Was ist der Splittingtarif?

Bei Ehegatten mit getrennter Veranlagung (ohne Splittingtarif) wird die Einkommenssteuer einzeln berechnet, das kann in manchen Fällen günstiger sein als eine Zusammenveranlagung (mit Splittingtarif).  

Bei der Zusammenveranlagung wird der Gesamtbetrag, der zu versteuernden Einkommen beider Ehegatten, wie bei einer einzelnen steuerpflichtigen Person behandelt und daraus der Steuersatz berechnet. Zunächst wird die Einkommensteuer für die Hälfte der Einkünfte berechnet und anschließend verdoppelt (Ehegattensplitting). 

Wenn die Einkommen beider Partner unterschiedlich sind, ist dies aufgrund der Steuerprogression in der Regel günstiger.

Wir haben beide Fälle bei der Erstellung des Abfindungsrechners beachtet. So kann der Abfindungsrechner die Steuerlast für Personen mit und ohne Splittingtarif berechnen.

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