Ja, das geht! Mit einer Blauen Karte ist der Erhalt einer Niederlassungserlaubnis, die Ihnen unbefristet einen dauerhaften Aufenthalt in Deutschland ermöglicht, für Sie sogar einfacher möglich als für Inhaber anderer Aufenthaltstitel. Denn im Regelfall müssen Sie sich für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis schon seit mindestens fünf Jahren in Deutschland aufhalten, auch für Fachkräfte gilt noch eine Aufenthaltsdauer von mindestens drei Jahren. Wenn Sie allerdings eine Blaue Karte EU besitzen, können Sie mit einfachen Deutschkenntnissen auf dem Niveau A1 schon nach 27 Monaten eine Niederlassungserlaubnis erhalten. Bei Deutschkenntnissen auf dem Niveau B1 verkürzt sich diese Aufenthaltsdauer noch um ein weiteres halbes Jahr auf nur noch 21 Monate. Einen schnelleren Weg zur Niederlassungserlaubnis gibt es im deutschen Recht nicht.
Wenn Sie als Inhaber einer Blauen Karte eine Niederlassungserlaubnis erteilt bekommen, bietet das nicht nur für Sie, sondern auch für Ihren Ehepartner Vorteile. Denn dieser kann gemäß § 9 Abs. 3a Aufenthaltsgesetz (AufenthG) auch selbst eine Niederlassungserlaubnis beantragen, und zwar ebenfalls schon nach drei Jahren Aufenthalt. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass Ihr Ehepartner mindestens 20 Stunden pro Woche arbeitet.
Für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis müssen darüber hinaus noch einige weitere Voraussetzungen erfüllen. Welche das sind, finden Sie auf unserer Hauptseite zur Niederlassungserlaubnis.