Immigration

Immigration

Mit dem neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetz wurde zum 01. März 2020 der Rahmen für die Einwanderung von qualifizierten Fachkräften aus Ländern außerhalb der EU nach Deutschland erweitert. Rund um das Thema der Fachkräfteeinwanderung stehen wir sowohl Unternehmen als auch Einzelpersonen auf internationaler Ebene beratend und unterstützend zur Seite.

Wir sind Ihre kompetenten Ansprechpartner, wenn es um die Blaue Karte EU, das beschleunigte Fachkräfteverfahren nach
§ 81a AufenthG, Sonderregelungen für IT-Fachkräfte, die Einreise zur Arbeitsplatz- oder Ausbildungsplatzsuche, die ICT-Karte (intra-corporate-transfer) etc. geht.

Kostengünstig und effizient unterstützen wir Sie bei der Durchführung der Antragsverfahren, einschließlich der Antragsstellung, Dokumentenprüfung sowie der Behördenkommunikation.

Wir stellen Ihnen darüber hinaus in sämtlichen migrationsrechtlichen Angelegenheiten unsere rechtliche Expertise zur Verfügung. Insbesondere die schnelle, individuelle Beratung und Vertretung gegenüber Ausländerbehörden und Verwaltungsgerichten in Asylverfahren zählen wir zu unseren Aufgaben.

Business Immigration

Dem Fachkräftemangel wird von Unternehmen zunehmend mit einer Rekrutierung von ausländischen Mitarbeitern begegnet. Die rechtliche Umsetzung im Bereich des Arbeits- und Aufenthaltsrechts ist hierbei komplex und vielfach sehr individuell. Bürokratische Hürden können den Einsatz eines ausländischen Mitarbeiters im Unternehmen verzögern und bei ihrer Missachtung empfindliche Risiken oder auch Strafzahlungen für Unternehmen nach sich ziehen.

Die Business Immigration Abteilung von RT & Partner berät Mandanten zu allen Problemstellungen des Aufenthalts- und Arbeitsrechts. Unsere Anwälte verfügen über langjährige Erfahrung und unterstützen unsere Mandanten dabei, ihre Mitarbeiter unkompliziert und auf dem schnellsten Weg unter Beachtung aller aufenthalts- und arbeitsrechtlichen Regularien einzustellen.

Wir sind der erste Anlaufpunkt neuer Mitarbeiter und vertreten Unternehmen bereits im Ausland bei dem Prozess der Einwanderung neuer Mitarbeiter nach Deutschland.

Unser Leistungsspektrum umfasst insbesondere

Private Immigration

In Deutschland herrscht derzeit ein akuter Mangel an Arbeitskräften. Besonders fehlt es an ausgebildeten Fachkräften. Die aufenthaltsrechtliche Gesetzeslage ist jedoch sehr komplex und der Behördengang für Laien kaum durchschaubar. Die frühzeitige anwaltliche Beratung ist zwingend notwendig, um Probleme und Zeitverzögerungen zu vermeiden.

Unser Tätigkeitsbereich Private Immigration beinhaltet die gesamte Bandbreite aufenthaltsrechtlicher Fragestellungen für Privatpersonen. Dabei unterstützen wir unseren Mandanten von der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland bis hin zur Einbürgerung. Wir vertreten Sie sowohl vor deutschen Auslandsvertretungen als auch vor Behörden und Gerichten.

Unser Leistungsspektrum umfasst insbesondere