FAQ

Rechtliche Themen von unseren Experten kurz und verständlich erklärt

Welche Tätigkeiten dürfen in Deutschland ausgeübt werden?

Ausgeübt werden dürfen geschäftliche Tätigkeiten. Gemeint sind vorrübergehende Tätigkeiten, die im direkten Zusammenhang mit dem Arbeitsvertrag, der der Blauen Karte zugrunde liegt, stehen. Dazu können Geschäftssitzungen, Konferenzen, Seminare, Vertragsverhandlungen, Schulungen, die Sondierung von Geschäftsmöglichkeiten und Verkaufs- und Vermarktungstätigkeiten zählen. Laut dem Bundesministerium des Innern ist der Begriff der geschäftlichen Tätigkeiten weit auszulegen.

Veröffentlicht: 20. Juli 2026
Aktualisiert: 20. Juli 2026

Kontaktieren Sie
jetzt unsere Anwälte

Nutzen Sie gerne unser Online-Formular, um uns Ihr Anliegen zu schildern. Nach Erhalt Ihrer Anfrage werden wir uns telefonisch bei Ihnen melden