Sie müssen nicht in Deutschland gelebt haben, um die Staatsbürgerschaft aufgrund Ihrer Abstammung zu beantragen. Sie können Ihren Antrag auch aus dem Ausland stellen. Die einzige Voraussetzung ist, dass Ihre Vorfahren entweder zu einem bestimmten Zeitpunkt die deutsche Staatsbürgerschaft besaßen oder dass ihnen die Staatsbürgerschaft verweigert wurde, obwohl sie einen Rechtsanspruch darauf hatten.
In vielen Fällen lebten die Vorfahren, die während der Nazizeit rassistischer oder politischer Verfolgung ausgesetzt waren, zwar in Deutschland, dies ist jedoch keine Voraussetzung. Dies gilt insbesondere für Vorfahren, die in besetzten Gebieten lebten.