Ob Sie Ihre bisherige Staatsangehörigkeit verlieren, hängt von den aktuellen Bestimmungen Ihres Heimatlandes ab. Seit dem 27. Juni 2024 erlaubt Deutschland seinen Bürgern die doppelte und mehrfache Staatsangehörigkeit. Das bedeutet, dass Sie nach deutschem Recht Ihre bisherige Staatsangehörigkeit nicht aufgeben müssen, um die deutsche Staatsangehörigkeit zu erwerben. Dennoch ist es möglich, dass Ihr Heimatland von Ihnen verlangt, Ihre Staatsangehörigkeit aufzugeben, wenn Sie eine neue erwerben. Wenn Sie herausfinden möchten, ob Ihr Land die Mehrfachstaatsbürgerschaft zulässt, hilft Ihnen diese interaktive Tabelle weiter.