Um eine Chancenkarte zu erhalten, müssen Sie grundsätzlich mindestens einfache deutsche Sprachkenntnisse (Niveau A1) oder Englischkenntnisse auf dem Niveau B2 nachweisen können. Eine Ausnahme davon gilt nur für Fachkräfte im Sinne des § 18 Abs. 3 AufenthG, also Personen mit einem in Deutschland anerkanntem ausländischen Hochschulabschluss, einem in Deutschland erworbenen abgeschlossenen Hochschul- oder Berufsausbildung, oder mit einem ausländischen Ausbildungs- oder Hochschulabschluss, der mit einem deutschen Abschluss vergleichbar oder gleichwertig ist.
Wenn Sie besonders gute Sprachkenntnisse nachweisen können, bekommen Sie dafür im Punktesystem der Chancenkarte mehr Punkte. Für Deutschkenntnisse auf dem Niveau B2 oder besser gibt es 3 Punkte, für Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 gibt es 2 Punkte, und 1 Punkt für Deutschkenntnisse auf dem Niveau A2. Für Englischkenntnisse auf dem Niveau C1 oder besser erhalten Sie ebenfalls 1 Punkt.
Die entsprechenden Sprach-Zertifikate sollten Sie zusammen mit Ihrem Antrag auf Erteilung der Chancenkarte an die Ausländerbehörde schicken.