Der Asylfolgeantrag setzt sich aus Teilen des Asylerstverfahrens und des Wiederaufnahmeverfahrens zusammen. Das BAMF prüft, ob Wiederaufnahmegründe vorliegen.
Notwendig hierfür ist unter anderem die Änderung der Sach- und/oder Rechtslage oder das Vorliegen neuer Beweismittel zu Gunsten des Antragstellers. Sofern Wiederaufnahmegründe vorliegen, wird vom BAMF geprüft ob Asylberechtigung für den Antragsteller gegeben ist.
Unserer Meinung nach sind folgende Voraussetzungen für einen Asylfolgeantrag nach den aktuellen Entwicklungen in Afghanistan gegeben: