Compliance
Hinweisgebersystem

EU Vorgaben zum Hinweisgebersystem

Die neue EU-Richtlinie 2019/1937, welche als sogenannte Whistleblower Richtlinie bezeichnet wird, war bis zum 17. Dezember 2021 auf nationaler Ebene umzusetzen. Zum Schutz von Hinweisgebern muss zukünftig ein interner Meldekanal zur anonymen und sicheren Hinweisgabe gewährleistet werden (sogenanntes Hinweisgebersystem).

Wen betrifft diese Verpflichtung?

Diese betroffenen Unternehmen werden ihre Compliance-Strukturen erweitern und ein internes Hinweisgebersystem einrichten müssen. Innerhalb des Unternehmens soll nach Maßgabe der EU die „am besten geeignete“ Person zum Erhalt und Nachverfolgen der Hinweise bestimmt werden. Die Hinweisbearbeitung kann auch einfach ausgelagert werden.

Die Lösung

Das prakische Gesamtpaket von RT & Partner

In Kooperation mit der EQS Group bieten wir Ihnen mit einem Hinweisgebersystem eine praktische Lösung für Ihr Unternehmen.

Sie nutzen die EQS Integrity Line als Hinweisgebersystem und unsere Rechtsexperten übernehmen die Funktion der internen Meldestelle für Sie.

Das praktische Gesamtpaket von Software und Kanzlei in Einem für Ihr Unternehmen.

  • Digitales Hinweisgebersystem mit spezieller Softwarelösung
  • Meldesystem und Compliance Meldestelle – Ganzheitliches Konzept durch die Kombination von Software + Kanzlei
  • Höchste Sicherheits- und Compliance Anforderungen gewährleistet
  • Attraktive transparente Kostenstruktur

So funktioniert unser Service Angebot für Sie:

So funktioniert unser komplett System für Sie

Höchste Standards

EU Richtlinie

Einhaltung der EU-Whistleblower-Richtlinie gewährleistet.

Serverstandort

Serverstandort in Deutschland gewährleistet.

Zertifizierung

IT-Sicherheit gemäß ISO 27001 gewährleistet.

DSGVO konform

DSGVO- Konformität gewährleistet.