Zum Ende jedes Jahres wird bekannt, wie sich das nötige Mindestgehalt für den Erhalt einer Blauen Karte EU im kommenden Jahr ändern wird. Um diese Änderung verstehen zu können, muss man Folgendes wissen: Das Mindestgehalt für die Blaue Karte EU leitet sich aus der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung ab, welche zum Anfang jedes Jahres leicht ansteigt. Daher steigt grundsätzlich auch das nötige Mindestgehalt für eine Blaue Karte Jahr für Jahr. Im November 2023 wurde jedoch durch das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz die Methode zur Berechnung angepasst, sodass die Gehaltsgrenzen in diesem Jahr relativ stark gefallen sind.
In der folgenden Grafik finden Sie eine Übersicht über die Entwicklung des Mindestgehalts für die Blaue Karte EU. Für nähere Informationen zum Thema Mindestgehalt und Blaue Karte EU finden Sie auf unserer Website neben einem Artikel zur aktuell geltenden Gehaltsgrenze auch Artikel zu den Jahren 2025 und 2024 sowie für die letzten Monate des Jahres 2023 nach Inkrafttreten des neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetzes.