Sparkassen Prämiensparvertrag

Prämiensparen | Hintergrund

In den 90er und 2000er Jahren schlossen viele Kunden mit Sparkassen aus heutiger Sicht für die Verbraucher lukrative Prämiensparverträge ab. Ein Prämiensparvertrag stellt eine Mischform aus einem Sparbuch und einem Sparplan dar, der auf den langfristigen Vermögensaufbau abzielt. Hauptmerkmal eines solchen Vertrages sind variable Basiszinsen, welche jedoch mit zunehmender Laufzeit durch fest vereinbarte, steigende Prämienzinsen ausgeglichen werden. Es gibt verschiedene Arten von Prämiensparverträgen mit unterschiedlichen Laufzeiten.

Aufgrund der aktuellen Niedrigzinsen werden diese Prämiensparverträge nun für die Sparkassen zunehmend „teurer“. Daher versuchen viele Sparkassen, die lästigen Prämiensparverträge loszuwerden. Die Verträge werden häufig gekündigt. Außerdem werden Zinsen zu Lasten der Verbraucher nach unten korrigiert und falsch berechnet.

Betroffen sind bundesweit mehrere hunderttausend Verträge.

Kündigungen der Prämiensparverträge durch die Sparkassen oft unwirksam

Einige Sparkassen berufen sich im Rahmen ihrer Kündigung auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 14. Mai 2019 (Az. XI ZR 345/18). Der BGH hat jedoch entschieden, dass die Sparkassen nur unter bestimmten Voraussetzungen langfristige Verträge kündigen dürfen. Keinesfalls ist die Entscheidung des BGH ein „Freifahrtschein“ für die Sparkassen. Insbesondere sind Kündigungen mit bereits festgelegten Laufzeiten unwirksam, da die Laufzeit eingehalten werden muss.

Falsche Zinsberechnung

Ein weiterer Ansatzpunkt sind die Zinsnachzahlungen aus den Sparverträgen. Besteht hier ein variabler Basiszins, sollten Sie genauer hinsehen (lassen). Mit fehlerhaften Zinszahlungen zu Lasten der Sparer musste sich der BGH bereits befassen und hat festgestellt, dass Sparern wohl häufig zu wenig gutgeschrieben wurde.

Selbst wenn Sie bereits Nachzahlungen erhalten oder angeboten bekommen haben, sollten Sie dies nicht ohne Weiteres als korrekt hinnehmen.

Auf den Einzelfall kommt es an

Sparkassen haben im Rahmen von Prämiensparverträgen mit Ihren Sparern zum Teil Laufzeiten von 25 Jahren oder sogar 99 Jahren (bzw. 1188 Monaten) vereinbart. Die Bedingungen sind bei den verschiedenen Verträgen nicht einheitlich.

Ein genauer Blick in die Vertragsunterlagen und eine unverbindliche Ersteinschätzung durch unsere Anwälte lohnt sich daher! Grundsätzlich gilt: Jeder Vertrag ist einzigartig und sollte gesondert geprüft werden. Im Einzelfall können sich damit Ansatzpunkte finden, die ein Festhalten am vereinbarten Vertrag begründen können.

Mehrere Land- und Oberlandesgerichte haben bereits zu Gunsten der Verbraucher entschieden.

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Welche rechtlichen Möglichkeiten haben Sie?

Nach Überprüfung Ihrer Vertragsunterlagen durch unsere Anwälte klären wir Sie mit einem individuellen Ersteinschätzungsschreiben über Ihre Möglichkeiten auf:

Vertrag fortführen

Im Falle der Unwirksamkeit der Kündigung, setzen sich unsere Anwälte zunächst mit Ihrer Sparkasse in Verbindung. Scheitern diese Gespräche, erheben wir Klage vor dem zuständigen Gericht auf Feststellung und sorgen dafür, dass Ihr Vertrag weitergeführt wird.

Zinsnachzahlung erhalten

Sollten wir feststellen, dass Ihre Zinsen falsch berechnet wurden, fordern wir die Sparkasse zunächst außergerichtlich auf, die Zinsen nachzuzahlen. Im Falle einer Weigerung erheben wir in Ihrem Namen ebenfalls Klage, diesmal jedoch auf Leistung.

Weitersparen und Zinsnachzahlung erhalten

In einigen Fällen konnten wir bereits feststellen, dass sowohl die Kündigung unwirksam ist als auch die Zinsen falsch berechnet wurden. In so einem Fall erheben wir für Sie Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit und auf Nachzahlung der Zinsen.

Was benötigen wir von Ihnen?

  • Ihren Prämiensparvertrag
  • Vertragsbedingungen (beide Innenseiten des Sparbuches)
  • Anlagen zum Vertrag (Prämienübersichten, Staffelungen etc.)
  • ggf. Kündigungsschreiben der Sparkasse
  • Unterlagen zur Rechtsschutzversicherung falls vorhanden

Hierfür können Sie sehr gerne unser Kontaktformular nutzen und die Unterlagen hochladen oder alternativ die Unterlagen per Post oder per Mail direkt an uns übermitteln. Nach Durchsicht der Unterlagen nehmen wir mit Ihnen Kontakt auf.