Veröffentlicht: 7. Januar 2025
Aktualisiert: 7. Januar 2025

Blaue Karte EU – Mindestgehalt 2025

Die Blaue Karte EU ist ein Aufenthaltstitel für Deutschland, der speziell darauf abzielt, hochqualifizierte Fachkräfte aus Drittstaaten außerhalb der EU anzuziehen. Ziel ist es, die Zuwanderung dieser Fachkräfte nach Deutschland zu fördern und damit den Fachkräftemangel zu bekämpfen.

Um eine Blaue Karte EU für Deutschland zu erhalten, müssen Bewerber ein konkretes Stellenangebot nachweisen, dessen Gehalt die festgelegte Gehaltsgrenze für die Blaue Karte EU erfüllt.

Die detaillierte Regelung der Gehaltsgrenzen für die Blaue Karte EU in Deutschland findet sich in § 18g des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG). Die allgemeine Gehaltsgrenze, die erfüllt werden muss, entspricht der Hälfte der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen deutschen Rentenversicherung. Für bestimmte Berufe mit hohem Bedarf auf dem Arbeitsmarkt, sogenannte Mangelberufe, sowie für Berufseinsteiger, deren Hochschulabschluss weniger als drei Jahre zurückliegt, gilt eine niedrigere Gehaltsgrenze von 45,3 % der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung.

Für das Jahr 2025 wird die Mindestgehaltsgrenze für eine Blaue Karte EU bei 48.300 Euro brutto jährlich bzw. 4.025 Euro brutto monatlich liegen. Für Mangelberufe beträgt die Gehaltsgrenze 43.759,80 Euro brutto jährlich bzw. 3.646,65 Euro brutto monatlich.

Arbeitsvertraglich vereinbarte Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld können zum Bruttogehalt hinzugerechnet werden, sofern diese konkret bemessen sind und nicht an Bedingungen geknüpft sind laut Arbeitsvertrag.

Die Bezugsgröße für die Mindestgehälter bleibt unverändert, womit es sich weiterhin um bundeseinheitliche Gehaltsschwellen handelt, die in allen Bundesländern gleichermaßen gelten. Das Bundesministerium des Innern und für Heimat gibt die jeweiligen Beträge bis zum Ende des Vorjahres für das Folgejahr bekannt, vgl. § 18g Absatz 7 AufenthG.

Zusammenfassung

Die Gehaltsgrenze für die Blaue Karte EU in Deutschland bleibt bundeseinheitlich und gilt gleichermaßen in allen Bundesländern. Das Bundesministerium des Innern und für Heimat legt die genauen Beträge bis zum Ende des Vorjahres fest. Für das Jahr 2025 wird die allgemeine Gehaltsgrenze voraussichtlich bei 48.300 Euro brutto jährlich liegen, während für Mangelberufe eine Grenze von 43.759,80 Euro brutto jährlich gilt.

Die Gehaltsgrenze der Blauen Karte EU für das Jahr 2025 setzt klare Standards und unterstützt die Planbarkeit der Integration hochqualifizierter Fachkräfte in den deutschen Arbeitsmarkt. Dank der bundeseinheitlich geregelten Mindestgehaltsschwellen wird zudem gewährleistet, dass Fachkräfte in jedem Bundesland unter denselben Bedingungen arbeiten können. Weitere Informationen zur Erteilung des Aufenthaltstitels und den Voraussetzungen finden Sie auf unserer Hauptseite zur Blauen Karte EU.

Durch die Blaue Karte EU erhalten qualifizierte Fachkräfte aus Drittstaaten nicht nur eine Aufenthaltserlaubnis, sondern auch die Möglichkeit zur langfristigen Beschäftigung in Deutschland. Nach erfolgreicher Integration und bestimmter Aufenthaltsdauer kann darüber hinaus die Niederlassungserlaubnis in Betracht gezogen werden, was eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland darstellt. Erfahren Sie hierzu hier mehr.

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