Was muss ich bei Nebentätigkeiten beachten?

Zur Ausübung von Nebentätigkeiten für einen anderen Arbeitgeber ist der Arbeitnehmer grundsätzlich berechtigt. Es kann jedoch ein Genehmigungs- oder Zustimmungsvorbehalt geregelt werden. Die Genehmigung oder Zustimmung kann aber nur verweigert werden, wenn ein berechtigtes Interesse des Arbeitgebers vorliegt. Eine verbotswidrige Konkurrenztätigkeit kann beispielsweise eine Kündigung rechtfertigen, wenn sie die Interessen des Arbeitgebers dauerhaft deutlich beeinträchtigt.

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