Kann ich eine Abfindung durch einen Vergleich erhalten?

Auch wenn ein rechtlicher Anspruch nicht besteht, können Arbeitnehmer eine Abfindung durch einen Vergleich erhalten. Die Abfindung ist dabei das Ergebnis eines Kompromisses. Oft hat der Arbeitgeber keine geeigneten Kündigungsgründe und möchte dennoch das Arbeitsverhältnis beenden. Damit die Kündigung wirksam bleibt bzw. wird, kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Abfindung anbieten.

In einem Kündigungsschutzprozess muss der Arbeitgeber beweisen, dass die Kündigung gerechtfertigt ist. Dabei spielen beim Kündigungsschutz viele Faktoren eine Rolle. Bei Betrieben mit mehr als 10 Mitarbeitern muss besonders sorgfältig ausgewählt werden, welchem Arbeitnehmer eine Kündigung ausgehändigt wird. Diese sogenannte Sozialauswahl muss vor Gericht nachgewiesen und begründet werden. Wurde die Sozialauswahl nicht korrekt durchgeführt oder kann eine Entscheidung nicht ordentlich begründet werden, ist die Kündigung unwirksam und das Arbeitsverhältnis nicht beendet.

Der Beweis einer korrekten Sozialauswahl ist meist sehr aufwendig und kostenintensiv. Häufig ist die Erbringung dieses Beweises nicht möglich. Daher muss der Arbeitgeber einen Weg finden, den Arbeitnehmer zu motivieren, die Kündigung zu akzeptieren, da der Arbeitnehmer bei einer Verhandlung vor dem Arbeitsgericht oftmals Recht bekommt und somit der Prozess für den Arbeitgeber häufig verloren ist. Um den Arbeitnehmer zu überzeugen, eine Kündigung zu akzeptieren, wird ihm oftmals eine finanzielle Entschädigung in Form einer Abfindung angeboten.

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