FAQ

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Wer muss die Voraussetzungen im Zweifel belegen?

Der Arbeitnehmer. Im Zweifel muss er den geschäftlichen Zweck, den Zusammenhang mit dem konkreten Beschäftigungsverhältnis und die Einhaltung der 90-Tage-Grenze nachweisen. Behörden können Angaben nach § 91f Abs. 2 AufenthG über das BAMF beim ausstellenden Mitgliedstaat verifizieren. Geeignete Unterlagen (Entsendebestätigung, Einladung und Arbeitsvertragskopie) sollten daher stets mitgeführt werden.

Veröffentlicht: 20. Juli 2026
Aktualisiert: 20. Juli 2026

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