Wird die Doppelte Staatsbürgerschaft abgeschafft?

Veröffentlicht: 24. November 2025
Aktualisiert: 29. November 2025

Die Bundespolitik diskutiert über die Abschaffung der doppelten Staatsbürgerschaft

Erst im Sommer 2024 ist eine Gesetzesänderung in Kraft getreten, wodurch die doppelte Staatsbürgerschaft in Deutschland zum neuen Standard wurde. Wer sich hierzulande einbürgern lassen will, muss die Staatsangehörigkeit seines Herkunftslandes seitdem grundsätzlich nicht mehr abgeben. Doch in der Bundespolitik regt sich Widerstand gegen die doppelte Staatsbürgerschaft. In den vergangenen Tagen haben insbesondere Abgeordnete der Unionsfraktion eine Abschaffung der Regelungen zum „Doppelpass” ins Gespräch gebracht.

Doch wie wahrscheinlich ist es, dass die Bundesregierung wirklich zurückrudert und die doppelte Staatsbürgerschaft wieder abschafft?
Und was können Sie tun, um sich bestmöglich auf dieses Szenario vorzubereiten?

Die Anwälte von RT & Partner erklären es Ihnen!

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Schahroch Taleqani

Rechtsanwalt

Überblick

Inhaltsverzeichnis

Das Wesentliche

  • Was ist passiert?
    Politiker von CDU und CSU äußern vermehrt Kritik an der allgemeinen doppelten Staatsbürgerschaft; die SPD hält dagegen
  • Wird die doppelte Staatsbürgerschaft abgeschafft?
    Momentan erscheint Abschaffung unwahrscheinlich
  • Was können Sie tun?
    Früh eigene Einbürgerung beantragen

Doppelte Staatsbürgerschaft abschaffen – Das sagen die Parteien

In den vergangenen Tagen sind vermehrt Politiker aus den an der aktuellen Regierung beteiligten Parteien CDU und CSU an die Presse gegangen, um sich kritisch über die von der Ampel-Regierung eingeführte doppelte Staatsbürgerschaft zu äußern. So sagte etwa der CSU-Innenpolitiker Stephan Mayer der Bild-Zeitung: „Wir müssen uns als Land fragen, ob wir die generelle doppelte Staatsbürgerschaft so noch wollen und ob wir sie uns noch leisten können.” Auch die CDU-Abgeordnete Cornell-Anette Babendererde kam dort zu Wort und forderte, die doppelte Staatsbürgerschaft solle „die Ausnahme bilden, nicht die Regel.”

Kritik an diesen Äußerungen kommt nicht nur aus der Opposition, sondern auch vom Koalitionspartner in der Bundesregierung. So gab etwa SPD-Innenpolitiker Sebastian Fiedler gegenüber ZDFheute an, die doppelte Staatsbürgerschaft sei „ein Erfolgsmodell für Einwanderungsländer wie Deutschland”. Darüber hinaus verwies Fiedler auf den Koalitionsvertrag von Union und SPD. Dort hatten die Parteien im April folgenden Kompromiss festgehalten: „Wir schaffen die ‚Turboeinbürgerung‘ nach drei Jahren ab. Darüber hinaus halten wir an der Reform des Staatsbürgerschaftsrechts fest.”

Kommt nun die Abschaffung der doppelten Staatsbürgerschaft?

Tatsächlich ist es angesichts der Formulierung im Koalitionsvertrag unwahrscheinlich, dass sich die Regierungsparteien auf eine Abschaffung der doppelten Staatsbürgerschaft verständigen werden. Wäre dies politisch gewollt, hätten Union und SPD eine solche Änderung erst Anfang Oktober beschließen können. Da stimmte der Bundestag nämlich für die Abschaffung der beschleunigten Einbürgerung nach drei Jahren Aufenthalt für besonders gut integrierte Ausländer, der sogenannten „Turboeinbürgerung”. Bei dieser Gelegenheit hätte es sich angeboten, auch über eine Abschaffung der doppelten Staatsbürgerschaft zu diskutieren. Dies geschah aber nicht.

Auf absehbare Zeit wäre eine Aufhebung der doppelten Staatsangehörigkeit für alle daher wohl nur möglich, wenn CDU und CSU gemeinsam mit der AfD abstimmen. Deren Vertreter signalisieren schon länger, dass sie die aktuelle Regelung für falsch halten. Dass es zu solch einer Zusammenarbeit der Union gegen den eigenen Regierungspartner SPD kommt, ist allerdings äußerst unwahrscheinlich.

Aktuelle Rechtslage zur doppelten Staatsangehörigkeit

Aller Voraussicht nach wird die aktuelle Rechtslage zum Thema doppelte Staatsbürgerschaft daher bis auf Weiteres bestehen bleiben. Sie sieht vor, dass ausländische Staatsangehörige, die sich in Deutschland einbürgern lassen möchten, die Staatsangehörigkeit ihres Herkunftslandes nicht mehr aufgeben müssen.

Dies wurde erreicht, indem im Juni 2024 der Paragraf 10 Abs. 1 Nr. 4 des Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) gestrichen wurde (Änderung 27.06.2024). Bis dahin stand in dieser Norm, dass eine Einbürgerung nur bei Aufgabe der alten Staatsangehörigkeit möglich sei. Durch die Streichung kann grundsätzlich jeder Einbürgerungsbewerber seinen bisherigen Pass behalten. Einzige Voraussetzung ist, dass auch das Herkunftsland die doppelte Staatsbürgerschaft zulässt. In welchen Ländern der Welt dies der Fall ist, und in welchen dagegen die bisherige Staatsbürgerschaft bei einer Einbürgerung in Deutschland automatisch erlischt, finden Sie in unserer Übersicht zur Rechtslage weltweit.

Von dieser Rechtslage profitieren im Übrigen auch im Ausland lebende Deutsche. Wenn sie die Staatsbürgerschaft eines anderen Landes erlangen wollten, mussten Sie nach der alten Rechtslage erst eine Beibehaltungsgenehmigung beantragen, um ihren deutschen Pass nicht zu verlieren. Seit der Streichung im Juni 2024 ist dies nun nicht mehr nötig.

Was Sie jetzt tun können

Dass die doppelte Staatsbürgerschaft viele Vorteile bringt, liegt auf der Hand. Sie ermöglicht Ihnen, endlich offiziell Deutscher zu werden, ohne dabei Ihre Verbindungen in die Heimat aufgeben zu müssen. Daher wäre es für noch nicht eingebürgerte Ausländer ein schwerer Schlag, wenn die doppelte Staatsbürgerschaft tatsächlich wieder abgeschafft werden sollte. Zwar ist eine solche Gesetzesänderung zumindest in dieser Legislaturperiode unwahrscheinlich, doch es kann sich trotzdem lohnen, sich darauf vorzubereiten. Der beste Weg dazu ist es, frühzeitig die eigene Einbürgerung zu beantragen. Denn wenn Sie einmal die doppelte Staatsbürgerschaft haben, sind sie von späteren Gesetzesänderungen grundsätzlich nicht mehr betroffen – auch nicht durch solche späterer Regierungen.

Da die Einbürgerungsbehörden momentan mit einer Vielzahl von Anträgen beschäftigt sind, liegen die Bearbeitungszeiten in der Regel bei teils deutlich über einem Jahr. Wir raten Ihnen daher, mit der Antragstellung nicht zu lange zu zögern, wenn Sie die Voraussetzungen einer Einbürgerung erfüllen – und um zu überprüfen, ob dies der Fall ist, empfehlen wir Ihnen unseren kostenlosen Einbürgerungs-Check.

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