Nein. § 18h AufenthG deckt nur geschäftliche Tätigkeiten. Für eine Arbeitsaufnahme oder längere Einsätze kommen die langfristige Mobilität (§ 18i AufenthG), eine deutsche Blaue Karte EU (§ 18g AufenthG), das Vander-Elst-Visum oder andere geeignete Aufenthaltstitel in Betracht.