Blaue Karte EU – Mindestgehalt 2026

Veröffentlicht: 15. Dezember 2025
Aktualisiert: 19. Dezember 2025

Mindestgehalt, Gehaltsgrenze für 2026 - Blaue Karte EU

Durch die Blaue Karte EU soll die Zuwanderung von hochqualifizierten Fachkräften aus Drittstaaten außerhalb der EU nach Deutschland gefördert werden. Ziel ist es, damit den Fachkräftemangel zu bekämpfen.

Voraussetzung für die Blaue Karte ist, dass die Bewerber ein konkretes Stellenangebot nachweisen, das die festgelegte Gehaltsgrenze für die Blaue Karte EU erfüllt.

Die genauen Gehaltsgrenzen der Blauen Karte EU sind in Deutschland in § 18g des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) gesetzlich geregelt. Die Gehaltsgrenze entspricht der Hälfte der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen deutschen Rentenversicherung. Eine niedrigere Gehaltsgrenze von 45,3 % der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung gilt für Berufseinsteiger, deren Hochschulabschluss weniger als drei Jahre zurückliegt, als auch für sogenannte Mangelberufe, also bestimmte Berufe mit hohem Bedarf.

Im Jahr 2026 wird die Mindestgehaltsgrenze für eine Blaue Karte EU bei 50.700 Euro brutto jährlich bzw. 4.225 Euro brutto monatlich liegen. Für Mangelberufe beläuft sich die Gehaltsgrenze auf 45.934,20 Euro brutto jährlich bzw. 3.827,85 Euro brutto monatlich.

Sonderzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld können zum Bruttogehalt dazugerechnet werden, wenn diese arbeitsvertraglich geregelt, konkret bemessen und laut Arbeitsvertrag nicht an Bedingungen geknüpft sind.

Die Bezugsgröße für die Mindestgehälter bleibt unverändert, sodass die Gehaltschwellen in allen Bundesländern gleichermaßen gelten. Das Bundesministerium des Innern und für Heimat gibt die jeweiligen Beiträge gemäß §18g Absatz 7 AufenthG bis zum Jahresende für das darauffolgende Jahr bekannt.

Zusammenfassung

Die bundeseinheitliche Gehaltsgrenze liegt für das Jahr 2026 bei 50.700 Euro brutto jährlich beziehungsweise bei 45.934,20 Euro brutto jährlich für Mangelberufe. Die Gehaltsgrenze setzt klare Standards und unterstützt die Planbarkeit der Integration hochqualifizierter Fachkräfte in den deutschen Arbeitsmarkt. Mehr Informationen, welche weiteren Voraussetzungen erfüllt werden müssen, um eine Blaue Karte zu erlangen, finden Sie auf unserer Hauptseite zur Blauen Karte EU.

Neben der Aufenthaltserlaubnis eröffnet die Blaue Karte EU qualifizierten Fachkräften aus Drittstaaten auch Perspektiven für eine langfristige Beschäftigung in Deutschland. Nach erfolgreicher Integration und bestimmter Aufenthaltsdauer in Deutschland kann darüber hinaus die Niederlassungserlaubnis in Betracht gezogen werden.

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