Wiedergutmachungseinbürgerung ermöglicht es Personen und ihren Nachkommen, die während des Nationalsozialismus politisch verfolgt wurden und dadurch ihre deutsche Staatsangehörigkeit verloren haben oder diese ihnen verweigert wurde, die deutsche Staatsangehörigkeit wiederzuerlangen.
Es gibt in Deutschland verschiedene gesetzliche Grundlagen, die eine Wiedergutmachungseinbürgerung vorsehen – darunter auch das Grundgesetz.
Mit diesen Regelungen beabsichtigte der deutsche Gesetzgeber, das während der NS-Zeit erlittene Unrecht sowie die politische Verfolgung wiedergutzumachen. Darüber hinaus sollen auch geschlechtsbezogene Benachteiligungen nach der NS-Zeit ausgleichen werden.
Heute können viele Nachkommen politisch verfolgter Personen auf Grundlage der Abstammung eine Wiedergutmachungseinbürgerung beantragen.