Um eine Einbürgerung aufgrund der Abstammung gemäß Art. 116 Grundgesetz und § 15 Staatsangehörigkeitsgesetz zu beantragen, müssen Ihre Vorfahren ihre Staatsangehörigkeit aus rassistischen, politischen oder religiösen Gründen verloren haben.
Entscheidungen nach dem Gesetz über den Widerruf von Einbürgerungen und die Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit vom 14. Juli 1933 werden grundsätzlich als aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen getroffen angesehen. Vor allem Juden, die ins Ausland flohen, wurden nach diesem Gesetz ausgebürgert. Gleiches gilt für die Aberkennung der Staatsangehörigkeit nach der Elften Verordnung zum Reichsbürgergesetz vom 25. November 1941.
Auch andere Fälle von Ausbürgerung können rassische, politische oder religiöse Gründe gehabt haben, dies muss jedoch in jedem Einzelfall nachgewiesen werden. Die Definition politischer Gründe ist recht weit gefasst, und es kommen verschiedene Fälle in Betracht. Beispiele hierfür könnten Ausbürgerungen aufgrund von Homosexualität oder Desertion sein.