich einbürgern lassen zu können, um 3 Jahre reduziert. Die neue Mindestaufenthaltsdauer für eine Einbürgerung in Deutschland beträgt somit nur noch 5 Jahre. Das neue Gesetz hat so also die Einbürgerung nach 5 Jahren ermöglicht und zum neuen Standard gemacht.
Außerdem hat das neue Einbürgerungsgesetz eine zweite wichtige Änderung eingeführt: Es hat die doppelte Staatsbürgerschaft als Standard-Modell in Deutschland eingeführt. Das bedeutet, dass grundsätzlich alle Ausländer, die in Deutschland eine Einbürgerung nach 5 Jahren beantragen, ihre bisherige Staatsangehörigkeit neben der deutschen behalten können – vorausgesetzt, auch ihr Herkunftsland erlaubt die doppelte Staatsbürgerschaft.
Daneben hat das neue Gesetz noch einige weitere Neuerungen im deutschen Staatsangehörigkeitsrecht bewirkt. Hier finden Sie unseren Blog-Artikel mit einer detaillierten Auflistung von allem, was sich geändert hat.
Voraussetzungen einer Einbürgerung in Deutschland
Neben der eben genannten Mindestaufenthaltsdauer von 5 Jahren gibt es noch weitere Voraussetzungen, die Sie erfüllen müssen, wenn Sie die deutsche Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung erhalten möchten. So müssen Sie zum Beispiel ein unbefristetes Aufenthaltsrecht (wie etwa eine Niederlassungserlaubnis) oder ein bestimmtes befristetes Aufenthaltsrecht besitzen (wie etwa eine Blaue Karte EU oder eine Aufenthaltserlaubnis für Fachkräfte nach § 18a AufenthG oder nach § 18b AufenthG).
Außerdem müssen Sie in der Lage sein, ohne staatliche Hilfen für den Lebensunterhalt von Ihnen und Ihren Familienangehörigen aufzukommen. Des Weiteren dürfen Sie nicht vorbestraft sein und müssen über ausreichende Deutschkenntnisse (Niveau B1) und Kenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung verfügen.
Details zu all diesen Erfordernissen sowie einige weitere Voraussetzungen, die für eine Einbürgerung vorliegen müssen, finden Sie auf unserer Hauptseite zur Einbürgerung. Wir empfehlen Ihnen außerdem, unseren kostenlosen Einbürgerungs-Check durchzuführen – so erhalten Sie direkt eine erste Einschätzung, ob eine Einbürgerung nach 5 Jahren unter dem neuen Gesetz für Sie in Frage kommt.
Bedingungen für die Einbürgerung nach 3 Jahren
Doch die Einbürgerung nach 5 Jahren ist erst der Anfang – nach dem neuen Gesetz ist in manchen Fällen sogar eine Einbürgerung schon nach 3 Jahren möglich. Diese beschleunigte Einbürgerung ist allerdings nur in bestimmten Fällen vorgesehen, die Regel bleibt weiterhin die Einbürgerung nach 5 Jahren.
Die erste Voraussetzung für eine Einbürgerung nach 3 Jahren ist, dass Sie den Lebensunterhalt von Ihnen und Ihren Angehörigen eigenständig sichern können. Dies ist zwar auch eine Bedingung der Einbürgerung nach 5 Jahren, für die Einbürgerung nach 3 Jahren legt der Gesetzgeber hier allerdings einen strengeren Maßstab an. So soll auch der Lebensunterhalt von nicht mit Ihnen in Deutschland lebenden Familienangehörigen gesichert sein. Außerdem greifen keine der normalerweise geltenden Ausnahmen.
Als weitere Voraussetzung müssen Sie besondere Integrationsleistungen nachweisen können, um sich schon nach 3 Jahren einbürgern lassen zu können. Beispiele für solche besonderen Integrationsleistungen sind etwa herausragende Leistungen in Beruf, Ausbildung oder Schule oder ein ehrenamtliches Engagement.
Zuletzt müssen Sie außerdem über Deutschkenntnisse auf dem Niveau C1 verfügen – im Gegensatz zur Einbürgerung nach 5 Jahren, wo das Niveau B1 ausreicht.
