- Neue Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) -

Für finanzierte Wohnmobile auf Fiat Ducato Basis kann auch Schadensersatz gefordert werden

Der BGH entschied am 16.12.2021 über die Frage, ob auch Käufer, die Ihr Fahrzeug finanziert haben, Schadensersatz geltend machen können. Nach der verbraucherfreundlichen Entscheidung (vgl. Pressemitteilung) hat man sogar dann einen Anspruch auf Schadensersatz, wenn man von einem bestehenden Rückgaberecht aus dem Darlehensvertrag keinen Gebrauch gemacht hat (AZ. VII ZR 389/21).

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Julia Robl

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Schadensersatz auch bei finanzierten Wohnmobilen

In dem zu Grunde liegenden Verfahren wurde wegen eines Autos der Marke Audi Schadensersatz im Rahmen des Abgasskandals eingeklagt. Das Fahrzeug wurde mit einem Darlehen finanziert und alle Raten vollständig bezahlt. Der Darlehensvertrag enthielt ein sogenanntes verbrieftes Rückgaberecht, der Kläger konnte also sein Fahrzeug zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Schlussrate zu einem vorher festgelegten Preis an den Verkäufer zurückgeben. Das hat er allerdings nicht getan.

Das Oberlandesgericht OLG Celle hielt es für widersprüchlich, dass die Finanzierungsraten bis zum Schluss gezahlt wurden und das vermeintlich manipulierte Fahrzeug sozusagen freiwillig behalten wurde, obwohl die Möglichkeit zur Rückgabe bestand.

Nach der aktuellen Entscheidung des BGH in der Angelegenheit ist es jedoch völlig unerheblich, ob man die Darlehenskosten vollständig bezahlt und nicht von einem verbrieften Rückgaberecht Gebrauch macht, da sich am Schadenseintritt dadurch nichts ändert. Laut Rechtsprechung würde niemand einen Kaufvertrag in Kenntnis einer unzulässigen Abschalteinrichtung aufgrund der sich daraus abstrakt ergebenden Risiken abschließen. Wie der BGH bereits in einer früheren Entscheidung (Urteil vom 25. Mai 2020 – VI ZR 252/19) festgelegt hat, entsteht somit bereits bei Abschluss des Kaufvertrags über ein Fahrzeug mit illegaler Abschalteinrichtung ein Schaden. Ein Fahrzeugerwerber bestätigt aber nach Ansicht des BGH nicht, dass er mit dem schädigenden Kaufvertrag einverstanden ist, wenn er die Finanzierung durch Zahlung der Schlussrate beendet.

Kurz gesagt: Auch wenn man von einem verbrieften Rückgaberecht keinen Gebrauch macht, kann man Schadensersatz geltend machen.

Diese grundlegende Entscheidung ist richtungsweisend für alle vom Abgasskandal betroffenen Fahrzeuge – auch Fiat Ducato Wohnmobile!

Vom Diesel-Skandal betroffenen Fiat Ducato Wohnmobilbesitzern kann nur geraten werden – auch wenn Ansprüche bereits verjährt erscheinen –  sich mit Experten in Kontakt zu setzen, die sorgfältig alle rechtlichen Möglichkeiten prüfen.

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