Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit aufgrund Ihrer Abstammung beantragen, weil Ihre Vorfahren während des Nazi-Regimes ihre Staatsangehörigkeit verloren haben oder ihnen diese verweigert wurde, spielt es keine Rolle, welcher Ihrer Vorfahren davon betroffen war oder welches Geschlecht er oder sie hatte. Es könnte Ihre Mutter, Großmutter, Ihr Vater oder Großvater gewesen sein – die Voraussetzungen sind dieselben.
Wenn Sie jedoch die Staatsangehörigkeit aufgrund von Geschlechterdiskriminierung nach der Nazizeit aufgrund Ihrer Abstammung beantragen, spielt es sehr wohl eine Rolle, ob Sie mütterlicher- oder väterlicherseits abstammen. Nach § 5 StAG besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Einbürgerung durch Erklärung, wenn Ihre Mutter oder Großmutter deutsche Staatsangehörige war und deren Kinder aufgrund der damals geltenden diskriminierenden Gesetze nicht automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben.
Es gibt jedoch einen Fall nach § 5, in dem die Abstammung väterlicherseits gegeben sein muss: Sie können erklären, die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben zu wollen, wenn Ihr Vater oder Großvater Deutscher war, aber nicht mit Ihrer Mutter oder Großmutter verheiratet war. In solchen Fällen haben auch deren Kinder die deutsche Staatsangehörigkeit nicht durch Geburt erworben.
Weitere Informationen zu den Voraussetzungen nach § 5 Staatsangehörigkeitsgesetz finden Sie hier.