Dokumente für Ihren Antrag auf Einbürgerung
Sie erfüllen die Voraussetzungen einer Einbürgerung nach 5 Jahren, vielleicht sogar die besonders strengen Bedingungen für eine Einbürgerung nach 3 Jahren? Herzlichen Glückwunsch!
Das ist allerdings erst der erste Schritt auf Ihrem Weg zum Erhalt der deutschen Staatsangehörigkeit. Ihre Einbürgerungsurkunde bekommen Sie nämlich nicht einfach so. Sie müssen Ihre Einbürgerung bei der für Sie zuständigen Einbürgerungsbehörde beantragen. In Ihrem Antrag müssen Sie nachweisen, dass Sie auch wirklich alle Voraussetzung einer Einbürgerung nach dem neuen Gesetz erfüllen.
Die Einbürgerungsbehörden verlangen zur Überprüfung all dieser Voraussetzungen eine Vielzahl an Dokumenten, die Sie zusammen mit Ihrem Antrag auf Einbürgerung einreichen müssen.
Zu diesen Dokumenten gehören natürlich Ihr Pass, Ihre Geburtsurkunde und Ihr aktueller Aufenthaltstitel, aber in der Regel auch Nachweise darüber, dass Sie Ihren Lebensunterhalt sichern können, ausreichend gut Deutsch sprechen und über Kenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung verfügen. Dazu kommen diverse Formulare, etwa von Ihrem Arbeitgeber und Ihrem Vermieter.
Detaillierte Informationen zu allen benötigten Unterlagen sowie dazu, wie Sie Ihre Sprach- und Gesellschaftskenntnisse am besten nachweisen, finden Sie auf unserer ausführlichen Seite zu den wichtigsten Dokumenten für Ihre Einbürgerung.
Vorteile einer Einbürgerung nach 5 Jahren
Wenn für einen erfolgreichen Einbürgerungsantrag so viele Unterlagen benötigt werden, lohnt sich der Aufwand dann überhaupt? Die Antwort lautet: Ja! Eine Einbürgerung nach 5 Jahren bringt viele Vorteile mit sich.
Zunächst fallen damit viele umständliche Behördengänge weg, denn die deutsche Staatsangehörigkeit gilt lebenslang, sie muss daher nicht immer wieder verlängert werden, anders als eine Aufenthaltserlaubnis. Das bedeutet gleichzeitig auch, dass Sie Ihr gesamtes Leben lang ein Aufenthaltsrecht in Deutschland besitzen, also jederzeit in die Bundesrepublik einreisen können und Ihren Wohnsitz und Arbeitsplatz frei wählen können. Ferner können Sie im Ausland diplomatischen Schutz durch die Bundesrepublik Deutschland in Anspruch nehmen, falls dies nötig wird.
Daneben gibt es natürlich auch die offensichtlichen Vorteile: Als deutscher Staatsangehöriger genießen Sie mit dem deutschen Pass Freizügigkeit innerhalb des 29 europäische Staaten umfassenden Schengen-Raums. Darüber hinaus ist der deutsche Pass einer der “wertvollsten” Reisepässe der Welt, mit dem Sie in einen Großteil aller Staaten auch ohne Visum einreisen können.
Zu guter Letzt hat die Einbürgerung nach 5 Jahren den Vorteil, dass sich Ihre Angehörigen mit Ihnen gemeinsam einbürgern lassen können, selbst wenn sie selbst sich noch keine 5 Jahre in Deutschland aufhalten. Hier finden Sie weitere Informationen zu dieser sogenannten Miteinbürgerung.
FAQ zur Einbürgerung:
Wo kann ich den Einbürgerungstest ablegen?
In Deutschland können Sie sich für den Einbürgerungstest an allen teilnehmenden Einrichtungen anmelden und dort auch ablegen. Diese Einrichtungen unterscheiden sich regional innerhalb Deutschlands. Wir haben alle Einrichtungen nach Bundesländern für Sie sortiert:
Tipp:
Sie können sich Deutschlandweit für den Einbürgerungstest anmelden, beantworten allerdings die Fragen des Bundeslandes, indem Sie wohnhaft sind.
