Darf ich auf Grund von Corona gekündigt werden?

Durch die sogenannte Corona-Krise kann es grundsätzlich zu betriebsbedingten Kündigungen kommen. Als Arbeitnehmer ist man jedoch auch in diesen Fällen durch das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) geschützt. Demnach setzt eine betriebsbedingte Kündigung insbesondere den dauerhaften Wegfall der Beschäftigung voraus. Nach Maßgabe des KSchG wären jedenfalls Kündigungen bei nur vorübergehenden Auftragseinbußen oder vorübergehenden Betriebsschließungen nicht gerechtfertigt.

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