Aufenthaltserlaubnis für Selbstständige in Deutschland
Die Vorstellung, das Aufenthaltsrecht in Deutschland richte sich ausschließlich an abhängig Beschäftigte, ist ein Irrglaube. Tatsächlich sind engagierte selbstständige Unternehmer aus dem Ausland in Deutschland stets willkommen. Für sie gibt es eine eigene Aufenthaltserlaubnis, die sich in § 21 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) findet. Sie bietet Gründern, Unternehmern und Investoren aus Drittstaaten die Möglichkeit, sich in Deutschland mit ihrem Unternehmen anzusiedeln. Im Folgenden erläutern wir die Voraussetzungen der Aufenthaltserlaubnis für selbstständige Unternehmer sowie das Antragsverfahren. Außerdem erklären wir Ihnen, wie die erfahrenen Anwälte von RT & Partner Sie unterstützen können.
Warum in Deutschland selbstständig als Unternehmer arbeiten?
Deutschland bietet ausländischen Selbstständigen und Gründern zahlreiche Vorteile: In der diversen Wirtschaftslandschaft findet jedes Unternehmen seinen Platz. Einige der erfolgreichsten und einflussreichsten Unternehmen haben Ihren Anfang in der Bundesrepublik Deutschland genommen. Und auch heutzutage finden sich in Deutschland mit seiner einzigartigen Gründungskultur verschiedenste Start-Ups; Kein Wunder, schließlich bietet Deutschland als größte Volkswirtschaft Europas einen stabilen Markt und ein starkes wirtschaftliches Umfeld für Unternehmer.
Nicht zuletzt ist die gut entwickelte Infrastruktur für selbstständige Unternehmer attraktiv. Es gibt zahlreiche unterstützende Institutionen wie zum Beispiel Industrie- und Handelskammern, Marketingagenturen, Unternehmensberatungen oder Anwaltskanzleien, die gerade für Gründer von unschätzbarem Wert sind. Außerdem gibt es in Deutschland eine Vielzahl an hervorragend ausgebildeten Fachkräften, auf die Sie für Ihr Unternehmen zurückgreifen können.
Voraussetzungen der Aufenthaltserlaubnis für Selbstständige
Die Ausländerbehörde macht sich bei der Prüfung Ihres Antrages zunächst ein umfassendes Bild Ihres Unternehmens. Ausschlaggebend sind dabei folgende Fragen:
Ist die Finanzierung Ihres Unternehmens gesichert?
Wenn Sie sich als Ausländer in Deutschland selbstständig machen möchten, muss die Finanzierung Ihres Unternehmens gesichert sein – entweder durch Eigenkapital oder durch Kreditzusagen von Dritten.
Besteht ein wirtschaftliches Interesse oder ein regionales Bedürfnis an Ihrer Tätigkeit?
Entscheidend ist außerdem der Mehrwert, den Ihr Unternehmen bringt – sei es für die Region, in der Sie tätig werden wollen, oder sei es für die Wirtschaftslage in Deutschland allgemein. Hier berücksichtigt die Behörde unter anderem, ob Ihr Unternehmen einen Beitrag zur Innovation und Forschung leistet, ob bzw. in welcher Höhe Gewinne zu erwarten sind, und ob Ihr Unternehmen Arbeitsplätze oder Ausbildungsplätze schafft.
Ist Ihre Geschäftsidee tragfähig?
Die zugrundeliegende Geschäftsidee muss wirtschaftlich tragfähig sein – sprich: Es müssen gute Erfolgsaussichten bestehen. Ihr Unternehmen sollte etwas anbieten, wofür auch aller Voraussicht nach ein Markt besteht. Besonders originelle und konkurrenzlose Ideen haben dabei bessere Chancen.
Verfügen Sie über unternehmerische Erfahrung?
Es ist zwar keine Pflichtvoraussetzung, dass Sie bereits erfolgreich ein Unternehmen gegründet und geführt haben, doch solche Erfahrungen können vorteilhaft für Ihren Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis nach § 21 AufenthG sein. Ihre bisherigen Erfahrungen und Ihr Unternehmergeist können die Chancen auf eine positive Entscheidung deutlich erhöhen.
Ablauf des Antragsverfahrens
Wie Sie merken, ist die Prüfung der Ausländerbehörde durchaus umfangreich. Eines der wichtigsten Elemente Ihres Antrags auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für Selbstständige ist daher ein umfangreicher und detaillierter Businessplan. Je genauer Sie hier darstellen, wie Sie Ihr Unternehmen aufbauen möchten und mit welchen Umsätzen und Gewinnen Sie rechnen, desto besser. So ermöglichen Sie den Behörden eine realistische Einschätzung Ihrer Geschäftsidee und zeigen gleichzeitig, dass Sie Ihr Handwerk als Unternehmer beherrschen.
Diesen Businessplan reichen Sie dann zusammen mit den übrigen Unterlagen und dem Antragsformular bei der für Sie zuständigen deutschen Auslandsvertretung oder Ausländerbehörde ein. Die Behörde prüft Ihren Antrag und Ihren Businessplan unter Beteiligung von fachkundigen Körperschaften und Berufsvertretungen sowie den für Ihr Unternehmen zuständigen Gewerbebehörden.
Wie können Anwälte Ihnen helfen?
Die Anforderungen an die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zur selbstständigen Tätigkeit sind komplex und bedürfen sorgfältiger Vorbereitung. Unsere Kanzlei bietet Ihnen eine umfassende Unterstützung: Unsere erfahrenen Anwälte unterstützen Sie bei Bedarf bei der Erstellung Ihres Businessplans, prüfen alle Unterlagen auf Vollständigkeit und Aussagekraft, übernehmen von der Antragstellung bis zur Entscheidung alle Kommunikation mit den jeweiligen Behörden, und betreuen Sie während des gesamten Antragsverfahrens. Unsere Expertise und enge Zusammenarbeit mit Behörden stellen sicher, dass Ihr Antrag bestmöglich vorbereitet wird, um Ihre Chancen auf eine Genehmigung zu maximieren. Kontaktieren Sie uns, um mehr über Ihre Möglichkeiten zu erfahren.