Wie lange dauert es, bis über meinen Einbürgerungsantrag entschieden wird?
In der Regel dauert es bis zu 12 Monate, bis über einen Antrag auf Einbürgerung entschieden wird. Seit dem 27. Juni 2024 ist außerdem das neue Einbürgerungsgesetz in Kraft. Deshalb ist damit zu rechnen, dass die Zahl der Einbürgerungsanträge deutlich ansteigen wird. Damit werden wohl auch die Bearbeitungszeiten um mehrere Monate länger. Wenn die Behörde über Ihren Antrag zu lange nicht entscheidet, kann es ratsam sein, eine Untätigkeitsklage zu erheben. Gerne beraten Sie unsere Anwälte dazu.
Muss man auch nach dem neuen Staatsangehörigkeitsgesetz noch einen Einbürgerungstest machen?
Ja, an den Regeln zum Einbürgerungstest ändert sich durch das neue Gesetz nichts. Wie schon bisher muss den Test allerdings nicht ablegen, wer mindestens einen deutschen Schulabschluss (Quali, Realschule, Abitur etc.), eine abgeschlossene Berufsausbildung bei Benotung des Fachs Sozialkunde oder einen Studienabschluss in den Bereichen Rechts- und Gesellschaftswissenschaften, Sozialwissenschaften oder Politik nachweisen kann.
Kann ich eingebürgert werden, wenn ich Sozialhilfe erhalte?
Wer die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben möchte, muss nachweisen können, dass er für sich und seine Angehörigen den Lebensunterhalt selbst bestreiten kann. Es dürfen keine Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB II oder SGB XII) bezogen werden. Darunter fallen zum Beispiel Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung und auch Sozialhilfe.
Allerdings gibt es davon nach dem neuen Gesetz Ausnahmen: Wenn Sie innerhalb der letzten 24 Monate für 20 Monate in Vollzeit erwerbstätig waren, ist ein Bezug von staatlichen Hilfen unschädlich. Dasselbe gilt, wenn ihr Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner, der mit Ihnen und einem Kind zusammenlebt, innerhalb der letzten 24 Monate für 20 Monate in Vollzeit erwerbstätig war. Und auch für ehemalige Gastarbeiter und Vertragsarbeiter sowie die zu ihnen nachgezogenen Ehegatten ist ein Bezug von staatlichen Leistungen wie Sozialhilfe unschädlich, wenn sie diesen nicht zu vertreten haben.
Kann ich auch jetzt schon einen Antrag auf Einbürgerung stellen, wenn ich möchte, dass die Regelungen des neuen Gesetzes (doppelte Staatsbürgerschaft, kürzere Aufenthaltsdauer etc.) für mich gelten?
Das neue Gesetz zur Staatsangehörigkeit tritt am 27. Juni 2024 in Kraft, aber die Bearbeitungsdauer eines Antrags auf Einbürgerung beträgt in der Regel um die 12 Monate. Entscheidend für Ihren Antrag ist die Rechtslage zu dem Zeitpunkt, an dem die Behörde eine Entscheidung trifft. Es ist sehr wahrscheinlich, dass dies erst nach dem 27. Juni sein wird. Das heißt, dass Sie grundsätzlich auch jetzt schon einen Einbürgerungsantrag stellen können, der dann nach der neuen Rechtslage entschieden wird. Sollte über Ihren Antrag schon vor dem 27. Juni 2024 entschieden werden, werden Sie zunächst aufgefordert, einen Nachweis über die Entlassung aus der bestehenden Staatsbürgerschaft zu erbringen. Wenn Sie das nicht bis zum 27. Juni tun, können Sie nach diesem Zeitpunkt vom neuen Gesetz profitieren und können Ihre Staatsbürgerschaft beibehalten.
Allerdings ist dies von Behörde zu Behörde unterschiedlich und kommt auch darauf an, wie lange Sie sich schon in Deutschland aufhalten. Gerne beraten unsere Anwälte Sie zu Ihrer persönlichen Situation.
Welche Mindestaufenthaltsdauer gilt in Zukunft für eine Einbürgerung?
