Während des Dritten Reiches führte das NS-Regime Sammeleinbürgerungen durch, d.h. kollektive Einbürgerungen kraft Gesetzes von sogenannten „deutsche Volkszugehörigen“ in den annektierten und besetzten Gebieten in Mittel- und Osteuropa. Zu diesem Zweck wurden verschiedene bilaterale Verträge mit osteuropäischen Ländern und nationale Vorschriften verabschiedet. Deutschsprachige Juden sowie Sinti und Roma wurden vom NS-Regime aus rassistischen Gründen von diesen Einbürgerungen ausgeschlossen. Wenn einer Ihrer Vorfahren aus diesen Gründen ausgeschlossen wurde, können Sie gemäß § 15 Nr. 2 StAG die deutsche Staatsangehörigkeit aufgrund Ihrer Abstammung beantragen.