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Gilt die 90/180-Regelung auch für langfristig Aufenthaltsberechtigte?

Wenn eine Person unmittelbar vor Erwerb der langfristigen Aufenthaltsberechtigung in einem EU-Mitgliedstaat Inhaber einer Blauen Karte EU desselben Mitgliedstaats war, kann auch Gebrauch von der kurzfristigen Mobilität gemacht werden. Der Vermerk „Ehemaliger Inhaber einer Blauen Karte EU“ findet sich im Feld „Anmerkungen“ des durch den Mitgliedstaat ausgestellten Aufenthaltstitels.

Veröffentlicht: 20. Juli 2026
Aktualisiert: 20. Juli 2026

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