Seit Inkrafttreten des neuen Gesetzes zur Staatsangehörigkeit am 27. Juni 2024 beträgt die Mindestaufenthaltszeit in Deutschland nur noch fünf Jahre. Bei besonders guter Integration kann sie auf bis zu drei Jahre verkürzt werden.
Wann tritt das neue Einbürgerungsgesetz in Kraft?
Das neue Einbürgerungsgesetz (Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts) tritt am 27. Juni 2024 in Kraft, drei Monate nach seiner Verkündung im Bundesgesetzblatt. Ab dann ist die doppelte Staatsbürgerschaft grundsätzlich nach deutschem Recht für alle möglich, außerdem wird insbesondere die Mindestaufenthaltsdauer auf fünf Jahre abgesenkt. Mehr zu den Details des neuen Gesetzes lesen Sie hier.
Wo muss ich den Antrag auf Einbürgerung stellen?
Wo man die Einbürgerung beantragen muss, richtet sich danach, wo man seinen Aufenthalt nimmt. Wenn Sie sich in Deutschland aufhalten, müssen Sie den Antrag bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Einbürgerungsbehörde stellen. Welche das ist, können Sie bei der Ausländerbehörde Ihrer Stadt oder Gemeinde oder bei der Kreis- oder Stadtverwaltung erfragen. Einbürgerungsanträge aus dem Ausland, die vom Bundesverwaltungsamt bearbeitet werden, müssen bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung, also der deutschen Botschaft oder einem (General-)Konsulat, gestellt werden.
Wie gut muss ich Deutsch sprechen, um eingebürgert zu werden?
Grundsätzlich werden für eine Einbürgerung Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1 oder höher vorausgesetzt. Wenn Sie ein höheres Sprachniveau nachweisen können, können Sie sich unter Umständen schon früher einbürgern lassen. Theoretisch ist eine Einbürgerung auch mit einem niedrigeren Sprachniveau als B1 möglich. Dies setzt allerdings trotzdem eine gewisse Sprachkenntnis voraus, da Ihre Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse gewährt sein muss. Außerdem muss dafür ein öffentliches Interesse daran bestehen, dass Sie die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten.
Muss ich für eine Einbürgerung in Deutschland meine alte Staatsangehörigkeit aufgeben?
Seit Inkraftteten des neuen Einbürgerungsgesetzes am 27. Juni 2024 müssen Einbürgerungswillige ihre alte Staatsangehörigkeit nicht mehr aufgeben. Nach der neuen Rechtslage kann jeder eine doppelte Staatsbürgerschaft erhalten – vorausgesetzt, auch das Herkunftsland erlaubt dies. Welche Länder eine doppelte Staatsbürgerschaft nicht erlauben finden Sie hier aufgelistet.
Ist eine Einbürgerung nach drei Jahren möglich?
Die allgemeine Aufenthaltsdauer, die für eine Einbürgerung grundsätzlich erfüllt sein muss, liegt bei fünf Jahren. Bei besonderen Integrationsleistungen, etwa in Beruf, Schule oder Ehrenamt, kann sie um bis zu zwei weitere Jahre verkürzt werden. Bestenfalls ist also eine Einbürgerung schon nach drei Jahren Aufenthalt möglich.
Ist eine Einbürgerung trotz Vorstrafen möglich?
Grundsätzlich darf man nicht vorbestraft sein, wenn man sich einbürgern lassen möchte. Allerdings sind nicht alle Vorstrafen auch wirklich relevant. Außer Betracht bleiben etwa Verurteilungen oder Strafbefehle zu nicht mehr als 90 Tagessätzen sowie Verurteilungen zu Freiheitsstrafen von bis zu drei Monaten, die auf Bewährung ausgesetzt und nicht vollstreckt wurden. Dasselbe gilt für Vorstrafen, die nicht mehr im Bundeszentralregister aufgeführt sind. Genaueres zur Straffreiheit bei der Einbürgerung finden Sie hier.
Wie läuft der Einbürgerungstest ab?
Der Einbürgerungstest besteht aus 33 Multiple Choice-Fragen, von denen Sie mindestens 17 richtig beantworten müssen, um zu bestehen. Die Bearbeitungsdauer beträgt eine Stunde und die Teilnahme kostet 25 Euro. Zur Vorbereitung können Sie den Test online simulieren oder sich den gesamten Katalog aller möglichen Fragen ansehen. Wo genau Sie sich für den Test anmelden können und diesen schließlich ablegen, ist regional unterschiedlich. Nähere Informationen dazu finden sie bei Ihrer zuständigen Ausländerbehörde.
Welche Vorteile bietet die deutsche Staatsbürgerschaft?
Freizügigkeit in Europa, die Möglichkeit der visumfreien Einreise in viele weitere Länder mit einem der “stärksten” Pässe weltweit und der Schutz durch die Institutionen des deutschen Staates auch auf Auslandsreisen sind nur einige der vielen Vorteile einer deutschen Staatsbürgerschaft. Außerdem genießen deutsche Staatsangehörige unbeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt aller EU-Staaten inklusive der Möglichkeit einer Verbeamtung sowie ein lebenslanges Aufenthaltsrecht im Bundes- und Unionsgebiet, das auch bei längeren Auslandsaufenthalten nicht verfällt.
Wie lange dauert die Bearbeitung eines Einbürgerungsantrags?
Wegen der vielen Unterlagen brauchen die Behörden oft sehr lange zur Bearbeitung eines Einbürgerungsantrags. Bearbeitungszeiten von mehreren Monaten bis zu weit über einem Jahr sind die Regel. Da am 27. Juni 2024 das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts in Kraft getreten ist, ist davon auszugehen, dass sich die Wartezeiten nochmal erheblich verlängern, weil viele neue Anträge gestellt werden. Um Ihnen schneller zu Ihrem Recht zu verhelfen, kann eine Untätigkeitsklage empfehlenswert sein. Gerne beraten Sie unsere erfahrenen Anwälte dazu. Fragen Sie uns einfach.
Wie viel Gebühren kostet eine Einbürgerung?
Für eine Einbürgerungsurkunde für Erwachsende ist eine Gebühr von 255,00 Euro zu zahlen. Die Gebühr für einen Ablehnungsbescheid beträgt zwischen 25,00 und 255,00 Euro. Eine Einbürgerungsurkunde für ein minderjähriges Kind (also bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres), das mit jemand anderem zusammen eingebürgert wird (Miteinbürgerung), lässt lediglich Gebühren in Höhe von 51,00 Euro anfallen.
Kann ich überprüfen, ob ich alle Voraussetzungen einer Einbürgerung erfülle?
Wenn Sie überprüfen möchten, ob Ihr Einbürgerungsantrag erfolgreich wäre, können Sie unseren Einbürgerungs-Check machen. Dieser Check gibt Ihnen allerdings nur einen ersten Überblick. Wenn Sie noch Detailfragen haben oder sich unsicher sind, dann kontaktieren Sie am besten unsere Anwälte.
Welche Voraussetzungen muss man erfüllen, um eingebürgert werden zu können?
Das haben wir in unserem Artikel zum Thema Einbürgerung genau erklärt.
Alternativ können Sie unseren Einbürgerungs-Check durchführen.
Ist eine Einbürgerung ohne die Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit in jedem Fall möglich?
Ja, zumindest was das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht angeht. Grundsätzlich steht seit dem 27. Juni 2024 allen Ausländern, egal aus welchem Land, die doppelte Staatsbürgerschaft offen. Allerdings können im Herkunftsland unter Umständen Gesetze existieren, die den Verlust der Staatsangehörigkeit anordnen für den Fall, dass einem Bürger die Staatsbürgerschaft eines anderen Landes erteilt wird. Solche Gesetze existieren etwa in China, Österreich, Litauen, Estland und den Niederlanden. In jedem Fall raten wir sich in dem jeweiligen Land Ihrer bisherigen Staatsangehörigkeit zu informieren.
Kann ich mich in Deutschland einbürgern lassen, wenn ich meine bisherige Staatsbürgerschaft behalten möchte?
Der Bundestag hat das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts beschlossen. Wenn es am 27. Juni 2024 in Kraft tritt, wird eine Einbürgerung auch dann möglich sein, wenn man seine alte Staatsbürgerschaft behalten will. Allerdings muss auch das Recht des Herkunftsstaats die doppelte Staatsbürgerschaft zulassen.